Dienstag, den 6. Oktober 2020
Mit dem EuGH-Urteil bleibt es zwar bei einem Verbot pauschaler Vorratsdatenspeicherung. Doch es gibt Ermittlern auch neue Befugnisse. Das könnte die Diskussion in Deutschland neu entfachen. Die Luxemburger Richter bleiben grundsätzlich bei ihrer Rechtsprechung. Das Sammeln persönlicher Telefon- und Internetdaten ohne Anlass, ohne Unterschied, auf Vorrat ist verboten.