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120. Deutscher Ärztetag fordert zehn Prozent mehr Medizinstudienplätze

Berlin (ots) - Freiburg, 25.05.2017 - Der 120. Deutsche Ärztetag hat am heutigen Vormittag eine Reihe von Beschlüssen zu gesundheits- und sozialpolitischen Themen gefasst.

Ein besonderes Anliegen der Ärzteschaft ist die langfristige Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Deutschland. So forderten die Delegierten Bund und Länder dazu auf, die Zahl der Medizinstudienplätze sofort um mindestens zehn Prozent zu erhöhen und ausreichend zu finanzieren. Ohne einen Ausbau der Studienplatzkapazitäten werde der "Masterplan Medizinstudium 2020" hinter den Erwartungen zurückbleiben. Die im Masterplan vorgesehene optionale Einführung einer Landarztquote lehnte der Ärztetag hingegen ab. Die Bundesländer sollten von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen. Eine zwangsweise Verpflichtung zur Landarzttätigkeit im Tausch gegen einen Studienplatz könne die intrinsische Attraktivität der primärärztlichen Versorgung nicht stärken.

Asylsuchende gesundheitlich besser integrieren Auch der große Zustrom von Flüchtlingen in den letzten Jahren erfordert Anpassungen im Gesundheitssystem. So appelliert der 120. Deutsche Ärztetag an Bundesregierung und Landesbehörden, Asylbewerber nach Menschenrecht und deutschen Qualitätsstandards zu behandeln. Dringend erforderliche Behandlungen dürften nicht dadurch unterbunden werden, dass die Kranken in andere Länder verlegt werden. Darüber hinaus setzte sich der Ärztetag für eine bessere gesundheitliche Integration und selbstverantwortliche Teilhabe Asylsuchender und Geflüchteter ein. Er forderte Bund, Länder und Gemeinden dazu auf, diesen Menschen im Rahmen der medizinischen Versorgung eine qualifizierte Sprach- und Kulturmittlung zu ermöglichen. Zusätzlich müssten die Rahmenbedingungen zur Versorgung einheitlicher gestaltet werden. Außerdem wies die Ärzteschaft auf eine gesetzliche Regelungslücke bei der Kostenzuständigkeit für Dolmetscherdienste bei medizinischen Behandlungen hin. Diese Lücke führe bei den meisten Kostenträgern zur Weigerung, für die Übersetzungsdienste aufzukommen. "Bei fehlender sprachlicher Verständigungsmöglichkeit zwischen Arzt und Patient ist eine adäquate medizinische Behandlung ohne Hilfe eines Dolmetscherdienstes nicht möglich", heißt es in der Entschließung. Der Gesetzgeber müsse daher eine verpflichtende Finanzierungsregelung in den Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufnehmen. In einer weiteren Entschließung fordert der Ärztetag eine bessere Unterstützung für ausländische Ärzte bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Gesetzgeber und Arbeitgeber müssten ausreichende und finanzierte Angebote zur Vorbereitung auf die Anerkennungsprüfung für ein im Ausland abgeschlossenes Medizinstudium sicherstellen. Hierzu zähle auch die Vorbereitung auf die Fremdsprachenprüfung. Außerdem sollten bereits bestehende Fördermittel bekanntgemacht und besser koordiniert werden. Die Ärzteschaft sprach sich für eine verpflichtende Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten aus, um eine qualitativ gute Vorbereitung im Interesse des Patientenschutzes zu fördern.

Ambulante Versorgung: Innovationsstau auflösen Mit Sorge blickt die Ärzteschaft auf den Innovationsstau im ambulanten Sektor, der durch den dort gültigen Erlaubnisvorbehalt entsteht. Der Ärztetag fordert rechtliche und institutionelle Maßnahmen, die eine Einführung von Innovationen analog zur stationären Versorgung auch in den ambulanten GKV-Bereich garantieren. Im stationären Bereich dürfen Innovationen sofort eingeführt werden, sofern sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht verboten wurden. Dagegen positioniert sich der 120. Deutsche Ärztetag gegen den geplanten Direktzugang zu Heilmitteln sowie gegen die Blankoverordnung. Die Spezifikation und Frequenz von Heilmitteln zu indizieren sei ein Kerngebiet ärztlicher Behandlung und beruhe auf ärztlichem Wissen zu Diagnose und Verlauf, argumentierten die Delegierten.

Mehr Klarheit bei Cannabistherapie

Den Gemeinsamen Bundesausschuss forderten die Ärzte auf, die Verordnung und Weiterverwendung von Cannabis im medizinischen Gebrauch praktikabler, einfacher und rechtssicherer zu machen. Als Beispiel nannten die Delegierten das Vorgehen beim Umstellen auf eine andere Cannabistherapie. Zudem sei zu überdenken, ob die Antragstellung durch die Patienten selbst der richtige Weg ist. Die Delegierten forderten den Vorstand der Bundesärztekammer auf, bei den Justiz- und Gesundheitsbehörden auf eine bessere medizinische Versorgung von Häftlingen einzuwirken. Die Entschließung bezieht sich insbesondere auf die Substitutionstherapie Opiatabhängiger in den Haftanstalten. Es gebe zwischen den Bundesländern deutliche Unterschiede bei der Therapiehäufigkeit, die medizinisch nicht begründbar seien.

Die 250 Delegierten des Deutschen Ärztetages beraten bis Freitag gesundheits-, berufs- und sozialpolitische Themen.