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Zoll News: Maurische Landschildkröten in Turnschuhen

Zoll am Frankfurter Flughafen stellt vier lebende Maurische Landschildkröten sicher


Bereits am 16. August 2017 kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamts Frankfurt am Main das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus Algerien. Dabei überprüften sie unter anderem das Handgepäck eines 24-jährigen Reisenden.

Darin befanden sich Schuhe, in denen vier lebende Maurische Landschildkröten versteckt waren. Auf Befragen gab der Mann an, er habe die Schildkröten vor dem Haus seiner Familie in Algerien eingesammelt und wolle diese in Deutschland verschenken.

"Maurische Landschildkröten sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt. Die erforderlichen Genehmigungen konnte der Reisende nicht vorlegen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Tiere wurden sichergestellt und einem vertrauenswürdigen Tierhalter zur artgerechten Haltung unter zollamtlicher Überwachung übergeben", so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Zusatzinformation

Im Jahr 2016 kam es beim Hauptzollamt Frankfurt am Main zu 383 Sicherstellungen mit 16.877 artengeschützten Einzelexemplaren. Darunter waren auch 2.302 lebende Tiere und 466 lebende Pflanzen sowie 14.109 Erzeugnisse aus geschützten Arten. Bei Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen können Geldbußen bis 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden.