header-placeholder


image header
image
justice 2071539 960 720

Aus dem Gerichtssaal: Oberlandesgericht Frankfurt am Main : Beginn der Hauptverhandlung gegen Taha Al-J.

Samstag, den 25. April 2020

Vor dem 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat gestern die Hauptverhandlung gegen den 27-jährigen Taha Al-J. wegen Völkermordes, Verbrechens gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechens gegen Personen, Mordes und Menschenhandels im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung („Islamischer Staat“) begonnen.

An der Sitzung nahmen neben dem mit fünf Richtern besetzten Senat der Angeklagte mit seinen beiden Verteidigern, zwei Vertreter des Generalbundesanwalts sowie zwei Vertreter der Nebenklägerin teil.

Nach Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch den Vorsitzenden wurde der Angeklagte zu seinen persönlichen Verhältnissen vernommen. Sodann verlasen die Vertreter des Generalbundesanwalts den Anklagesatz der Anklageschrift vom 05.02.2020. In ihr wird dem Angeklagten vorgeworfen, sich von 2013 bis 2019 in Syrien, im Irak und in der Türkei als Mitglied an einer ausländischen terroristischen Vereinigung („Islamischer Staat“) beteiligt zu haben. In diesem Zusammenhang soll sich der Angeklagte - so der weitere Vorwurf - zum Nachteil der religiösen Minderheit der Jesiden wegen Völkermordes, Verbrechens gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechens gegen Personen sowie wegen Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und Mordes an einem fünfjährigen jesidischen Mädchen schuldig gemacht haben.

Im Einzelnen soll sich Taha Al-J. spätestens im März 2013 in seinem Heimatland Irak in die Strukturen des sog. Islamischen Staates eingegliedert und fortan mitgliedschaftlich an der Vereinigung beteiligt haben, indem er sich für diese an Kampfeinsätzen beteiligt habe und spätestens ab Anfang 2015 als Leiter des Büros für „Schariagemäße Geisteraustreibung“ in Rakka/Syrien tätig gewesen sei. In dieser Funktion soll er mehrfach das durch den sog. Islamischen Staat geführte Frauenhaus „Bait Al Muhajerat“ aufgesucht und mit den dort untergebrachten Frauen Sitzungen durchgeführt haben. Im September 2015 sei er in die Türkei eingereist, wo er in Samsun Frauen in einer Unterkunft der Vereinigung untergebracht und betreut haben soll. Schließlich soll der Angeklagte im Juli 2018 seine Bereitschaft erklärt haben, für den sog. Islamischen Staat Sprengvorrichtungen jeder Art anzufertigen und ein „IS“-Mitglied in seinem Haus in der Türkei im Umgang mit Sprengstoff zu unterweisen.

Dem Angeklagten wird ferner vorgeworfen, Ende Mai/Anfang Juni 2015 eine der religiösen Minderheit der Jesiden angehörende Frau und deren fünfjährige Tochter als Sklavinnen gekauft zu haben. Diese sollen gemeinsam mit weiteren jesidischen Frauen und Kindern auf einem „IS“-Stützpunkt in Syrien als Sklavinnen zum Verkauf angeboten worden sein, nachdem sie zuvor nach einem zur Unterdrückung und Vernichtung der jesidischen Religion durchgeführten gezielten Angriff des „IS“ auf die Region Sindjar in der Nähe ihrer Heimatstadt Kocho im Norden des Iraks Anfang August 2014 von Mitgliedern des Islamischen Staates gefangengenommen und in der Folge als Sklavinnen von „IS“-Mitgliedern mehrfach ge- und verkauft worden seien.

Taha Al-J. habe beabsichtigt, mit dem Ankauf der beiden Jesidinnen und deren Versklavung - neben erstrebten Annehmlichkeiten in seinem Haushalt - die religiöse Minderheit der Jesiden im Einklang mit den Zielen des Islamischen Staates zu vernichten.

Der Angeklagte soll die beiden Jesidinnen Ende Juni/ Anfang Juli 2015 in seinen Haushalt nach Falludscha gebracht haben, den er mit der gesondert Verfolgten Jennifer W. geführt haben soll. Dort soll er Mutter und Tochter bis spätestens September 2015 gefangen gehalten haben. Während der Gefangenschaft habe er sie zur Verrichtung von Hausarbeit und zur Befolgung streng islamischer Glaubensregeln gezwungen. Überdies sollen beide nur unzureichend mit Nahrungsmitteln versorgt und wiederholt u.a. in Form von Schlägen „bestraft“ worden sein.

Zwischen Ende Juli und September 2015 soll es etwa zur Mittagszeit zu einer weiteren Strafaktion gegenüber Mutter und Kind gekommen sein. Da das Kind im Haus auf eine Matratze uriniert habe, soll Taha Al-J. hierüber derart in Rage geraten sein, dass er zunächst die Mutter dazu veranlasst habe, barfuß nach draußen in den Hof zu treten. Aufgrund der zu dieser Zeit in Falludscha laut Anklage herrschenden Temperaturen von bis zu 50 Grad Celsius im Schatten habe die Mutter große Schmerzen an den Füßen erlitten. Nachdem sie nach etwa einer halben Stunde wieder das Haus betreten habe, soll der Angeklagte das Kind herbeigerufen haben, um es ebenfalls zu bestrafen.

Der Angeklagte soll das geschwächte Kind, das nach seiner Mutter gerufen habe, ungeschützt vor der Sonne an ein Fenster gefesselt haben, in Folge dessen es verstorben sein soll.

Nach der Verlesung des Anklagesatzes belehrte der Vorsitzende den Angeklagten, dass es ihm freistehe, sich zur Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Der Angeklagte ließ sich weder zur Person noch zur Sache ein.

Der Vorsitzende unterbrach nachfolgend die Hauptverhandlung. Diese wird am 27.04.2020 um 10:00 Uhr fortgesetzt werden. Für diesen Verhandlungstag ist die Vernehmung eines Zeugen (Polizeibeamten) geplant.

Taha Al.-J befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Weitere Hauptverhandlungstermine sind derzeit wie folgt vorgesehen: 27.04., 29.04., 05.05., 07.05.,11.05., 19.05., 29.05., 09.06., 15.06., 19.06., 22.06, 23.06., 24.06., 29.06., 03.07., 27.07., 06.08., 11.08., 14.08., 18.08., 20.08. und 28.08.2020, jeweils um 10:00 Uhr.

OLG Frankfurt am Main, Aktenzeichen: 5-3 StE 1/20 - 4 - 1/20