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Nach drei Land­tags­wah­len - Was än­dert sich im Bun­des­rat?

Der überraschende Ausgang der Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ändert auch die Zusammensetzung des Bundesrates. Während bisher unklar ist, welche politischen Farben die insgesamt 10 Stimmen der beiden Länder zukünftig annehmen, steht dies für die drei Stimmen des Saarlands bereits fest. Mit neuen eindeutigen Mehrheiten ist im Bundesrat jedoch zunächst nicht zu rechnen.

Dass Landtagswahlen Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundesrates haben, liegt an einer Regelung im Grundgesetz. Artikel 51 Abs. 1 sieht vor, dass die Länder im Bundesrat durch ihre Landesregierung vertreten sind. Nur wer dort Sitz und Stimme hat, kann Mitglied der Länderkammer sein. Das bedeutet auch: Parteien, die in den Landtagen in der Opposition sind, entsenden keine Vertreter in den Bundesrat.

Ändert sich nach einer Landtagswahl die Zusammensetzung einer Landesregierung, wirkt sich dies automatisch auch auf die Zusammensetzung des Bundesrates aus. Doch bis es zu Änderungen in der Mitgliedschaft kommt, kann einige Zeit vergehen. Zunächst müssen die Parteien erfolgreiche Koalitionsverhandlungen führen, die neuen Landtage sich konstituieren und Regierungen gewählt werden. Die derzeitigen Landesregierungen vertreten ihre Länder solange geschäftsführend mit vollem Stimmrecht, bis die neuen Regierungen vereidigt sind.

Kontinuität im Saarland

Im Saarland ist mit wenig Änderungen zu rechnen. Hier ist eine Fortführung der Großen Koalition geplant. Bei der Wahl am 26. März 2017 gewann die CDU 5,5 Prozentpunkte dazu; die SPD verlor ein Prozent (weitere Ergebnisse). Von den insgesamt 51 Sitzen im neuen Landtag vereinen die CDU 24 und die SPD 17 Sitze auf sich. Am 16. Mai 2017 unterzeichneten die Parteien den gemeinsamen Koalitionsvertrag.

Konstituiert hatte sich das Parlament bereits am 25. April 2017. Die Wahl der Ministerpräsidentin ist für den 17. Mai 2017 geplant. Dann erfolgt auch die Ernennung und Vereidigung der Ministerpräsidentin und ihres Kabinetts. Dabei wird mit wenig personellen Änderungen gerechnet. Alle Ministerinnen und Minister sollen im Amt bleiben, nur bei den Zuständigkeiten wird es Verschiebungen geben. Die drei Stimmen des Saarlandes im Bundesrat verblieben damit im Block der Großen Koalitionen.


Veränderungen im Schleswig-Holstein

Anders sieht es in Schleswig-Holstein aus. Durch die geänderten Mehrheitsverhältnisse ist eine Fortführung der Küstenkoalition aus SPD, GRÜNEN und SSW nicht möglich. Wahlsieger wurde am 7. Mai 2017 die CDU mit 32 Prozent (+1,2), die SPD kam auf 27,2 Prozent (-3,2). Die GRÜNEN liegen bei 12,9 Prozent (-0,3) vor der FDP mit 11,5 Prozent (+3,3) (weitere Ergebnisse).

Dass das Land künftig wieder durch eine Dreier-Koalition regiert wird, gilt als wahrscheinlich. Möglich wäre eine Jamaika-Koalition aus CDU, GRÜNE und FDP, aber auch die so genannte Ampel aus SPD, GRÜNEN und FDP. Die Sondierungsgespräche laufen; der neue Landtag konstituiert sich am 6. Juni 2017. Fest steht, dass die Zusammensetzung der Schleswig-Holstein-Bank im Bundesrat mit ihren vier Stimmen eine andere sein wird als bisher.

Neue Farben auch in NRW

Nach den deutlichen Verlusten der SPD (31,2 Prozent, -7,9) und GRÜNEN (6,4 Prozent, -4,9) bei der NRW-Landtagswahl am 14. Mai 2017 hat die bisherige Landesregierung keine Mehrheit im Parlament. Zu den Wahlgewinnern gehören die CDU (33 Prozent, +6,7) und die FDP (12,6 Prozent, +4,0) (weitere Ergebnisse). Auch im bevölkerungsreichsten Land der Bundesrepublik sind jetzt verschiedene Koalitionen möglich. Dies wird in jedem Fall zu einer veränderten Zusammensetzung der sechs Stimmen von NRW im Bundesrat führen.

Keine klaren Mehrheiten und auch keine Blockade

Wie auch immer die Verhandlungen in Schleswig-Holstein und NRW ausgehen werden, die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat bleiben uneinheitlich. Länder, in denen nur Union und/oder SPD die Regierung bilden, haben derzeit 16 der insgesamt 69 Stimmen (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Sachsen). Die Mehrheit im Bundesrat liegt bei 35 Stimmen. Möchte die Bundesregierung zustimmungsbedürftige Gesetze durch die Länderkammer bringen, bedarf es auch weiterhin der Unterstützung von Ländern, in denen die Grünen mitregieren.

Allerdings hat sie diese bislang fast immer erhalten: In der laufenden Legislaturperiode versagte der Bundesrat erst zwei Gesetzen die Zustimmung, ein Vorhaben schickte er in den Vermittlungsausschuss. Auch ohne eigene Mehrheit können sich Bundesregierung und Bundestag über eine Blockadehaltung der Länder also nicht beklagen.

Foto: Aktuelle Stimmenverteilung im Bundesrat 
(Noch sind die bisherigen Regierungen in Schleswig-Holstein und NRW geschäftsführend im Amt und damit auch im Bundesrat vertreten.)