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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 1. Februar 2021 

  1. FDP will unbürokratische Abgabe von medizinischem Cannabis
    Gesundheit/Gesetzentwurf
  2. Mehr Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt
    Gesundheit/Unterrichtung
  3. Bericht über das Interoperabiliätsverzeichnis vesta
    Gesundheit/Unterrichtung
  4. Milliardenschäden durch Alkoholmissbrauch
    Gesundheit/Antwort
  5. Wichtige Vorbeugung gegen HIV
    Gesundheit/Antwort
  6. Krankenversicherungsschutz für alle angestrebt
    Gesundheit/Antwort
  7. Laborbefunde ermöglichen klare Entscheidungen
    Gesundheit/Antwort
  8. Risikogruppen mit Anspruch auf FFP2-Masken
    Gesundheit/Antwort


01. FDP will unbürokratische Abgabe von medizinischem Cannabis

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Die FDP-Fraktion fordert eine gesetzliche Änderung des Verfahrens bei der ärztlichen Verordnung von medizinischem Cannabis. Bei der ersten Verordnung müsse die Leistung von einer Krankenkasse genehmigt werden. Das verpflichtende Genehmigungsverfahren stelle für Vertragsärzte einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand dar, heißt es in einem Gesetzentwurf (19/26181) der Fraktion.

Zugleich werde damit in die Therapiehoheit der Ärzte eingegriffen. Patienten müssten bis zu fünf Wochen auf eine Genehmigung warten, die eigentlich nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden könne.

Ein völliger Wegfall der Genehmigung berge jedoch das Risiko, dass Ärzten in schwierigen Fällen aufgrund der zu prüfenden Leistungsvoraussetzungen ein Regress drohe. Die Abgeordneten schlagen vor, das verpflichtende Genehmigungsverfahren durch ein freiwilliges Verfahren zu ersetzen, das Ärzte vor Regressen schütze.



02. Mehr Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt kann nach Ansicht der Bundesregierung noch ausgebaut werden. Sinnvoll sei eine bessere Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblicher Gesundheitsförderung durch mehr Transparenz der jeweiligen Zuständigkeiten und Beratungsangebote, heißt es im ersten Präventionsbericht, wie aus einer Unterrichtung (19/26140) der Bundesregierung hervorgeht.



03. Bericht über das Interoperabiliätsverzeichnis vesta

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Der Bericht über das Interoperabiliätsverzeichnis "vesta" liegt jetzt als Unterrichtung (19/26134) der Bundesregierung vor. Der Name "vesta" steht für Verzeichnis für Standards und Anwendungen. Es geht um informationstechnische Systeme und elektronische Anwendungen im Gesundheitswesen.



04. Milliardenschäden durch Alkoholmissbrauch

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Beim Pro-Kopf-Verbrauch von Alkohol liegt Deutschland einer Studie von 2018 zufolge über dem Durchschnitt in der EU. Der Alkoholkonsum in den EU-Staaten variierte 2018 zwischen 6,1 Litern in Griechenland und 12,6 Litern in Litauen, wie aus der Antwort (19/25943) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25459) der FDP-Fraktion hervorgeht.

In Deutschland lag der Alkoholverbrauch den Angaben zufolge bei 10,9 Litern. Der Durchschnittsverbrauch in der EU lag bei 10,0 Litern. Die volkswirtschaftlichen Schäden durch Alkoholkonsum in Deutschland werden auf rund 57 Milliarden Euro geschätzt.



05. Wichtige Vorbeugung gegen HIV

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die medikamentöse Präexpositionsprophylaxe (PrEP) ist nach Einschätzung der Bundesregierung eine wichtige und wirksame Form der HIV-Prävention. Es handele sich um die Betreuung und Medikamentenabgabe an Menschen, die nicht mit HIV infiziert, aber einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt seien, heißt es in der Antwort (19/26099) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25166) der FDP-Fraktion.

PrEP sei keine medizinisch notwendige Heilbehandlung, sondern eine Vorsorge. In Ländern, in denen die PrEP bereits seit mehreren Jahren breit angewendet werde, seien die HIV-Infektioen gesunken.

In Deutschland gehören Arzneimittel zur Vorbeugung einer HIV-Infektion für Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko seit September 2019 zu den Kassenleistungen. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, haben sich nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) 2019 rund 2.600 Menschen in Deutschland neu mit HIV infiziert, darunter 1.600 Männer, die Sex mit Männern (MSM) haben.



06. Krankenversicherungsschutz für alle angestrebt

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hält an dem Ziel fest, allen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, einen Krankenversicherungsschutz zu ermöglichen. Es gebe derzeit eine Gruppe, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sei, die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes wahrzunehmen, heißt es in der Antwort (19/26113) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25747) der FDP-Fraktion.

Es sei insbesondere Aufgabe der Akteure vor Ort, der Krankenkassen, Kommunen und Länder, die Betroffenen zu unterstützen. Dies geschehe etwa durch die Einrichtung von sogenannten Clearingstellen. Die Bundesregierung werde prüfen, wie im Rahmen dieser Aufgabenteilung die Zahl der nicht versicherten Personen weiter gesenkt werden könne.



07. Laborbefunde ermöglichen klare Entscheidungen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Ein Laborbefund ermöglicht nach Angaben der Bundesregierung eine klare Entscheidung hinsichtlich einer Coronainfektion. Bei unklaren Ergebnissen einer PCR-Testung müsse ein in der PCR-Diagnostik erfahrener Arzt die Probe bewerten, heißt es in der Antwort (19/26101) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25164) der AfD-Fraktion.

Gegebenenfalls müsse zur Klärung eine geeignete laborinterne Überprüfung veranlasst oder eine neue Probe angefordert werden. Möglich sei eine Wiederholung mit einem anderen Testsystem.



08. Risikogruppen mit Anspruch auf FFP2-Masken

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Risikogruppen haben Anspruch auf die Ausgabe von insgesamt 15 Schutzmasken vom Typ FFP2 oder einem vergleichbaren Standard. Auf Grundlage der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) werden die Masken in Apotheken abgeben, heißt es in der Antwort (19/26100) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25545) der Grünen-Fraktion.

Anspruchsberechtigt sind den Angaben zufolge Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, unter einer in der Verordnung genannten Vorerkrankung leiden oder ein in der Verordnung genannter Risikofaktor vorliegt.

Bis zum 6. Januar 2021 konnten die Anspruchsberechtigten den Angaben zufolge in Apotheken drei Masken kostenfrei erhalten. In den Zeiträumen vom 1. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 sowie vom 16. Februar 2021 bis zum 15. April 2021 stehen jeweils sechs weitere Schutzmasken gegen eine Eigenbeteiligung von zwei Euro je sechs Stück zur Verfügung.

Die Krankenkassen versenden ein Informationsschreiben der Bundesregierung an die anspruchsberechtigten Versicherten. Mit dem Schreiben erhalten die Versicherten zwei Berechtigungsscheine für jeweils sechs Schutzmasken.