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Magdeburg / ST: Statement des Ministeriums der Finanzen...

Magdeburg, den 26. April 2018

...zur Stellungnahme des Landes Sachsen-Anhalt zu Verdachtsmomenten über mögliche Unregelmäßigkeiten, Betrug oder Verstöße zum Nachteil des EU-Haushaltes (OLAF-Bericht)

 

Das Finanzministerium Sachsen-Anhalts hat heute der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD REGIO) auf den Schlussbericht des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) ein etwa 85-seitiges Antwortschreiben übersandt. Die Kritik der OLAF-Ermittlungen richtete sich gegen erfolgte Beteiligungen des Landes an Unternehmen über die Investitions- und Beteiligungsgesellschaft (IBG) in den Jahren 2000 bis 2013 (EU-Förderperiode 2000 – 2006 = Risikokapitalfonds I, EU-Förderperiode 2007 – 2013 = Risikokapitalfonds II), wobei auch Gelder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Anwendung kamen. In den genannten Jahren betrug der gesamte finanzielle Anteil des EFRE an den Beteiligungen 162,3 Mio. Euro.

Am 24. Januar 2018 übermittelte die GD REGIO dem Land Sachsen-Anhalt den Schlussbericht von OLAF (gefertigt im Dezember 2017), bis Ende April erhielt das Land Gelegenheit zur Stellungnahme.

Gegenstand der Untersuchungen des OLAF Berichtes sind Verdachtsmomente über mögliche Unregelmäßigkeiten, Betrug sowie Verstöße gegen Gemeinschaftsbestimmungen  zum Nachteil des europäischen Haushaltes. Dieser Bericht basiert auf einem fast siebenjährigen  Ermittlungsverfahren (2011 bis 2017).

In der heute versandten Stellungnahme weist das Land Sachsen-Anhalt gegenüber der GD REGIO die von OLAF aufgestellten Verdachtsmomente zurück. Der Ermittlungsbericht von OLAF ist aus Sicht des Landes keine geeignete Grundlage für eine seriöse Einschätzung, ob im besagten Bereich Regelwidrigkeiten begangen wurden oder gar Betrug stattgefunden hat.

Es gibt aus Landessicht durchaus Einzelfälle, über die kritisch diskutiert werden kann. Eine pauschale Verurteilung des Beteiligungsmanagements in den Jahren 2000 bis 2013 kann daraus allerdings nicht abgeleitet werden. Eine Vielzahl der von OLAF als kritikwürdig angesehenen Beteiligungen sehen das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, die IBG und die EU-Verwaltungsbehörde im Finanzministerium (EU-VB) komplett  anders, nämlich als „ordnungsgemäßes Vorgehen“.

So hat OLAF beispielsweise kritisiert, dass Firmen Landesbeteiligungen bekommen haben, obwohl zum Zeitpunkt der Prüfung durch OLAF kein Firmensitz in Sachsen-Anhalt vorhanden war, obwohl dies zu den Grundvoraussetzungen für Beteiligungen gehört. Dass allerdings die Unternehmen eine Frist von zwei Jahren erhalten hatten, um solch einen Firmensitz im Lande zu realisieren und dies dann auch getan haben, wird von OLAF nicht gewürdigt. Und so heißt es in der aktuellen Stellungnahme des Landes folgerichtig: „Alle Beteiligungsentscheidungen von Organen der IBG wurden auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen im Rahmen der europäischen sowie auch landesseitigen Vorgaben getroffen. Einzelfälle führten zu wirtschaftlich und rechtlich vertretbaren neuen Entscheidungen der IBG-Gremien. Die stets individuell bestehende Vertragssituation des Einzelfalls hatte zuweilen bedingt durch die nationale Rechtslage, wie z. B. Gläubigerschutz und Haftungsrecht, einen Grad der Komplexität  erreicht,  der in dem OLAF-Bericht an keiner Stelle einen Niederschlag gefunden hat.“

Mit der heute versandten Stellungnahme  liegt der „Ball“ bei der GD REGIO. Das Finanzministerium mit der EU-VB setzt auf eine faire Bewertung aller vorgebrachten Erklärungen der vergangenen Monate und Jahre. Gleichzeitig ist zu würdigen, dass die von OLAF formulierten Verdachtsmomente in dieser Form nicht mehr eintreten können, weil das Beteiligungsmanagement inzwischen umfassend umgestellt worden ist. Durch die weitere Qualifizierung der Beteiligungsgrundsätze kann „potentieller Missbrauch“ oder gar Betrug weitgehend ausgeschlossen werden.

 

Zur politischen Bewertung der hier beschriebenen unterschiedlichen Interpretationen von Beteiligungsgeschehen in Sachsen-Anhalt gehört, dass es um Vorgänge aus den Jahren bis 2013 geht.


Trotzdem besteht hier ein finanzielles Risiko für den Landeshaushalt – aller Wahrscheinlichkeit nach bis zu 92 Mio. Euro.   Da das Land die vorgebrachten Argumente im Ermittlungsbericht von OLAF für unzureichend hält und sie schon gar nicht einen Beweis für schuldhaftes Beteiligen zum Nachteil des europäischen Haushaltes darstellen, ist das Land bereit, notfalls auch juristisch gegen finanzielle Konsequenzen seitens der EU vorzugehen. Sowohl der OLAF-Bericht als auch die heute versandte Stellungnahme des Landes werden zeitnah dem Finanzausschuss des Landtages zugeleitet.