Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über eine mögliche Einflussnahme der Organisierten Kriminalität (OK) im Finanzsektor. Das schreibt das Justizministerium in der Antwort (19/3716) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3505). Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, in welchem Ausmaß nach Auffassung der Bundesregierung ein Risiko in Deutschland besteht, dass inkriminierte Gelder der OK für Investitionen in Finanzinstitute genutzt werden. Darüber lägen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, heißt es in der Antwort.
Weiter gibt die Bundesregierung einen Überblick über die seit 2008 vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (BGA) eingeleiteten Verfahren und Verurteilungen nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen). Erkenntnisse darüber, ob sich diese Straftaten auf Geldwäsche oder Steuerhinterziehung bezogen oder ob Bezüge zur italienischen Mafia vorlagen, habe die Bundesregierung nicht.
Berlin: (hib/JOH) Seitdem das EU-Türkei-Abkommen am 18. März 2016 in Kraft getreten ist, sind mit Stichtag 29. Juni 2018 insgesamt 14.600 syrische Flüchtlinge in der Europäischen Union neuangesiedelt worden. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/3698) auf eine Kleine Anfrage (19/3497) der AfD-Fraktion mit.
Die betroffenen Personen würden nach den so genannten Vulnerabilitätskriterien der Vereinten Nationen (UN) in Zusammenarbeit mit der türkischen Migrationsbehörde und dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR ausgewählt und dem aufnehmenden Staat zur Aufnahme vorgeschlagen. Letzterem obliege die finale Entscheidung. Für Deutschland treffe die Auswahl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung kann nicht sagen, wie viele Vertreter des Auswärtigen Amtes bei der Feier der US-Botschaft in Berlin zum amerikanischen Unabhängigkeitstag in den Jahren 2017 und 2018 anwesend waren. Diplomatische und konsularische Vertretungen anderer Staaten in Deutschland würden eigenständig über Einladungen zu Nationalfeiertagen an Mitarbeiter entscheiden, schreibt sie in einer Antwort (19/3715) auf eine Kleine Anfrage (19/3498) der AfD-Fraktion.
Berlin: (hib/JOH) Ob es nach Kenntnis der Bundesregierung im Irak einen Suchdienst für verschollene beziehungsweise verschleppte Flüchtlinge gibt, will die AfD-Fraktion mittels einer Kleinen Anfrage (19/3671) erfahren. Im dem Fall, dass dort kein derartiger Dienst existiert, wollen die Abgeordneten wissen, ob die Bundesregierung dabei helfen will, einen solchen nach Vorbild des Deutschen Roten Kreuzes aufzubauen.
Berlin: (hib/CHE) Die Konkretisierung des PKK-Kennzeichnungsverbots im Verfassungsschutzbericht 2017 steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (19/3712) der Fraktion Die Linke. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, auf welcher rechtlichen Grundlage verschiedene kurdische Organisationen wie zum Beispiel die Partei der Demokratischen Union (PYD) oder die Volksverteidigungseinheiten (YPG) dem Betätigungsverbot gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) unterliegen.
Berlin: (hib/CHE) Für die rechtliche Lage von somalischen Staatsbürgern in Deutschland interessiert sich die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/3722) will sie von der Bundesregierung unter anderem wissen, nach welchen Kriterien und in welcher Form die somalische Botschaft Ausweisdokumente erstellt und wie deutsche Behörden mit diesen Dokumenten umgehen.
Foto: Bundesregierung / Bergmann