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Landkreis Börde: Hinweise zum Artenschutz / Vermarktung von Graupapageien nur mit EU-Bescheinigung

15. August 2018


Für Halter von Graupapageien gibt es seit Januar 2017 eine wichtige Neuheit: Im Falle der Vermarktung sind behördliche EU-Bescheinigungen erforderlich. Wer die Tiere ohne Bescheinigung verkauft muss mit Sanktionen rechnen. Verbleiben diese Vögel im Besitz, sind keine Dokumente notwendig.

Aufgrund von Problemen bei der nachhaltigen Nutzung der Wildbestände ist es zu einem rasanten Rückgang mit der Gefahr des Aussterbens für die Graupapageien in ihrem zentralafrikanischen Verbreitungsgebiet gekommen. Deshalb wurden durch die Konferenz der über 200 Staaten des Washingtoner Artenschutz-übereinkommens ein weltweites Handelsverbot und die Hochstufung in den höchsten Schutzstatus für diese Art festgelegt.

Ausnahmen von diesem strengen Vermarktungsverbot, zum Beispiel für legal gezüchtete Papageien, müssen beim Verkauf durch eine sogenannte EU-Bescheinigung nachgewiesen werden.

Diese EU-Bescheinigungen können die Vogelhalter Sachsen-Anhalts beim CITES-Büro des Landesamtes für Umweltschutz, Zerbster Straße 7 in 39264 Steckby unter Vorlage der vollständigen Herkunftsbelege beantragen. Außerdem ist eine Kennzeichenablesung durch die zuständige Naturschutzbehörde zu veranlassen. Beim Landkreis Börde ist der Fachdienst Natur und Umwelt, Sachgebiet Naturschutz und Forsten, dafür verantwortlich. (Telefon: 03904 7240-4342, E-Mail: natur-umwelt@boerdekreis.de)

Hinweise zur Antragstellung und den artenschutzrechtlichen Anforderungen sind unter www.lau.sachsen-anhalt.de > Naturschutz > Internationaler Artenschutz (CITES) zu finden.

Bilduntrschrift: Graupapageien gehören zu den besonders geschützten Arten. Foto: Ronald Böhlert