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Magdeburg / ST: Öffentlicher Dienst will Fachkräfte gewinnen

15. September 2018


Mit finanziellen Anreizen will das Land Sachsen-Anhalt Fachkräfte für den öffentlichen Dienst gewinnen. Das sieht eine geplante Änderung des entsprechenden Gesetzes vor, das dem Landtag jetzt zugeleitet worden ist. (Zweites Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften)

 

Finanzminister André Schröder (Foto): „Wer gut ausgebildete Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss sie angemessen bezahlen, sonst gehen sie zur Konkurrenz. Diese Regel der freien Wirtschaft gilt auch zunehmend für den Landesdienst. Wir schaffen nun bessere Werkzeuge, um Fachkräfte für den Landesdienst zu gewinnen und zu halten.“

 

Sollte eine Stelle nicht besetzt werden können, weil Bewerbungen ausbleiben, haben die Personalabteilungen künftig die Möglichkeit, mit einem Plus bei der Bezahlung um qualifiziertes Personal zu werben. Bis zu 10 Prozent des Anfangsgrundgehaltes darf den Beamtinnen und Beamten ergänzend gezahlt werden.

 

Das neue Gesetz ermöglicht es zudem, Beamtinnen und Beamte mit einem Bonus länger im aktiven Dienst zu halten. Sie bekommen einen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent auf ihr jeweiliges Grundgehalt, wenn sie den Eintritt in den Ruhestand verschieben.

 

Der Mangel an Fachkräften macht sich im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt punktuell bemerkbar. Zum Beispiel sind Positionen, die eine technische Ausbildung erfordern, schwieriger zu besetzen. Einen Mangel gibt es zudem bei Lehrern oder IT-Spezialisten.

 

Geplant ist, dass das neue Gesetz im Januar 2019 in Kraft tritt.