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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 18. November 2020

  1. Chancen und Risiken der Künstlichen Intelligenz diskutiert
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss
  2. Experten haben an EEG-Novelle viel auszusetzen
    Wirtschaft und Energie/Anhörung
  3. Notfallzulassung für Neonikotinoide
    Ernährung und Landwirtschaft/Antrag
  4. FDP: Gentechnik-Standort Deutschland fördern
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag
  5. Vier-Fraktionen-Antrag gegen Einfluss der Ülkücü-Bewegung
    Inneres und Heimat/Antrag


01. Chancen und Risiken der Künstlichen Intelligenz diskutiert

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Die Potentiale und Risiken von Künstlicher Intelligenz (KI) sind am Mittwoch Thema im Ausschuss für Bildung und Forschung gewesen. Der Sitzung lag die Unterrichtung und der Bericht durch die vom Deutschen Bundestag eingesetzten Enquete-Kommission KI mit dem Titel "Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale" (19/23700) zugrunde. Der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Jetzt einen zentralen KI-Campus als Leuchtturmprojekt gründen" (19/20762) wurde mit der Mehrheit aller anderen Stimmen abgelehnt.

KI hat laut Bericht das Potenzial, Treiber und Verstärker gesellschaftlicher Veränderungen zu sein. Die Technologie könne ein Werkzeug sein, um Probleme zu lösen oder sie womöglich auch zu verschlimmern. KI-Systeme würden Sprachanweisungen und Bilder erkennen, Spammails filtern, Suchergebnisse sortieren und Produkte vorschlagen. Die Systeme steuern Staubsaugerroboter, Fahrassistenzsysteme und ganze Fertigungsanlagen. Auch helfen sie laut Bericht Medizinern bei der Diagnose und bei der Auswahl der individuell besten Therapie. KI und intelligente Systeme würden darüber hinaus großes Potenzial zur Lösung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen bergen, wie die einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft oder des Klimawandels.

Der Vertreter der AfD-Fraktion betonte im Ausschuss, dass KI eine Schlüsseltechnologie sei, deren komplexe Auswirkungen auf die Gesellschaft im Mittelpunkt der Enquetekommission gestanden hätten. Es bedürfe bedeutend größerer nationaler Anstrengungen, um gegenüber den dominanten KI-Nationen USA und China nicht weiter ins Hintertreffen zu geraten. Ideologische Diskussionen etwa in Bezug auf diskriminierungsfreie Algorithmen oder das Thema Nachhaltigkeit, wie sie laut AfD in der Enquetekommission geführt worden seien, sind aus Sicht der AfD nicht dazu geeignet, eine selbstbestimmte KI-Politik realisieren zu können. In ihrem Antrag fordert die AfD die Bundesregierung auf, einen zentralen KI-Campus als Leuchtturmprojekt zu gründen, um bei der Entwicklung der KI zu den führenden Nationen aufzuschließen.

Der Vertreter der CDU/CSU betonte, dass die Enquete-Kommission die Balance zwischen gesellschaftlicher Verantwortung und den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Potentialen gut gefunden habe. Vor zwei Jahren hätten 48 Prozent der Bevölkerung KI als Chance bejaht, heute seien es schon 62 Prozent. Er hob hervor, dass die Enquetekommission detaillierte Handlungsempfehlungen erarbeitet habe.

Der Vertreter der FDP zog ein gemischtes Fazit: Es sei gut dass es für die Forscherinnen und Forscher mehr "Beinfreiheit" geben soll und es sei wichtig, bei dem Thema die Bürger mitzunehmen und die Wissenschaftskommunikation zu stärken. Er kritisierte, dass nach wie vor zu stark das Risiko von KI betont werde. Für Experten, die mit KI arbeiten würden, sei der Enquetebericht zudem "zu wenig". Allerdings sei der Bericht parlamentarisch ein Erfolg, da es jetzt in jeder Fraktion Bundestagsabgeordnete gebe, die sich ernsthaft mit dem Thema auseinandergesetzt hätten.

Der Vertreter der SPD verwahrte sich gegen den Vorwurf der AfD, die Diskussionen sei ideologisch geprägt gewesen. Er betonte zudem, dass die Kommission zwischen Lernen über KI und Lernen mit KI unterschieden habe. Er forderte, mehr Lernbestandteile zum Thema KI in die Curricula einzubringen. Bislang fände KI in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zu wenig statt. Beim Lernen mit KI ginge es der Enquete um Forschungsprojekte, die eine Lernunterstützung erwarten ließen. Der Ansatz stünde im Gegensatz zu der Handhabung in China, wo es vor allem um Überwachung gehe.

Die Vertreterin der Linken betonte, dass ihre Fraktion die Auffassung der Enquetekommission teile, mehr öffentliche Mittel in die KI-Forschung zu geben und für gute Rahmenbedingungen zu sorgen. Sie forderte zudem eine verstärkte Forschung zur sozialen Einbettung von KI-Anwendungen. Sie trat zudem für mehr ethische Kompetenzbildung insbesondere bei denen ein, die Algorithmen entwickeln.

Die Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, dass in der Enquetekommission keine eigene Projektgruppe zu dem Thema Forschung eingerichtet worden sei, denn dann wäre eine detaillierte Analyse des Forschungsstandortes Deutschland möglich gewesen. Es sei immer noch nicht wirklich deutlich, welche die Stärken und Schwächen des deutschen Forschungsstandortes seien und welche Rahmenbedingungen man brauche, um die besten KI-Forscherinnen und Forscher nach Deutschland zu holen oder zu halten. Zudem betonte sie an die Adresse der AfD gerichtet, dass der Kooperationsansatz für KI kein nationaler sondern ein europäischer Ansatz sein muss.

Michael Meister (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMFS) betonte, dass die KI-Strategie in der Fortschreibung sei. Aus der Sicht des BMBF gebe es keine Notwendigkeit, diese Strategie zu revidieren. Gleichwohl gebe es aber die Notwendigkeit, einen programmatischen Rahmen abzustecken. Es sei vorgesehen, noch diesen Monat im Kabinett über die Fortschreibung zu entscheiden. Zudem unterstrich er, dass die europäische Zusammenarbeit insbesondere mit Frankreich auf einem guten Weg sei und es einen engen Dialog auf allen Ebenen gebe.



02. Experten haben an EEG-Novelle viel auszusetzen

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/PST) Viel Kritik neben etwas Lob haben Sachverständige an der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geübt. Mehrere sahen sie als unzureichend, um die Klimaschutzziele Deutschlands und der EU zu erreichen, einer stellte diese Ziele aber auch grundsätzlich in Frage. Die Experten waren zu einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie unter Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) am Mittwoch, 18. November 2020, geladen. Dabei ging es neben dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften (19/2348219/24234) auch um einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/23714) und einen Antrag der Linken (19/23933).

Die Bundesregierung hat eine durchgreifende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt, die das EEG von 2017 ersetzen und zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Darin hält die Bundesregierung am Ziel fest, dass es in Deutschland 2050 nur noch treibhausgasneutralen Strom geben soll. Das EEG will zudem die Weichen für das 65-Prozent-Ziel 2030 stellen. Mit verschiedenen Maßnahmen sollen zugleich die Förderkosten für erneuerbare Energien gesenkt werden. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion sieht dagegen vor, dass es ab 2021 keine Förderung nach dem EEG mehr gibt. Der Antrag der Linksfraktion fordert eine klimaneutrale Stromerzeugung bereits 2035, ein 80-Prozent-Ziel 2030 und eine dauerhafte Senkung der EEG-Umlage.

