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Gemeinderat beauftragt Bürgermeister zum Widerspruch gegen Verfügung der Kommunalaufsicht

Barleben, 16. Mai 2017

Auf seiner außerplanmäßigen Sitzung beschloss der Barleber Gemeinderat am Montagabend (15.05.) mehrheitlich, gegen die Verfügung der Kommunalaufsicht des Landkreises Börde Widerspruch einzulegen. Die Aufsichtsbehörde hatte mit "sofortiger Vollziehung" angeordnet, dass der Gemeinderat die Kitakostenbeitragssatzung nach dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, sprich einen Elternbeitrag von 40 Prozent der umlagefähigen Kosten, beschließen muss.

Um der Auslegung der Fristen aus dem Weg zu gehen, hat der Bürgermeister im Auftrag des Gemeinderates noch vor 24 Uhr an diesem 15. Mai 2017 den Widerspruch der Kommunalaufsicht per Fax und Brief zukommen lassen.

Ein Ende der Streitigkeiten um die Kostenbeitragssatzung der Gemeinde für die Betreuung der Kinder in Tageseinrichtungen bzw. Tagespflegestellen ist dennoch nicht abzusehen.

Worum geht es? Aufgrund immenser Steuerausfälle und Steuerrückzahlungsforderungen sah sich die Gemeinde im Jahr 2015 gezwungen, nach einer Haushaltsperre durch den Bürgermeister auch ein Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK) für den Zeitraum 2015 bis 2023 aufzustellen. Dafür standen alle Ausgaben und Einnahmen der Gemeinde auf dem Prüfstand. 111 Einzelmaßnahmen flossen in dieses Konsolidierungskonzept ein. Unter anderem wurde ab 2016 auch eine Erhöhung der Elternbeiträge beschlossen. Die Gemeinderäte waren sich seinerzeit mehrheitlich einig, dass diese Maßnahme unpopulär, aber für die Konsolidierung notwendig ist. Die umlagefähigen Kosten (Elternbeiträge) wurden per Beschluss zum HKK 2016 auf 40 Prozent erhöht, obwohl der Gesetzgeber für Kommunen, die sich in der Konsolidierung befinden, sogar einen Elternbeitrag von 50 Prozent ausdrücklich empfiehlt.

Die Diskussionen um die Kostenbeitragssatzung für die Betreuung der Kinder zog sich hin, bis der Gemeinderat vor Monaten, abweichend von dem "40-Prozent-Beschluss" im HKK, eine Kitakostenbeitragssatzung mit einem Elternbeitrag von nur noch 30 Prozent beschlossen hat.

Dagegen musste der Bürgermeister entsprechend des Kommunalverfassungsgesetzes § 65 Absatz 3 seinen Widerspruch einlegen. Im Gemeinderat wurde ein weiteres Mal eine Mehrheit für die 30 Prozent gefunden, was sich populistisch gut macht, aber nach Auffassung der Verwaltung haushaltstechnisch nicht umsetzbar ist. Erneut war der Bürgermeister rechtlich gezwungen, Widerspruch einzulegen. Die finanziellen Auswirkungen sind drastisch. Denn das HKK 2016 sieht seit Beginn 2017 einen Elternbeitrag von 40 Prozent vor. Alleine in den ersten sechs Monaten dieses Jahres beläuft sich das Defizit auf rund 174.000 Euro. Mit dem jetzt gefassten Beschluss, die Elternbeiträge nur auf 30 Prozent zu erhöhen, belaufen sich die Mindereinnahmen ab dem zweiten Halbjahr 2017 bis 2023 auf insgesamt rund 1,7 Millionen Euro.

Tatsache ist mittlerweile, dass die Kommunalaufsicht am 13.04.2017 per E-Mail und später postalisch eine Verfügung an die Gemeinde geschickt hat, dass der 2016 gefasste Beschluss zur Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes, konkret die Erhöhung des Elternbeitrages auf 40 Prozent, umzusetzen ist.

Am 15. Mai standen die beiden zutreffenden Satzungen ein weiteres Mal auf der Tagesordnung der außerplanmäßigen Sitzung des Gemeinderates. Vor einer neuerlichen Diskussion um die Sache erhielt ein Antrag der CDU-Fraktion die Mehrheit, Widerspruch gegen die Verfügung des Landkreises einzulegen und notfalls die Prüfung einer Klage anzustreben.

Überraschend fand auch der Vorschlag der CDU-Fraktion eine Mehrheit, für die rechtliche Begründung des Widerspruchs eine Magdeburger Rechtsanwaltsgesellschaft heranzuziehen. Eine Entscheidung, die, ohne bisher die Kosten abschätzen zu können, besonders fragwürdig ist. Dabei wäre doch mit der Begründung des eigenen Fraktionsantrages alles gesagt, denn darin heißt es u. a., dass die Kommunalaufsicht des Landkreises "rechtswidrig in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde eingreift" und ihr in Sachen Haushaltsaufstellung "keine Einmischungskompetenz"