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Gebhardt Stefan Linke   Linke

Magdeburg-News: Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nur fordern, sondern umsetzen


veröffentlicht am Samstag, 23. März 2024

Stefan Gebhardt (Foto), medienpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, betont in der Aktuellen Debatte um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Landtag:

Magdeburg. „Seit Jahren gibt es in regelmäßigen Abständen aufgeregte Debatten um Beitragsdebatten, wenn es um Erhöhungen im Cent-Bereich geht. Ich würde mir wünschen, dass Debatten mit so einer Vehemenz mal geführt werden, wenn es beispielsweise um Kitabeiträge geht oder um kostenfreie Bildung oder kostenfreies Schulessen. Da ist es immer erstaunlich ruhig in der CDU-Fraktion.

Die CDU hat Recht, wenn sie sagt, wir haben sinkende Werte, was das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betrifft und die Bereitschaft, dafür jeden Monat über 18 Euro zu bezahlen. Vor allem haben zahlreiche Skandale die rückblickende Zeit beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk geprägt. Dennoch sage ich klar und deutlich: Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist für eine Demokratie unerlässlich. Er soll die Rundfunkfreiheit, die Medien- und Pressefreiheit garantieren. Er soll staatsfern und Marktunabhängig sein. Und unterliegt einem klaren gesetzlichen Auftrag.

Wie nun weiter in der aktuellen Beitragsdebatte? Die Erfahrungen vom letzten Mal sollten doch allen eine Lehre sein. Außer Getöse und noch mehr Kosten für die Allgemeinheit kam dabei nicht heraus. In der Fraktion Die Linke werden die Anhörungen und Expertengespräche der Enquetekommission unter den Abgeordneten intensiv diskutiert. Eine Position finden wir sehr diskussionswürdig, nämlich eine Umstellung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gemeinhin wird es auch als Grundsatz angesehen, dass das nötige Finanzaufkommen durch Beiträge der (potenziellen) Nutzerschaft erbracht wird. Als Argument dafür führen die meisten Befürworter das Gebot der Staatsferne an.

Einige Fachleute schließlich jedoch auch die Möglichkeit nicht aus, die öffentlich-rechtlichen Anstalten aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren. Das finden wir sehr nachdenkenswert und regen an, dass wir uns intensiver damit befassen. Ein Übergang zum steuerfinanzierten System war auch zu Beginn der zurückliegenden Rundfunkfinanzierungsreform mit im Gespräch. Nur auf einen ersten flüchtigen ersten Blick würde damit gegen das Gebot der Staatsferne verstoßen.

Genauso wie die politische Umsetzung der Finanzierung per Beitrag und Staatsvertrag den ÖRR nicht automatisch politischer Willkür unterwirft, wäre das auch bei einer Steuerfinanzierung zu gewährleisten – sofern die zentrale, unabhängige und bestimmende Rolle der KEF nicht angetastet wird. Diese legt dann nicht mehr die Höhe des Beitrages fest, sondern die Höhe, die notwendig ist, um den ÖRR laut seinem Auftrag auszufinanzieren.

Das Verfahren bliebe also vom Grundsatz her das gleiche: Die Politik beschließt im Staatsvertrag den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Hierzu melden die Anstalten ihren Bedarf öffentlich bei der KEF an. Die KEF prüft die Anmeldung und gibt dann eine Verbindliche Empfehlung über die Summe, die Bund und Länder aus dem allgemeinen Steueraufkommen für den ÖRR aufbringen. Das Gebot der Staatsferne wäre also genauso eingehalten, wie bisher auch. Auch das Klagerecht der Anstalten bliebe natürlich unberührt.

Der Teufel steckt oftmals im Detail. Aber grundsätzlich ist das eine Variante, über die wir nachdenken und entscheiden müssen, wenn wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Zukunft sichern wollen. Denn wenn m an sich mal ehrlich macht: Das Modell, dass jeder und jede fast 20 Euro monatlich für etwas bezahlt, was ehr nicht oder nur wenig nutzt, ist vielleicht auch etwas aus der Zeit gefallen. Im Streaming-Zeitalter muss man konstatieren, dass der klassische lineare Rundfunk auf dem Rückzug ist und die Entwicklung wird weiter gehen. Wer schon ein Abo für irgendeinen Streamingdienst bezahlt (und dort ja auch öffentlich-rechtliche Inhalte zum Teil bekommt), dem sind 20 Euro Rundfunkbeitrag schwierig zu erklären.

Das Gebot der Staatsferne muss sich aber nicht nur in der Finanzierung und in der Struktur des ÖRR widerspiegeln, sondern auch klar im Programm. Was eben nicht geht, ist dass sich im MDR bei den politischen Formaten die Koalitionspartner gegenseitig die Klinke in die Hand drücken und der Ministerpräsident quasi eine Dauerwerbesendung bekommt. Solche programmlichen Entscheidungen sind Wasser auf die Mühlen von denen, die vom Regierungs- bzw.- Staatsrundfunk sprechen.

Bei der Struktur und Auftragsreform im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat sich bis heute noch nichts Nennenswertes getan. Das sehen wir auch gerade bei der aktuellen KEF-Empfehlung. Diese resultiert aus dem gesetzlichen Auftrag. Zur Wahrheit gehört natürlich, dass keine Reform eine Auswirkung auf die kommende Beitragsperiode hätte, denn die KEF hat ja schon gesprochen. Aber wenn es nicht endlich gelingt, Reformen nicht nur anzukündigen oder von anderen Anstalten einzufordern, dann wird das alles nichts. Wir haben vorgeschlagen, eine ostdeutsche Anstalt zu gründen und damit eine starke Stimme im Osten zu haben.“


Text & FotoFraktion Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt