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AWO kritisiert Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte durch das neue Prostituiertenschutzgesetz

Selbstbestimmung durch Kontrolle ist kaum möglich

Magdeburg: In wenigen Tagen tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Die ab ersten Juli geltenden Regelungen sehen unter anderem eine Anmeldepflicht für Sexarbeiter*innen sowie eine Kondompflicht vor. Die AWO kritisiert die Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, die mit dem ProstSchG verbunden sind. “Der Kontrollcharakter des Gesetzes kann in dieser Form keine Selbstbestimmung und keinen Schutz der Person gewährleisten“, so Barbara Höckmann, Vorsitzende des Präsidiums des AWO Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V.

“Das ProstSchG beinhaltet vornehmlich Instrumente des Ordnungsrechts. Verbindliche
Aussagen zum Ausbau von Unterstützungsangeboten oder ärztlicher Versorgung, die
die Lebenssituationen der in der Sexarbeit tätigen Menschen nachhaltig verbessern
könnten und die von Sexarbeit*innen und anderen Expert*innen wiederholt von den
Gesetzgeber*innen eingefordert wurden, fehlen hingegen gänzlich.“

Ob das ProstSchG, wie beabsichtigt, Personengruppen, die sich in prekären Verhältnissen befinden, erreicht, Menschenhandel erkannt wird, und Betroffene unterstützt werden, bleibt fraglich.

Unabhängig vom Gesetz sollten parallel die freiwilligen und anonymen Unterstützungsangebote ausgebaut werden. Dringend notwendig sind mehrsprachige Anlauf- und Beratungsstellen und niedrigschwellige, aufsuchende Arbeit.

Ein Ausführungsgesetz für das Bundesland Sachsen-Anhalt besteht aktuell noch nicht. Eine Informationskampagne seitens der Behörden im Land wäre wünschenswert und notwendig.

Barbara Höckmann: „Sexarbeit mag zwar kein Beruf wie jeder andere sein. Wer ihn aber ausübt, soll dies unter rechtsstaatlichen und menschenwürdigen Bedingungen tun. Sexarbeiter*innen haben das Recht, genauso wie andere, ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten zu können.“



Hintergrund:
Anfang des Jahres hat in Magdeburg die landesweit erste Beratungsstelle für Frauen und Trans*Frauen in der Prostitution eröffnet. Das Projekt in Trägerschaft des AWO Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. setzt sich akzeptierend mit den sozialen Beratungsthemen von Sexarbeiter*innen auseinander. Der Name der Beratungsstelle ist Magdalena. Damit wird Bezug genommen zur heiligen Maria Magdalena, der biblischen Sünderin und Jüngerin, sowie zur Namensgeberin von Magdeburg.

Die Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. schafft mit dem dreijährigen Projekt ein offenes Angebot für Frauen und Trans*Frauen in der Sexarbeit bis 27 Jahre mit deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. In der Beratungsstelle gibt es zum Beispiel mehrsprachige Informationsmaterialien zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen. Die Mitarbeiterinnen informieren unter anderem zum Prostituiertenschutzgesetz, beraten zu Themen wie Sozialleistungen, Steuern und berufliche Orientierung, unterstützen bei Behördengängen und stehen in Krisensituationen bei. Die Beratung erfolgt anonym, kostenfrei und unabhängig. Der Treff bietet außerdem die Möglichkeit, sich in einem geschützten Raum zu treffen, Kontakte zu knüpfen und sich auszutauschen. Parallel dazu wird im Projekt der Streetworkansatz verfolgt. Dabei werden regelmäßig Orte aufgesucht, an denen Sexarbeit stattfindet.

Magdalena ist ein von Aktion Mensch gefördertes Projekt.

Web-Auftritt Magdalena<http://www.awo-sachsenanhalt.de/angebote/beratung-und-information/magdalena.html>