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Magdeburg / ST - Fraktion DIE LINKE: Straßenausbaubeiträge abschaffen

Magdeburg, den 5. November 2018


In der November-Sitzung des Landtages legt die  Fraktion DIE LINKE einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes Sachsen-Anhalts vor, mit dem Ziel, die Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt abzuschaffen. Dazu erklären die Sprecherin für Kommunalabgaben, Kerstin Eisenreich  (Foto), und der finanzpolitische Sprecher Swen Knöchel: 

„Bundesweit haben die Beschwerden über zu entrichtende Straßenausbaubeiträge eine neue Dimension erreicht.Bürgerinitiativen und kommunale Vertretungen fordern, selbige abzuschaffen. In vielen Bundesländern kommt Bewegung in die Diskussion. Vor wenigen Tagen kündigten die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen in Thüringen an, die Beiträge abschaffen zu wollen. Auch in Sachsen-Anhalt wird seit Längerem darüber debattiert. Ausgelöst durch die SPD-Fraktion hat diese Diskussion inzwischen auch die Koalitionsfraktionen in Sachsen-Anhalt erreicht.

Die Fraktion DIE LINKE legt nun mit einem eigenen Gesetzentwurf konkrete Vorschläge vor, um mit Wirkung zum 1. Januar 2019 Straßenausbaubeiträge abzuschaffen und die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. 

Dadurch entstehende Einnahmeausfälle der Gemeinden und Städte sollen kompensiert werden über 
  • höhere Zuweisungen über das Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
  • durch Erstattungen aus dem Ausgleichsstock

Die Fraktion DIE LINKE kritisiert seit Langem die Ansicht, dass mit einer besseren Straße ein individueller Vorteil entstehtund das anliegende Grundstück damit aufgewertet wird. Vielmehr dienen bessere Straßen und Fußwege der Allgemeinheit. Es wird nachvollziehbar als ungerecht empfunden, wenn nur wenige dafür zahlen sollen. Zumal nicht selten sehr hohe Beitragssummen gefordert werden, die Grundstückeigentümer finanziell an den Rand der Existenz bringen.

Blickt man auf die Entwicklung des Kommunalabgabengesetzes in Sachsen-Anhalt zurück, so zeigt sich, dass auch die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen oder die Ergänzung von Billigkeitsmaßnahmen im Gesetz nicht die erhofften Effekte gezeigt haben: Weder konnte die Akzeptanz für die Beiträge gesteigert noch das durch Beiträge finanzierte Systems stabilisiert werden. Das setzt auch die Gemeinden selbst zunehmend unter Druck. 

Zugleich wissen wir, dass den Städten und Gemeinden Einnahmen entgehen, wenn die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Deshalb sind die fehlenden Einnahmen durch das Land zu erstatten, damit keine neuen Haushaltslöcher gerissen werden."


Zum Hintergrund:
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Derzeit haben 12 von 16 Bundesländern eine Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeiträge. Keine Rechtsgrundlage gibt es in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg: 

Verpflichtung zur Beitragserhebung: 
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen
Beitragserhebung freigestellt: 
  • Hessen
  • Niedersachen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein 
Möglichkeit wiederkehrender Beiträge:
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen