Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag über die Gewerbesteuer entschieden. Dazu der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase:
„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die bestehende Regelung des § 7 Gewerbesteuergesetz verfassungskonform ist. Damit wird verhindert, dass bei der Gewerbesteuer neue Schlupflöcher zulasten der Kommunen entstehen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bringt den Kommunen Planungssicherheit sowohl hinsichtlich der rechtlichen Bewertung offener Streitfälle als auch hinsichtlich des Gewerbesteuerertrags.“