Mehrere Sachverständige kritisierten die Komplexität schon des bestehenden EEG, das selbst von Fachleuten kaum mehr zu überblicken sei. Die Neufassung mache es eher noch schlimmer. Von einer "Komplexitätsfalle", in die der Gesetzgeber geraten sei, sprach Sebastian Bolay vom Deutschen Industrie-und Handelskammertag (DIHK). Dies mache erneuerbare Energien teurer als nötig und bremse ihren notwendigen Ausbau. Als Beispiel nannte er den Bau von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern. Die Bagatellgrenze, oberhalb derer eine Ausschreibung vorgeschrieben ist, werde im Gesetzentwurf gesenkt. Dies werde viele vom Bau abhalten oder dafür sorgen, dass die Anlage kleiner dimensioniert wird als möglich, um unter der Grenze zu bleiben. Zudem würden gemischte Geschäftsmodelle, die Eigenversorgung und Stromverkauf kombinieren, mit der Novelle noch weiter erschwert.

In dieselbe Kerbe hieb Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft. Auf Anfrage seines Verbandes habe der Handelsverband Deutschland, dessen Mitglieder rund 400.000 Betriebsstätten hätten, mitgeteilt: "Unter den neuen Umständen werden wir größtenteils die Hände davon lassen." Neben der Ausschreibungsregelung seien auch die neuen Regelungen für den Eigenverbrauch ein Grund dafür. Mit ihnen würde die Nutzung von auf dem eigenen Dach erzeugtem Solarstrom teurer. Der bisherige Wachstumstreiber, nämlich die Solarstromerzeugung auf dem Dach, werde damit ausgebremst.

Ingbert Liebing vom Verband kommunaler Unternehmen plädierte dafür, das Repowering zu erleichtern, also den Ersatz einer bestehenden Windkraftanlage durch eine neue, leistungsfähigere. Bisher ist dafür eine aufwändige Neugenehmigung erforderlich. Stattdessen solle künftig eine Änderungsgenehmigung ausreichend sein. Dies würde Ausbauhindernisse beseitigen. Liebing lobte die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, dass Kommunen eine Abgabe von den Betreibern verlangen können, wenn sie auf ihrem Gebiet Windkraftanlagen genehmigen. Dies könne die Akzeptanz solcher Anlagen in der Bevölkerung erhöhen.

Allerdings warnte Patrick Graichen, Direktor der Denkfabrik Agora Energiewende, vor einer Gefahr in der vorgesehenen Regelung. Kommunalpolitiker könnten beim Aushandeln einer solchen Vergütung in den strafrechtlichen Verdacht der Vorteilsnahme geraten. Er plädierte deshalb für eine Formulierung, die diese Gefahr ausschließt. Am besten sei, eine Windenergieabgabe verpflichtend zu machen. Wie auch mehrere andere Sachverständige plädierte Graichen für wesentlich höhere Ausbauziele der erneuerbaren Stromerzeugung als im Gesetzentwurf. Die Klimawende laufe zum großen Teil über die Elektrifizierung, etwa im Straßenverkehr. Deshalb werde man 2030 mehr Strom brauchen. Durch die angestrebten höheren Klimaziele der EU werde zudem ein beschleunigter Ausbau noch dringlicher.

Peter Reitz von der europäischen Strombörse European Energy Exchange AG verwies darauf, dass es eine große Nachfrage nach Grünstrom, also klimaneutral erzeugtem Strom, in Deutschland gebe. Unternehmen, die aus grundsätzlichen oder Image-Erwägungen klimaneutral produzieren wollten, kauften sich heute beispielsweise Zertifikate für norwegische Wasserkraft, weil das Angebot in Deutschland nicht ausreiche. Ein Grund sei das Doppelvermarktungsverbot im EEG, das auch in der Novelle beibehalten werde. Der Markt für Herkunftsnachweise müsse aber gestärkt werden, ebenso wie die Möglichkeit langfristiger Lieferverträge. Schon heute seien viele Erzeuger erneuerbarer Energie am Markt konkurrenzfähig, sie würden aber behindert, monierte Reitz. Die Ansätze für mehr Marktintegration im EEG begrüße er, sie gingen aber nicht weit genug.

Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie, das die Erzeuger von Strom und Wärme aus Biomasse repräsentiert, begrüßte zwar, dass die Bundesregierung die Systemrelevanz der Biomasse erkenne. Ihr Entwurf bleibe aber weit hinter den notwendigen Änderungen zurück. So könne Bioenergie den ihr im Klimaschutzprogramm 2030 zugedachten Beitrag nicht leisten. Strom aus Biomasse sei "gesicherte, steuerbare und speicherbare Energie" und daher besonders geeignet, Schwankungen bei Wind- und Sonnenstrom auszugleichen. Die in der Novelle vorgesehenen Bedingungen für Ausschreibungen bedrohten aber ihren Ausbau. Vorschriften zur Bemessungsleistung behinderten zudem die Nutzung der Güllevergärung, die aber besonders klimafreundlich sei, da mit ihr die Methanemission auf Feldern vermieden werde.

Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht bemängelte insbesondere die Unvereinbarkeit mehrerer Regelungen im Gesetzentwurf mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union, die am 30. Juni 2021 wirksam werde. So schaffe diese Richtlinie ein grundsätzliches Recht auf Eigenversorgung, während sie in der Novelle mit zahlreichen Klauseln versehen sei. Auch bei den Ausschreibungsmengen habe die EU ganz andere Ziele. Für Investoren sei aber Planungssicherheit zentral. Deshalb plädierte Müller für eine umfassende Angleichung des Gesetzentwurfs an das europäische Recht.

Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft verwies darauf, dass alle Fachverbände von einem wesentlich höheren Strombedarf in der Zukunft ausgingen als die Bundesregierung. Potential sieht sie vor allem in der Photovoltaik, die in der Bevölkerung anders als Windkraftwerke viel Zustimmung fände. Unter anderem kritisierte sie, dass bereits ab einer Leistung von einem Kilowatt teure, intelligente Messanlagen vorgeschrieben werden sollen. Sie plädierte dafür, die ohnehin im Messstellen-Betriebsgesetz vorgesehene Grenze von sieben Kilowatt in das EEG zu übernehmen. Zudem fordere sie, Stromüberschüsse, die zur Erzeugung von grünem Wasserstoff eingesetzt werden, von der EEG-Umlage zu befreien.

Die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände, die in der Anhörung durch Timm Fuchs vertreten war, forderte eine bessere finanzielle Beteiligung der Gemeinden an der Windstromerzeugung an Land. Zudem bemängelte sie viel zu enge Regelungen für die Eigennutzung von Solarstrom. Diese werde beispielsweise durch die Pflicht zur Abführung einer anteiligen EEG-Umlage und durch zu enge räumliche Begrenzung, was als Eigennutzung gilt, erschwert.

Eine gänzlich andere Position als die anderen Sachverständigen vertrat Horst-Joachim Lüdecke, Professor an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes. Erneuerbare Energien seien ineffizient und teuer, ihr Ausbau schade damit dem Standort Deutschland und sei zudem für das Weltklima irrelevant, da Länder wie China und Indien gleichzeitig immer mehr Kohle verfeuerten. Lüdecke forderte eine völlige Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Anlagen, die wettbewerbsfähig seien, würden sich auch ohne Förderung durchsetzen. Ansonsten plädierte Lüdecke für den Weiterbetrieb moderner Kohlekraftwerke mit hochwertigen Filteranlagen sowie für die Erforschung und Erprobung neuer Techniken der Kernenergie, die keinen nuklearen Abfall mehr erzeugten. Lüdecke unterstützte als einziger Sachverständiger den Gesetzentwurf der AfD, die anderen äußerten sich in der Anhörung nicht dazu.



