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Heute im Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen - Mi., 16. August 2017 

Übersicht

* Deutsche Bahn AG dominiert Märkte
* Finanzierungsfragen bei Ostsee-Pipeline
* Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
* Fragen nach Sitz des Afrika-Fonds
* Grüne fragen nach Landraub in Angola

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Deutsche Bahn AG dominiert Märkte
Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Die Monopolkommission sieht keine bedeutenden Veränderungen des Wettbewerbs im Schienenpersonenfernverkehr, Schienenpersonennahverkehr und Schienengüterverkehr. Das geht aus dem als Unterrichtung (18/13290) vorgelegten Sondergutachten der Monopolkommission gemäß Paragraf 78 Absatz 1 des Eisenbahnregulierungsgesetzes mit dem Titel "Bahn 2017: Wettbewerbspolitische Baustellen" hervor. In allen drei Bereichen dominiert der Vorlage zufolge die Deutsche Bahn AG die Märkte, "auch wenn sich die Wettbewerbsverhältnisse in den einzelnen Bereichen verbessert haben und im Nahverkehr eine etwas bessere wettbewerbliche Entwicklung vorliegt als im Fernverkehr". Auch im Wettbewerb mit den Verkehrsträgern Straße, Luft und Binnenschifffahrt habe es im Vergleich zum letzten Gutachten aus dem Jahr 2015 keine wesentlichen Veränderungen hinsichtlich der Aufteilung des Verkehrsaufkommens gegeben. "Der Anteil der Schiene am Gesamtverkehrsaufkommen ist in den vergangenen Jahren nahezu konstant geblieben", schreibt die Monopolkommission. 

Mit Blick auf das im September 2016 in Kraft getretene Eisenbahnregulierungsgesetz heißt es, damit sei insbesondere eine Regulierung der Preisobergrenzen für Trassenpreise eingeführt worden. Dies sei zwar grundsätzlich ein geeignetes Instrument, um die Preissetzungsspielräume eines regulierten Unternehmens sinnvoll zu begrenzen. "Verschiedene Aspekte der Ausgestaltung der neuen Anreizregulierung sprechen jedoch gegen eine kostendämpfende Wirkung auf den Eisenbahnmärkten", bemängelt die Monopolkommission, die sich für eine Novellierung des Eisenbahnregulierungsgesetzes ausspricht. 

Für die im Haushaltsgesetz 2017 veranschlagten Finanzzuschüsse an die Deutsche Bahn AG besteht dem Gutachten nach das Risiko, dass diese seitens der Europäischen Kommission als "unerlaubte staatliche Beihilfen" eingestuft werden. Deutlich unproblematischer wäre aus Sicht der Monopolkommission eine Form der Finanzzuführung, die gewährleiste, dass die Begünstigungseffekte auf den Infrastrukturbereich beschränkt bleiben. 

Für den Fall, dass künftig ein integraler Taktfahrplan für das gesamte Bundesgebiet (Deutschland-Takt) ausgearbeitet und umgesetzt werden soll, empfiehlt die Monopolkommission eine möglichst wettbewerbliche Ausgestaltung. Dabei sollte eine neutrale Stelle, beispielsweise das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, damit betraut werden, den Takt vorzugeben, heißt es in der Vorlage. Dadurch könnten potenzielle Wettbewerbsverzerrungen, welche beispielsweise durch eine Taktgebung seitens eines Marktteilnehmers zu befürchten wären, verhindert werden. 

Was den liberalisierten Fernbusverkehr angeht, so gehen davon nach Aussage der Monopolkommission "positive wettbewerbliche Impulse auf den Schienenverkehr" aus. Die Kommission rate daher von einer Ausweitung des Bedienverbots auf 100 Kilometer, wie von Eisenbahnverkehrsverbänden gefordert, ab. Bereits jetzt werde durch die bestehende Regelung, die als Grenzwert 50 Kilometer vorsieht, die Betriebsfreiheit der Fernbusanbieter eingeschränkt, heißt es in dem Gutachten.

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Finanzierungsfragen bei Ostsee-Pipeline
Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Beim geplanten Ausbau der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 spielen staatlich genehmigte Finanzierungsabsicherungen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit keine Rolle. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (18/13201) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13083). Gleichzeitig verweist die Bundesregierung darauf, dass Finanzierungshilfen der öffentlichen Hand allen Unternehmen offen stehen, die die Voraussetzungen für die jeweiligen Anträge erfüllen. Grundsätzlich gehe sie davon aus, dass die bisherigen Finanzierungsvereinbarungen zwischen beteiligten Unternehmen die Sanktionen gegen Russland wegen dessen Maßnahmen in der Ukraine berücksichtigen.

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Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur entwickelte Förderrichtlinie "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge" und die Ergebnisse des ersten Förderaufrufs interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (18/13286) erkundigen sich die Abgeordneten unter anderen danach, für wie viele Schnellladepunkte und Normalladepunkte Zuwendungen beantragt wurden. Gefragt wird auch, wie sich die Schnellladepunkte und Normalladepunkte, für die Zuwendungen beantragt wurden, auf Standorte an Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstige Straßen verteilen.

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Fragen nach Sitz des Afrika-Fonds
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Der 2011 von der Bundesregierung ggegründete Africa Agriculture and Trade Investment Fund (AATIF) ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/13270) der Fraktion Die Linke. Konkret interessieren sich die Abgeordneten für die Entscheidung, den AATIF in Luxemburg anzusiedeln; die Bundesregierung hatte dies unter anderem damit begründet, dass die rechtliche Gestaltung des Fonds, insbesondere die Strukturierung des Fonds nach unterschiedlichen Risikoklassen ("Wasserfallprinzip"), in Deutschland so nicht möglich gewesen wäre. 

Die Fraktion fragt nun, welche rechtlichen oder sonstigen regulatorischen Grundlagen es der Bundesregierung verbieten, in Deutschland einen Fonds aufzusetzen, der nach dem Wasserfallprinzip strukturiert ist. Außerdem interessiert die Abgeordneten, welche Gründe es für dieses Verbot gibt und inwiefern die Bundesregierung überlegt, die rechtlichen Grundlagen für die Zulassung solcher Fondsstrukturen zu schaffen.

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Grüne fragen nach Landraub in Angola
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (18/13298) nach einer möglichen Beteiligung deutscher Unternehmen an Landraub in Angola. Konkret fragen die Abgeordneten, in welcher Form beziehungsweise durch welche Instrumente und Initiativen die Bundesregierung in den vergangenen vier Jahren Import- und Export-Geschäfte zwischen Deutschland und Angola gefördert hat und was sie über geplante oder bestehende Beteiligungen deutscher Akteure im angolanischen Landwirtschafts- und Ernährungssektor weiß. 

Die Grünen-Fraktion beruft sich auf einen Bericht der niederländischen Agrix Trade & Consultancy, wonach die Commerzbank in Angola sehr aktiv sei. Außerdem heißt es darin, dass Investitionen in die Landwirtschaft in Angola wegen unklarer Eigentumsverhältnisse und Landtitel als 'heikel" gelten würden.

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Deutscher Bundestag - 16.08.2017