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Internationale Sanitärmesse ISH im Visier des Zolls.

30 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Marken-, Design- und Patentgesetz eingeleitet.

Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Darmstadt haben an der am Samstag, dem 18. März 2017, zu Ende gegangenen Sanitärmesse ISH insgesamt 169 Artikel sichergestellt, die unter dem Verdacht der Produktfälschung stehen.

"Wir haben 30 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Marken-, Design- und Patentgesetz eingeleitet", so Olaf Scheffler, Sprecher des Hauptzollamts Darmstadt. "Sichergestellt haben wir in erster Linie Fälschungen hochwertiger Armaturen und Pumpen."

Die sichergestellten Waren stammten zum überwiegenden Teil aus China, aber auch aus der Türkei. Zudem stellten die Zöllner 288 digitale Kataloge und Papierkataloge mit abgebildeten mutmaßlichen Fälschungen sicher. "Nur so verhindern wir, dass die Produkte auf der Messe nicht geordert werden."

Die Zöllner verlangten auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Frankfurt, deren Vertreter die Kontrollen begleiteten, von den betroffenen Standinhabern schon beim erstmaligen Vergehen eine Sicherheitsleistung für zu erwartende Strafen und Gerichtskosten in Höhe von 500 Euro in bar. Wiederholungstäter mussten mindestens das Dreifache zahlen. Insgesamt kassierte der Zoll so 44.100 Euro an Sicherheitsleistung.

Vertreter der betroffenen Firmen (Schutzrechtsinhaber) waren bei der Kontrolle mit vor Ort und überprüften verdächtige Waren auf ihre Echtheit. In zwei Gruppen aufgeteilt waren über 20 Zöllner zwei Tage lang auf der Messe ISH unterwegs. Sie wurden von der Messe Frankfurt unterstützt.

Die sichergestellten Waren ( Foto )  werden nach Abschluss der eingeleiteten Verfahren vernichtet.

Zusatzinformation

Eine zentrale Aufgabe der Zollverwaltung ist die Überwachung des internationalen Warenverkehrs. Hierzu gehört auch die Bekämpfung der Produktpiraterie, wenn die gefälschten Waren aus dem Ausland kommen.

Inhaber von gewerblichen Schutzrechten, wie Marken, Geschmacksmuster, Urheberrechte oder Patente, können das Tätigwerden der Zollbehörden bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtschutz beantragen.

Der Zoll hält Fälschungen dann bereits bei der Einfuhr an oder geht direkt auf der Messe gegen Fälschungen vor.