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Kinderlärm lässt sich nicht differenzieren

Der Bundesrat möchte Kindern mehr Möglichkeiten geben, Sport auf innerstädtischen Anlagen zu treiben. Sportplätze, die von Kindern genutzt werden, sollen künftig lärmschutzrechtlich mit Kinderspielplätzen oder Kitas gleichgestellt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat am 12. Mai 2017 beschlossen hat.

Lärmschutzprivilegierung

Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist Kinderlärm, der von Kindertagesstätten, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgeht, im Regelfall keine so genannte schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen daher Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden. Klagen von Anwohnern gegen Kinderlärm haben geringere Chancen auf Erfolg. Die Privilegierung gilt allerdings bislang nicht für Sportanlagen.

Sportliche Aktivitäten von Kindern fördern

Diese Ungleichbehandlung zwischen Kinderspielplätzen einerseits und Sportanlagen andererseits ist aus Sicht des Bundesrates sachlich nicht gerechtfertigt. Die strengeren Lärmschutzvorschriften für den Erwachsenensport dürften daher künftig nicht gelten, wenn die Anlagen von Kindern genutzt werden. Bewegung und Sport, die für Kinder so wichtig sind, sollen damit gefördert werden.

Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst eine Stellungnahme und bringt dann beide Dokumente beim Deutschen Bundestag ein. Feste Fristen für dessen Beratungen gibt es jedoch nicht. Sofern der Bundestag das Gesetz verabschiedet, befasst sich im Anschluss der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

Plenarsitzung des Bundesrates am 12.05.2017