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AWO Sachsen-Anhalt: Politik erteilt schnellen Asylverfahren eine klare Absage

Der AWO Landesverband Sachsen-Anhalt sieht in der Verlängerung der Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen einen klaren Widerspruch zum politischen Versprechen, für zügige und gerechte Asylverfahren zu sorgen.

Mit dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das im Juli 2017 in Kraft trat, hat die Bundesregierung die Möglichkeit zur Wohnverpflichtung in Aufnahmeeinrichtungen der Länder geschaffen, die weit über ein halbes Jahr hinausgehen. Noch im Frühjahr 2016 zeigten sich Innenminister Holger Stahlknecht und Ministerpräsident Reiner Haseloff zuversichtlich, dass mit der Errichtung einer "Ankunftsstelle" des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Halberstadt Asylverfahren "tagesaktuell" bearbeitet werden könnten. Die nun mögliche Verlängerung der Aufenthaltsdauer von Geflüchteten in Aufnahmeeinrichtungen Landes widerspricht zum einen dieser Zielstellung und ist zum anderen eine Absage an das politische Versprechen, für zügige und gerechte Asylverfahren zu sorgen.

Wolfgang Schuth (Foto), Vorstand des AWO Landesverbandes Sachsen-Anhalt e. V. erklärt: "Die Signale an Geflüchtete in unserem Land sind verwirrend. Anstatt für schnelle Klarheit im Asylverfahren zu sorgen, versuchen Bund und Land zum Leidwesen der Schutzsuchenden auf Zeit zu spielen. Anstatt jedes Verfahren individuell auf Fluchtgründe zügig zu prüfen, entscheidet die sogenannte "Bleibeperspektive" pauschal über die Dauer des Aufenthaltes in Aufnahmeeinrichtungen des Landes. Im Ergebnis können wir dabei beobachten, wie die Verwaltungsgerichte im Land mit Klagen zu mangelhaften Asylbescheiden des BAMF überflutet werden. Richter nehmen dann eine erneute individuelle Prüfung der Fluchtgründe des Klägers vor, wobei das BAMF in der Regel nicht an den Verhandlungen teilnimmt und der Behörde somit keine Rückfragen zur Entscheidung gestellt werden können."

Weiterhin erklärt Wolfgang Schuth: "Die verlängerte Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen des Landes betrifft zudem Familien bzw. Minderjährige, die auf unbestimmte Zeit von der Schulpflicht und ihrem verbrieften Grundrecht auf Bildung ausgeschlossen werden. Berücksichtigt man dabei, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer gegen Asylbescheide acht bis neun Monate dauert, vergehen unter Berücksichtigung des vorhergehenden Prüf- und Asylverfahrens kostbare Schul- und Ausbildungsjahre. Hinzu kommt, dass sich allein bis August 2017 bei den Verwaltungsgerichten in Magdeburg und Halle mehr als 4.500 unbearbeitete Asylverfahren angesammelt haben."

Im Interesse der Schutzsuchenden ist eine dringende Verbesserung der Qualität der Asylverfahren im BAMF geboten. Neben der dauerhaften Überlastung der Verwaltungsgerichte lassen wir über viele Monate oder Jahre Schutzsuchende im Ungewissen über ihren Status und weiteren Verbleib in unserem Land.