14. Februar 2018
Zöllner leiten Strafverfahren ein
Vermutlich um bei seiner Faschingsparty richtig Stimmung machen zu können, versuchte ein 19-Jähriger aus Südosteuropa vor Kurzem circa sieben Kilogramm verbotene Feuerwerkskörper (Foto) nach Deutschland einzuschmuggeln.
Die Zollbeamten der Kontrolleinheit Verkehrswege Waidhaus des Hauptzollamts Regensburg zogen das Fahrzeug des Mannes nahe Waldsassen aus dem fließenden Verkehr.
Auf Befragen gab der Fahrer an, Bekleidung und Zigaretten in Tschechien gekauft zu haben. Verbotene Waren wie Waffen, Drogen oder Feuerwerkskörper habe er nicht dabei. Es zeigte sich jedoch schnell, dass dies nicht den Tatsachen entsprach: Versteckt unter dem Reserverad befand sich ein Plastiksack mit 330 verbotenen Feuerwerkskörpern, weitere 62 Stück wurden unter der Rücksitzbank aufgefunden.
Da der Beschuldigte den Zöllnern weder die erforderlichen Dokumente noch Genehmigungen hinsichtlich Einfuhr, Transport und Besitz der Pyrotechnik vorlegen konnte, stellten diese die Feuerwerkskörper sicher und leiteten gegen ihn ein Strafverfahren ein.