03. Notfallzulassung für Neonikotinoide

Ernährung und Landwirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Die FDP fordert die Bundesregierung in einem Antrag (19/24374) dazu auf, eine Notfallzulassung für neonikotinoidhaltige Pflanzenschutzmittel zur Beizung von Zuckerrübensaatgut zu ermöglichen. Seit einem Verbot von drei neonikotinoiden Wirkstoffen durch die Europäische Union, die im Zuckerrübenanbau als Beizmittel verwendet wurden, seien die Kulturen der Blattlaus und dem durch sie übertragenen sogenannten Vergilbungsvirus nahezu schutzlos ausgeliefert, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Nun sollen die beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vorliegenden Anträge auf Notfallzulassung für neonikotinoidhaltige Pflanzenschutzmittel zur Beizung von Zuckerrübensaatgut priorisiert behandelt werden.



04. FDP: Gentechnik-Standort Deutschland fördern

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/24365), aus dem Erfolg von BioNTech zu lernen und ein Aktionsprogramm für den Gentechnik-Standort Deutschland vorzulegen. Danach soll ein Fonds geschaffen werden, der der Zukunftstechnologie Gentechnologie gerecht wird. Dieser Fonds "Innovation durch Gentechnologie" soll alle Bemühungen bündeln und effektiv mindestens die drei Bereiche der Gentechnologie - rot, grün und weiß. - fördern. Gentechnologische Innovationen in Anbaumethoden und verbesserte Kulturpflanzensorten eröffnen laut FDP die erforderlichen Chancen, um die zukünftigen Herausforderungen der Welternährungssicherheit und der notwendigen Anpassung an den Klimawandel zu bewältigen.



05. Vier-Fraktionen-Antrag gegen Einfluss der Ülkücü-Bewegung

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) "Nationalismus und Rassismus die Stirn bieten - Einfluss der Ülkücü-Bewegung zurückdrängen" lautet der Titel eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/24388), der am späten Mittwochnachmittag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin fordern die vier Fraktionen die Bundesregierung auf, gegen die Vereine der Ülkücü-Bewegung Organisationsverbote zu prüfen, "um jeder sich gegen die Werte unseres Grundgesetzes, den Gedanken der Menschenwürde und der Völkerverständigung richtenden Aktivität rechtsstaatlich konsequent entgegenzutreten".

Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der vier Fraktionen gemeinsam mit den europäischen und internationalen Partnern alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Einfluss der Bewegung in Europa zurückzudrängen. Ferner wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, die Aktivitäten der Bewegung insbesondere in Deutschland genau zu beobachten und ihnen mit den Mitteln des Rechtsstaates entgegenzuwirken.

Dem Antrag zufolge fußt die in der Türkei entstandene Bewegung auf einer nationalistischen und rassistischen Ideologie und tritt in Europa in einer Reihe von Staaten militant und gewaltsam auf. Wie die vier Fraktionen weiter ausführen, gilt ihren Anhängern, die umgangssprachlich als "Graue Wölfe" bezeichnet werden, die Errichtung eines ethnisch homogenen, vom Balkan bis nach China reichenden Großreiches aller Turkvölker unter Führung der Türken als Ideal. Im rassistischen Weltbild der "Ülkücü"-Ideologie nehme der Antisemitismus einen zentralen Platz ein, zugleich würden insbesondere Armenier und Kurden herabgewürdigt und zu Feinden des Türkentums erklärt.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz beziffert die Zahl der türkischen Rechtsextremisten in Deutschland den Angaben zufolge auf rund 11.000 Personen. Es erkenne sowohl in der "Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland" als auch in der "Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa" Dachverbände der Ülkücü-Bewegung.

"Daneben finden sich weitere Strukturen und unorganisierte Anhänger, die insbesondere im Internet und den sozialen Netzwerken ihre Agitation entfalten, um türkischsprachige Jugendliche, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, für türkisch-rechtsextreme Organisationsstrukturen zu mobilisieren", heißt es in der Vorlage weiter. Sie schüchterten als politische Gegner wahrgenommene Personen ein und bedrohten sie vielfach offen. Die Ülkücü-Bewegung wirke damit auch der Integration türkeistämmiger Bürger in Deutschland entgegen und ziele auf eine Spaltung der Gesellschaft in der Bundesrepublik.