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Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Bundesrat verlangt mehr Mitsprache und Lockerungen

Plenarsitzung des Bundesrates am 15.02.2019


Der Bundesrat verlangt mehr Mitspracherechte bei der Fachkräfteeinwanderung: Anders als die Bundesregierung hält er ihren Gesetzentwurf für zustimmungsbedürftig. Dies geht aus der Stellungnahme hervor, die die Länder am 15. Februar 2019 zum Regierungsvorhaben beschlossen haben. Ihrer Ansicht nach können die Regelungen nur in Kraft treten, wenn sich der Bundesrat ausdrücklich dafür ausspricht.

Das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll den Zuzug von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erleichtern und so dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirken.

Lockerungen bei Aufenthaltserlaubnis für Qualifizierungsmaßnahmen

Auch inhaltlich machen die Länder Änderungsbedarf am Regierungsentwurf geltend. So sprechen sie sich unter anderem dafür aus, die Aufenthaltserlaubnis für Qualifizierungsmaßnahmen zu verlängern, damit auch Anpassungslehrgänge beispielsweise in der Kranken- oder Gesundheitspflege berücksichtigt werden können. Außerdem fordern sie Erleichterungen bei den Sprachanforderungen, die bei der Einreise zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gelten sollen. Für erforderlich halten sie auch, die Zuverdienstmöglichkeiten der einreisenden Fachkräfte auszuweiten, um die Zuwanderung noch attraktiver zu machen.

Vereinfachungen bei der Einreise zur Ausbildungsplatzsuche

Die Voraussetzungen für die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche kritisiert der Bundesrat als zu hoch und nicht praxisgerecht. Angesichts der hohen Lebenshaltungskosten müsse es den Einreisenden erlaubt sein, einer bezahlten Beschäftigung nachzugehen. Außerdem spricht er sich dafür aus, die vorgesehene Altersgrenze von 25 Jahren auf 30 anzuheben, das geforderte Sprachkenntnisniveau abzusenken und die mögliche Aufenthaltsdauer zu verlängern. Dass die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche an einen bestimmten Bildungsabschluss geknüpft sein soll, lehnen die Länder ab. Gleiches gilt für die vorgesehene befristete Geltung der Regelung.

Anforderungen für Fachkräfte mit Berufsausbildung zu hoch

Lockerungen verlangt der Bundesrat auch bei der Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung, die zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland kommen. Solche Fachkräfte sollten zwölf und nicht nur sechs Monate bleiben und probeweise auch deutlich mehr Stunden arbeiten dürfen. Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse bezeichnet der Bundesrat als nicht praktikabel und in vielen Branchen für überzogen. Er äußert Bedenken, dass die Regelungen die erwünschte Fachkräfteeinwanderung tatsächlich ermöglichen.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Nur das Nötigste regeln

Darüber hinaus appelliert der Bundesrat, die Regelungen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren auf das absolut Notwendigste zu beschränken. Details seien mit Zustimmung des Bundesrates in einer Rechtsverordnung zu bestimmen. Nur so werde sichergestellt, dass der ausländerrechtliche Sachverstand der Kommunen ausreichend Berücksichtigung findet.

Die wesentlichen Neuerungen des Gesetzentwurfs

Nach dem Regierungsentwurf darf zukünftig jeder in Deutschland arbeiten, der einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorweisen kann. Die Beschränkung auf so genannte Engpassberufe, die besonders vom Fachkräftemangel betroffen sind, entfällt. Auch auf die bislang verpflichtende Vorrangprüfung, ob nicht auch ein Deutscher oder EU-Bürger für die Stelle in Frage kommt, soll grundsätzlich verzichtet werden. Ausnahme: Es kommt zu Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt.

Arbeitssuche

Probeweise wird ermöglicht, dass Menschen mit Berufsausbildung bis zu sechs Monate in Deutschland bleiben können, um sich eine Stelle zu suchen. Sozialleistungen erhalten sie in der Zeit nicht. Außerdem müssen sie nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt während des Aufenthaltes gesichert ist. Die Regelung ist auf fünf Jahre befristet. Außerdem verbessert der Gesetzentwurf die Möglichkeiten, sich in Deutschland mit dem Ziel weiter zu qualifizieren, den Abschluss anerkennen zu lassen.

Für den Wirtschaftsstandort Deutschland

Zur Begründung ihrer Initiative verweist die Bundesregierung auf die anhaltenden Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal für bestimmte Regionen und Branchen zu finden. Die Zahl der offenen Stellen sei mittlerweile auf 1,2 Millionen angewachsen. Der Fachkräftemangel entwickelt sich mittlerweile zum Risiko für die deutsche Wirtschaft, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.