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Sachsen-Anhalt startet bisher größte Ausschreibungsrunde für Lehrkräfte

Magdeburg, den 26. April 2018

Weitere Öffnungen, neue Anreizsysteme und Qualifikationen

 

Am morgigen Freitag um 10.00 Uhr startet die bisher größte Ausschreibungsrunde für Lehrkräfte, die es bisher in Sachsen-Anhalt gegeben hat. Es werden insgesamt 610 Einstellungsoptionen ausgeschrieben. Um einen möglichst hohen Besetzungsgrad zu erzielen, stehen weitere 153 nachrangige Stellenoptionen zur Verfügung. Nachrangige Stellen werden besetzt, sollten vorrangige Stellen mangels geeigneter Bewerber nicht besetzt werden. Die Ausschreibungsfrist endet am 25.Mai 2018.

 

 

 

nachrangig

Grundschulen

168

9

Förderschulen

78

4

Sekundarschulen

126

56

Gemeinschaftsschulen

60

37

Gymnasien

96

39

Gesamtschulen

22

3

Berufsbildende Schulen

60

5

 

610

153

 

 

„Sachsen-Anhalts Schulen freuen sich auf die hoffentlich vielen neuen Kolleginnen und Kollegen. Sachsen-Anhalt bietet attraktive Rahmenbedingungen für eine Lehrtätigkeit. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei natürlich auf den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, die derzeit ihre Ausbildung beenden. Ich will möglichst alle im Land ausgebildeten Lehrkräfte halten. Dazu wurden individuelle Präferenzen abgefragt und entsprechende Angebote aufgenommen“, erklärte Bildungsminister Marco Tullner (Foto).


Im aktuellen Ausschreibungsverfahren gibt es zahlreiche Neuerungen.

 

1.     Erstmals gibt es speziell gekennzeichnete Stellen, die bisher schwer besetzbar waren. An diesen Stellen wird künftig, zeitlich begrenzt, eine finanzielle Zulage gezahlt.

 

2.     Versuchsweise wurden erstmals Stellen ausgebracht, die bei beliebiger Fachkombination einen Hinweis zum vorgesehenen vorrangigen Einsatz enthalten und damit Bewerberinnen und Bewerber mit einer Neigung zum Unterrichten in diesen Fächern ansprechen sollen.

 

3.     An Grund- und Förderschulen wurde auf konkrete Fachkombinationen bei den Stellen verzichtet. An den weiterführenden Schulen erfolgt grundsätzlich nur die Festlegung eines Faches. Bezügliches des Zweitfaches findet sich hier die Formulierung „beliebig“ oder „möglichst“. Nur in begründeten Ausnahmefällen wird eine Fachkombination gefordert.

 

4.     Zur Deckung von Bedarfen im Sekundarschulbereich sind zudem versuchsweise nunmehr Stellen ausgebracht, die eine Einstellung in der gut besetzbaren Schulform Gymnasium mit einer gleichzeitigen unterhälftigen Abordnung an die Sekundarschulen vorsehen. Diese Stellen ermöglichen die Einstellung und Verbeamtung der Bewerber/Bewerberinnen mit dem Lehramt an Gymnasien und decken zumindest vorübergehend dringende Bedarfe.

 

5.     Seiteneinsteiger werden künftig vor Aufnahme einer Lehrtätigkeit in einem vier wöchigen Kurs auf den Einsatz vorbereitet. Darüber hinaus wird schriftlich vereinbart, dass diese Lehrkräfte eine weitere Qualifizierungsmaßnahme nachzuweisen haben. Schulen erhalten zudem ein Stundenkontingent, das die Betreuung von Seiteneinsteigern sicherstellen soll.

 

6.     Zudem enthalten die Einstellungsvoraussetzungen den ausdrücklichen Hinweis, dass eine nachträgliche Verbeamtung nach Versetzung an eine der Laufbahn entsprechende Schulform bei Vorliegen der weiteren beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen möglich ist. Dies gilt beispielsweise für Gymnasiallehrkräfte, die bisher an Sekundarschulen zum Einsatz kamen.

 

7.     Der Zugang zu Förderschulen und Grundschulen wurde auch für Diplom-Lehrkräfte geöffnet.

 

„Diese Ausschreibungsrunde ist für das Land von großer Bedeutung, deshalb wurden im Vorfeld alle Möglichkeiten der Öffnung und Flexibilisierung ausgeschöpft. Wir gehen damit an die Grenzen des Machbaren. Gerade für den zu erwartenden Anstieg der Zahl von Seiteneinsteigern haben wir die Qualifizierungsmaßnahmen ausgebaut und werden Schulen bei der Betreuung entlasten“, so Tullner.

 

Der Bildungsminister bekräftigte vor dem Hintergrund der zu erwartenden hohen Zahl an Bewerbern die Notwendigkeit, die Strukturen des Landesschulamts anzupassen. „Das Landesschulamt kommt mit dieser Ausschreibung an die Belastungsgrenze. Wir müssen zeitnah die Strukturen anpassen, damit auch die künftigen Herausforderungen gestemmt werden können. Dazu wurden kurzfristige Maßnahmen bereits eingeleitet. Eine dauerhafte Anpassung wurde für den Haushalt 2019 angemeldet“, sagte der Minister.