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Magdeburg/ST: Steuerschätzung gibt Rückenwind für Umsetzung der Koalitionsziele

Chancen des beschlossenen Haushaltes beherzt nutzen – weniger Beschränkungen!

Die vorliegende Mai-Steuerschätzung 2017 bestätigt den Kurs der Koalition in Sachsen-Anhalt, einen Gestaltungshaushalt umzusetzen, der das Land voranbringt. Im Vergleich zum Haushaltsplanansatz kann Sachsen-Anhalt in diesem Jahr mit Mehreinnahmen in Höhe von 84 Mio. € und 2018 in Höhe von 106 Mio. € rechnen.

„In der Steuerung des Haushaltes halte ich es daher für finanzpolitisch vertretbar, Bewirtschaftungsbeschränkungen für den Personalbereich in Höhe von 3% der beschlossenen Ansätze aufzuheben. Darüber hinaus sind alle Haushaltsmittel für die prioritären Koalitionsprojekte zum Beispiel im Bereich des Straßenbaus, der Hochschulfinanzierung, des sozialen Arbeitsmarktes oder auch des Umweltschutzes freigegeben.

Es geht jetzt darum, die bereits beschlossenen Ziele im Haushaltsvollzug beherzt umzusetzen. Wir werden mit unserem Haushalt 500 Millionen Euro mehr ausgeben können als im Vorjahr und dennoch mit ausgeglichenen Finanzen alte Schulden tilgen“ betonte Finanzminister André Schröder ( Foto ). Die jetzigen Möglichkeiten gelte es in den Ressorts „an die Frau und an den Mann“ zu bringen. Vor allem die vorgesehenen Einstellungen zusätzlicher Lehrkräfte und Polizisten sowie wichtige Investitionen können sofort ohne Einschränkungen vollzogen werden.

Finanzminister André Schröder: „Der beschlossene Doppelhaushalt erweist sich trotz aller Unkenrufe der Opposition als robust und verlässlich. Die Koalition setzt ihre Ziele um! Das ist die klare Botschaft.“

Hintergrund:
Ab 2020 muss Sachsen-Anhalt die grundgesetzliche Schuldenbremse einhalten. Dazu erhält Sachsen-Anhalt bis 2020 bundesstaatlich finanzierte Konsolidierungshilfen in Höhe von jährlich 80 Mio. EUR.  Infolge der mit dem Bund dazu geschlossenen Konsolidierungsvereinbarung dürfen konjunkturbedingte Mehreinnahmen im Landeshaushalt nur in einem sehr engen Rahmen verausgabt werden. Für 2018 helfen die aktuell erwarteten zusätzlichen Einnahmen dem Landeshaushalt, die Konsolidierungsvereinbarung mit dem Bund umzusetzen. Damit kann 2018 auf Bewirtschaftungsbeschränkungen weitgehend verzichtet werden. Für 2017 müssen die erwarteten Mehreinnahmen überwiegend genutzt werden, um die geplanten Rücklagenentnahmen zu senken. Damit sind Spielräume für über die genannten Maßnahmen hinausgehende Ausgaben in diesem Jahr nicht vorhanden.