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Foto Frank Werneke

Weihnachts-Lockdown: Beschäftigte schützen – November-Hilfen ausweiten – Kurzarbeitsgeld aufstocken

Samstag, den 12. Dezember 2020

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält die von den Bundesländern geplante Verschärfung der Pandemie-Regeln für unvermeidlich. „Der Schutz von Menschenleben und die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit des Gesundheitswesens haben jetzt oberste Priorität. In allen Betrieben, die offengehalten werden müssen, um die Versorgung aufrecht zu erhalten, stehen die Arbeitgeber in der Pflicht, Hygienemaßnahmen und Arbeitsschutz auszuweiten, um die Infektionsrisiken der Beschäftigten und der Kundinnen und Kunden zu minimieren“, erklärte Frank Werneke (Foto), Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), am Sonnabend. Kita-Öffnungen sollten zudem auf Notbetreuung begrenzt bleiben.

Zuvor hatten die Länder angesichts weiter steigender Infektionszahlen und einer bedrohlichen Zunahme der Corona-bedingten Sterbefälle eine Verschärfung der Pandemie-Regeln in den kommenden Tagen verabredet, die am Sonntag mit dem Bund abgestimmt werden sollen.

Die geplanten Einschnitte seien hart. Deshalb müsse für die Dauer des ausgeweiteten Lockdowns Beschäftigten und betroffenen Unternehmen unter die Arme gegriffen werden. „Anders als die Bundesregierung bisher offenbar plant, sollten die Regelungen der so genannten November-Hilfe mit einer Erstattung von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat auch für jetzt betroffene Unternehmen, etwa im Einzelhandel, angewendet werden – verbunden mit der Bedingung, dass die Unternehmen das Kurzarbeitsgeld aufstocken“, forderte Werneke. Von den geplanten Schließungen seien besonders viele Teilzeitbeschäftigte mit niedrigen Löhnen betroffen, die von den geltenden Kurzarbeitsregeln ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten könnten.

Die Entscheidung, ob Kinder betreut werden oder Schulen besuchen, dürfe nicht einfach auf die Eltern abgeschoben werden. Die Politik müsse jetzt klare Orientierung geben und Verantwortung übernehmen. „Für die Phase des verschärften Lockdowns muss das Betreuungsangebot in Kitas auf Kinder von Beschäftigten beispielsweise des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastruktur und des Lebensmitteleinzelhandels begrenzt werden. Das schützt Kinder, Eltern und Erzieherinnen und Erzieher gleichermaßen“, sagte Werneke. Angebote zur Krisenintervention in allen Bereichen der Sozialen Arbeit müssten in dieser Zeit dringend erhalten bleiben, da sie gerade an den Feiertagen besonders häufig benötigt würden.