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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 19. November 2020

  1. Grüne für Nachbesserungen beim CO2-Preis
    Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antrag
  2. Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
    Inneres und Heimat/Antrag
  3. Maßnahmen gegen islamistischen Terror
    Inneres und Heimat/Antrag
  4. Stellungnahme des Bundesrats zu Wettbewerbsrecht
    Wirtschaft und Energie/Unterrichtung
  5. Geschlechtsverändernde operative Eingriffe an Kindern
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort
  6. Justizielle Zusammenarbeit mit Russland
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort


01. Grüne für Nachbesserungen beim CO2-Preis

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, bei der CO2-Bepreisung im Wärmebereich mehr Augenmerk auf soziale Gerechtigkeit zu lenken. In vermieteten Gebäuden müssten Vermieter die Kosten einer CO2-Bepreisung der Wärmekosten tragen, erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/24432). Diese Forderung beziehe sich auf Wohnraum- und Gewerbemietverhältnisse. Bei steigendem CO2-Preis soll es den Abgeordneten zufolge Härtefallregelungen für Kleinvermieter geben.

Bei energetischen Modernisierungen im Bestand schlagen die Grünen eine Drittelregelung vor: Die Kosten sollen zwischen Vermieter, Mieter und dem Staat geteilt werden. So könne eine ein Absenkung der Modernisierungsumlage auf Mieter auf 1,5 Prozent erzielt werden. Auch eine Warmmietenneutralität sei damit unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Zur Begründung heißt es, der CO2-Preis müsse gemäß dem Verursacher-Prinzip von dem getragen werden, der einen maßgeblichen Einfluss auf die Art der Wärmelieferung und den Zustand des Gebäudes ausüben kann. Diesen Einfluss hätten nur Vermieter.



02. Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, "Hasskriminalität und andere Formen von Gewalt gegen Frauen" zu erfassen und wirksam zu bekämpfen. In einem Antrag (19/24382), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert sie die Bundesregierung auf, "Frauenberatungsstellen, Frauennotrufe wie Meldestellen für digitale Gewalt auszubauen" und gemeinsam mit den Ländern die Einrichtung von Sonderdezernaten für Hasskriminalität bei den örtlichen beziehungsweise regionalen Staatsanwaltschaften zu vereinbaren.

Auch soll sich die Bundesregierung laut Vorlage im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) dafür einzusetzen, dass diese sich "mit aktuellen Ansätzen für mehr Prävention im Bereich Gewalt gegen Frauen und bestehenden Schwierigkeiten und Defiziten bei der Behandlung entsprechender Straftaten durch die Polizei befasst". Ebenso soll sich die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem dafür einsetzen, "dass die IMK eine Erweiterung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) auf den Weg bringt, um zukünftig Gewaltverbrechen, die aus Frauenhass begangen werden, im Rahmen des jährlichen PMK-Berichts zu Hassverbrechen hinsichtlich ihrer Häufigkeit gesondert ausweisen zu können".



03. Maßnahmen gegen islamistischen Terror

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, "konsequent mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen islamistischen Terror vorzugehen". In einem Antrag (19/24383), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) dafür einzusetzen, "dass die Gesetze zur Gefahrenabwehr sowie das Strafrecht entschlossener und konsequenter angewendet werden". Damit soll laut Vorlage eine engmaschige und gegebenenfalls "Rundum-die-Uhr-Überwachung von sogenannten Gefährdern" ermöglicht werden, solange sie in Deutschland auf freiem Fuß sind.

Auch soll sich die Bundesregierung dem Antrag zufolge auf Ebene der IMK für polizeiliche Verwaltungsvereinbarungen einsetzen, die eine von Bund und Ländern besser koordinierte Beobachtung von Gefährdern ermöglichen. Ebenso soll sie nach dem Willen der Fraktion eine verstärkte Prüfung von Vereinsverboten vorantreiben, um zu verhindern, "dass Vereine die Fassade bilden, hinter denen sich verfassungsfeindliche Strategien, islamistische sogenannte Gefährder sowie terroristische Planungen verstecken können".

Ferner plädiert die Fraktion dafür, "den Vollzug von Ausweisungsentscheidungen durch Abschiebungen rechtsstaatlich und im Einklang mit völkerrechtlichen Vorgaben in Bezug auf sogenannte Gefährder zu intensivieren". Zudem fordert sie eine Priorisierung der offenen Haftbefehle gegen gewaltbereite Islamisten und fordert die Bundesregierung auf, "im Zusammenspiel mit den Ländern dafür zu sorgen, dass die Vollstreckung dieser Haftbefehle Vorrang bekommt".

Ferner soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge Prävention und De-Radikalisierungsstrategien im Bereich Islamismus insbesondere in Haftanstalten und mit Haftentlassenen im Benehmen mit den Bundesländern intensivieren. Des Weiteren wirbt die Fraktion unter anderem dafür, islamisch-theologische und praxisorientierte Aus- und Weiterbildungsprogramme für Imame und islamische Religionsbedienstete bundesweit zu etablieren und zu unterstützen.



04. Stellungnahme des Bundesrats zu Wettbewerbsrecht

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Der Bundesrat plädiert für Nachbesserungen bei der Gesetzesnovelle zum Wettbewerbsrecht. Konkret geht es ihm um Änderungen bei den Anmeldepflichten, wie aus einer Stellungnahme hervorgeht, die die Bundesregierung als Unterrichtung (19/24439) vorgelegt hat. Es sei zu prüfen, "ob die in Artikel 1 Nummer 16 des Gesetzentwurfs formulierte Nummer 2 des § 39a Absatz 2 GWB-E, wonach die Anmeldepflicht nach § 39a Absatz 1 GWB-E nur für Zusammenschlüsse gelten soll, bei denen das zu erwerbende Unternehmen mehr als zwei Drittel seiner Umsatzerlöse im Inland erzielt hat, gestrichen werden kann". Die Bundesregierung begründe im Entwurf des GWB-Digitalisierungsgesetzes (19/23492) nicht nachvollziehbar, warum sie diese zweite Bedingung für die Anmeldepflicht formuliert hat, so der Bundesrat weiter. Es sei zu befürchten, dass kleine Digitalunternehmen zu wenig geschützt wären. "Bei Digitalunternehmen, auch kleinen, stammt oftmals ein großer Teil der Umsatzerlöse, der ein Drittel schnell übersteigen kann, aus grenzüberschreitenden, das heißt nicht im Inland erzielten Umsätzen."

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag unter Verweis auf unerwünschte Konsequenzen für den Investitionsstandort Deutschland sowie das Start-up-Ökosystem ab. Gerade Vertreter kleiner Digitalunternehmen hätten sich beim Erarbeiten des Gesetzentwurfs dafür eingesetzt, dass Investitionen in Start-ups durch die vorgesehene Regelung nicht erschwert werden.



05. Geschlechtsverändernde operative Eingriffe an Kindern

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zum "Verbot geschlechtsverändernder operativer Eingriffe an Kindern", nach dem sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/233561) erkundigt, existiert nicht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24211). Sie geht davon aus, dass sich die Fragesteller mit ihren Fragen auf einen Anfang des Jahres vorgelegten Referentenentwurf des Bundesjustizministerium für ein Gesetz zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen beziehen.

Der Gesetzentwurf diene der Umsetzung des Koalitionsvertrages, schreibt die Bundesregierung weiter. Der Referentenentwurf habe auf den Erfahrungen aus einem im Jahre 2018 seitens des Bundesjustizministeriums durchgeführten Fachtags beruht. Zu diesem Referentenentwurf sei eine Länder- und Verbändebeteiligung durchgeführt worden. Daraufhin habe das Bundesministerium eine Vielzahl unterschiedlicher Rückmeldungen, vor allem aus Justiz, Ärzteschaft und Betroffenenverbänden erhalten. Um diesen Rechnung zu tragen, sei der Entwurf grundlegend überarbeitet worden. Der neue Entwurf sei als "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung" am 23. September 2020 vom Kabinett verabschiedet worden und sei damit der Regierungsentwurf. Anders als der Referentenentwurf stelle der Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlicher auf das äußere Erscheinungsbild der inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmale des Kindes und deren beabsichtigte oder eintretende Änderung ab. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die Selbstbestimmung von Kindern mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung zu ermöglichen und gleichzeitig dem Einzelfall gerecht zu werden.

Die Fragesteller hatten unter anderem auf Kritik von Ärzteverbänden verwiesen.



06. Justizielle Zusammenarbeit mit Russland

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Über die justizielle Zusammenarbeit mit Russland informiert die Bundesregierung in der Antwort (19/24249) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23807). So gibt eine Tabelle Auskunft über die seit 2010 im Bereich der Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen durch die Russische Föderation an die Bundesrepublik Deutschland gestellten Rechtshilfeersuchen. Zur Gesamtanzahl der unterschiedlichen Ersuchen auf dem Gebiet der Internationalen Strafrechtshilfe führe die Bundesregierung keine Statistik, heißt es in der Antwort. Auslieferungs- und Vollstreckungshilfeersuchen würden in der vom Bundesamt für Justiz jährlich geführten Auslieferungsstatistik erfasst. Statistiken über die Bearbeitungszeit für die Ersuchen und das Ergebnis führe die Bundesregierung nicht.

Weiter heißt es, die Bundesregierung prüfe in jedem Einzelfall, ob die Leistung von Rechtshilfe dem ordre public widersprechen würde oder sich auf eine politische Handlung bezieht. Rechtshilfe sei unzulässig, wenn sie wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widersprechen würde. Im zweiten Teil der Antwort gibt die Bundesregierung Auskunft über die durch die Bundesrepublik Deutschland an die Russische Föderation seit 2010 gestellten Rechtshilfeersuchen. Hintergrund der Anfrage waren den Abgeordneten zufolge die Geschehnisse um den russischen Oppositionellen Alexei Nawalny, der laut Presseberichten mit dem in der Sowjetunion entwickelten Nervengift Nowitschok vergiftet worden sei.