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Magdeburg / ST: Baugewerbe stöhnt über neue Gewerbeabfallverordnung

Bürokratiemonster verteuert das Bauen

„Mit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung hat der Gesetzgeber ein bürokratisches Monster sondergleichen geschaffen. Bauen wird dadurch noch teurer und komplizierter werden. Anstatt die Betriebe zu entlasten, wird ihnen immer mehr aufgebürdet“, so der Hauptgeschäftsführer des Baugewerbe-Verbandes Sachsen-Anhalt, Giso Töpfer (Foto).

Seit dem 01. August 2017 müssen Bauunternehmer mit zehn verschiedenen Abfallcontainern auf den Baustellen auflaufen, um die anfallenden Abfälle in zehn verschiedene Fraktionen zu trennen, die dann auf diese Weise den Stoffkreisläufen wieder zugeführt werden müssen.

„Diese Vorschrift an sich ist schon lebensfremd und unverhältnismäßig, denn sie gilt auch bei kleinsten Baumaßnahmen. Was daraus aber ein bürokratisches Monster macht, sind die umfangreichen Dokumentationspflichten, die ab einer Abfallmenge von zehn Kubikmetern entstehen“, erläuterte Töpfer.

Vom Badumbau bis hin zum Großbauvorhaben sind Bauunternehmen verpflichtet, den Umgang mit den Bau- und Abbruchabfällen aufwendig zu dokumentieren. So müssen Lagepläne, eine Fotodokumentation und Lieferscheine den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden. „Daraus entstehen bundesweit Kosten in einer Größenordnung von rund 100 Mio. Euro und mehr, die das Bauen weiter verteuern werden. Das kann nicht im Interesse des kostengünstigen Bauens sein. Bislang war die getrennte Sammlung von Glas-, Kunststoff-, Metall-, Holz-, Dämmmaterial-, bituminösen und gibshaltigen Abfällen Pflicht. Neu für die Bauwirtschaft ist dagegen die Getrennthaltungspflicht für die drei mineralischen Abfallfraktionen Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik, die bislang gemeinsam gesammelt und recycelt wurden. 

Als Beispiel nennt Töpfer einen nachträglichen Wanddurchbruch für eine neue Lüftungsanlage in einem Bad. Dabei fallen beim Stemmvorgang Fliesen, Wandputz, Mauerwerk und Beton gemeinsam an und können baupraktisch nicht getrennt werden.

„Das erfordert nahezu chirurgische Fähigkeiten im Umgang mit dem Pressluft- oder Stemmhammer“, 
sagt er. Eine Aussortierung kleinster Bruchstücke auf der Baustelle sei völlig ausgeschlossen und praxisfern. Kann ein Betrieb diesen Trennpflichten nicht nachkommen, weil zum Beispiel auf der Baustelle kein Platz für Container ist, muss er das allumfassend dokumentieren und ausgiebig schriftlich begründen.“

Töpfer abschließend: „Wir brauchen in der Gewerbeabfallverordnung wie im Umweltrecht insgesamt Regelungen, die in der betrieblichen Praxis sinnvoll und mit vertretbaren Aufwand noch umsetzbar sind. Die aktuelle Verordnung ist lebensfremd, beschert den Betrieben erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand und gehört im wahrsten Sinne in eine der zehn Tonnen.“