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Sachsen-Anhalt News: Zehn Jahre Schülergremium im Harz - Keding: Ein Projekt mit Vorbildwirkung


Halberstadt (MJ). In Halberstadt wurde heute mit einer Feierstunde das zehnjährige Bestehen des Projektes "Schülergremium" gefeiert. Justizministerin Anne-Marie Keding (Foto) bedankte sich bei allen Beteiligten, die geholfen hätten, dieses Projekt so erfolgreich zu gestalten. In erster Linie richtete sich ihr Dank an die bisher 64 Schülerinnen und Schüler im Landkreis Harz, die sich zu "Schülerrichtern" haben ausbilden lassen.

In den Schülergremien setzen sich dafür ausgebildete Schülerinnen und Schüler mit Jugendlichen auseinander, die etwa Alltagsdelikte wie Beleidigungen, Diebstähle, oder einfache Körperverletzungen begangen und sich dazu bekannt haben. Die "Schülerrichter" befinden anschließend über die Sanktionen.

Keding sagte weiter: "Es geht darum, den beschuldigten Jugendlichen auf Augenhöhe Gleichaltriger klar zu machen, dass sie mit diesem Verhalten auf dem Holzweg sind. Ich bin davon überzeugt, dass dieser Ansatz funktioniert und dass er vorbildhaft zeigt, wie auch außerhalb des Gerichtssaales erfolgreich auf jugendliche Straftäter eingewirkt werden kann.

Das Projekt wäre nicht möglich gewesen ohne die Mitarbeit der Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt. Den dortigen Kolleginnen und Kollegen, die bereit waren, das Wagnis des Schülergremiums, das anfangs nicht unumstritten war, mit zu tragen, gilt deshalb auch mein ausdrücklicher Dank.

Mein Dank gilt, ohne dass ich irgendeinen der Vielen, die zum Gelingen dieses Projekts beigetragen haben, vergessen möchte, auch Frau Zinke vom Antigewaltzentrum Harz. Sie und Ihre Kollegen haben den Funken Ihrer Begeisterung für das Projekt sichtlich auf die Schülerinnen und Schüler überspringen lassen. Unsere Treffen, die wir mit Schülerinnen und Schülern hatten, haben mir gezeigt, wie persönlichkeitsbildend die Beschäftigung mit den Aufgaben des Schülergremiums auf die jungen Menschen gewirkt hat."

Am häufigsten haben die Schülerrichter Diebstahldelikte, Sachbeschädigung, Beleidigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch zu verhandeln. Voraussetzung für dieses Verfahren ist das Einverständnis des oder der Beschuldigten und der Erziehungsberechtigten. Die Schülergremien sind an die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen angebunden. Welche Fälle für Schülergremien geeignet sind, entscheiden Polizei und Staatsanwaltschaft.

In 50 Unterrichtsstunden bekommen die Mitglieder der Schülergremien Wissen über Kommunikation, Gruppenprozesse, Gesprächsführung, Straf- und Prozessstrafrecht vermittelt. Zur Ausbildung gehören auch Exkursionen zum Polizeirevier und der Besuch einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht. Die Schülerinnen und Schüler kommen z.B. aus Quedlinburg, Halberstadt, Wernigerode, Stadt Oberharz am Brocken und Ballenstedt. Dort besuchen sie Sekundarschulen oder Gymnasien.