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Lay, Rolf

IG Innenstadt Magdeburg zu Sonntagsöffnungen: ver.di misst mit unterschiedlichen Ellen

Freitag, den 11. Dezember 2020

Mit großer Verwunderung und Verärgerung nehmen wir zur Kenntnis, dass die Gewerkschaft Ver.di bei der Frage von Sonntagsöffnungen Einkaufszentren und Innenstädte in Sachsen-Anhalt unterschiedlich bewertet. Während bereits im Vorfeld die Beklagung von Sonntagsöffnungen in der Magdeburger Innenstadt angekündigt worden sind, durften im Bördekreis, in Stendal sowie in Halberstadt die Kollegen problemlos die Kundschaft auch Sonntags bedienen. Wir freuen uns für die Kollegen, dass sie in diesem Jahr die Gelegenheit bekommen haben, durch zusätzliche Öffnungszeiten ihre Umsatzverluste zumindest teilweise ausgleichen konnten. Die Dessauer Innenstadt indes durfte am 6. Dezember nicht öffnen, da ver.di hingegen dort erfolgreich geklagt hatte. Begründung: Kein Anlass, da der Weihnachtsmarkt abgesagt wurde.

Auch die IG Innenstadt hatte auf Wunsch ihrer Mitglieder aus dem Einzelhandel zwei Sonntagsöffnungen im Dezember geplant. Die Unternehmen waren bereit, zusätzliche Personal- und Betriebskosten zu tragen, um in diesem schwierigen Jahr mit Sonntagsöffnungen Kundenströme zu entzerren und ihnen zugleich zusätzliche Einkaufszeiten anzubieten.

Letztlich nahm die IG Innenstadt aber Abstand davon, Anträge auf diese Sonntagsöffnungen zu stellen, da die Gewerkschaft deutlich signalisierte, vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils des Oberlandesgerichtes in NRW „auf jeden Fall“ eine Sonntagsöffnung in Magdeburg zu beklagen. Auch hier war das Argument, dass es durch die Absage des Magdeburger Weihnachtsmarktes keinen Anlass mehr für eine Sonntagsöffnung geben würde.

Die augenscheinlich unterschiedliche Bewertung auf Basis der gleichen Gesetzgebung ist für die Handelslandschaft in Sachsen-Anhalt ein unerträglicher Zustand, da so jede Planbarkeit für die Antragsteller verloren geht. Grundsätzlich sollte auch der Gewerkschaft klar sein, dass die Zukunftschancen unserer Innenstädte als urbane Geschäftszentren im Wettbewerb mit dem Onlinehandel nur mit mehr Service und verlässlichen Öffnungszeiten gewahrt werden. Wir fordern daher von der Politik zeitnah die Änderung des Ladenschlussgesetzes von Sachsen-Anhalt, um pro Jahr maximal vier verkaufsoffene Sonntage nicht anlassbezogen anbieten zu können.

Hintergrund:

Die IG Innenstadt hat über 250 Mitglieder und vertritt die Interessen von 565 Unternehmen. Der Verein ist Förderer von Ideen, Initiator von Netzwerken, Impulsgeber für Kreativität und Organisator des Besonderen.


Foto: Vereinsvorsitzender IG Innenstadt, Rolf Lay