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Magdeburg / ST: News Landtag: Abschiebehaft im Rahmen der Verhältnismäßigkeit durchsetzen

Zur heutigen Aktuellen Debatte um das Thema "Masseneinwanderung verhindern", erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg (Foto):

"Der Vorwurf der Untätigkeit in der Flüchtlingsfrage ist reines Wahlkampfgetöse der AfD. Wir haben uns den Herausforderungen, die mit der Flüchtlingskrise einhergingen, angenommen und die Weichen dafür gestellt, dass sich die Situation, wie wir sie insbesondere von Sommer 2015 bis Frühjahr 2016 hatten, nicht wiederholt.

Die aktuelle Lage der Einreisefeststellungen nach Deutschland ist stabil. Die Zugangszahlen auf Landesebene stagnieren seit Mai sogar deutlich. Jedoch dürfen wir uns nicht darauf verlassen, dass dies so bleibt. Um die Fluchtursachen langfristig zu minimieren, arbeiten wir vor allem auf europäischer Ebene eng mit den Herkunftsländern zusammen. Auf Landesebene setzen wir auf eine konsequente Rückkehrpolitik. Daher begrüßen wir die Überlegungen der Landesregierung, einen eigenen Abschiebehaftvollzug einzurichten. Dies haben wir durch den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen bekräftigt.

Wer seine Ausreisepflicht trotz der im Land bestehenden Angebote zur Beratung und Unterstützung freiwilliger Rückkehr nicht erfüllt, muss konsequent abgeschoben werden. Mit einer Abschiebehaft soll sichergestellt werden, dass sich die Betroffenen nicht entziehen. Sie muss im Rahmen der Verhältnismäßigkeit durchgesetzt werden."

Hintergrund:

Abschiebehäftlinge dürfen aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 nicht mehr gemeinsam mit Strafgefangenen untergebracht werden. Daher hat Sachsen-Anhalt in Ermangelung eigener Kapazitäten vor allem Abschiebehaftplätze in Brandenburg mitgenutzt. Diese Möglichkeit ist jedoch entfallen, da die Abschiebehaftanstalt in Brandenburg aus Bausicherheitsgründen geschlossen werden musste. In der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, am 9. Februar 2017, haben die Bundesländer erklärt, ausreichende Abschiebehaftkapazitäten zu schaffen.