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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 1. Februar 2021 

  1. AfD-Fraktion fordert Auslegung der Geschäftsordnung
    Bundestagsnachrichten/Antrag
  2. Empfehlungen der Kommission zu 30 Jahren Deutsche Einheit
    Inneres und Heimat/Unterrichtung
  3. Hackerangriff auf SolarWinds
    Inneres und Heimat/Antwort
  4. Quellen-TKÜ oder Online-Durchsuchung
    Inneres und Heimat/Antwort
  5. Fälle politisch motivierter Brandstiftung erfragt
    Inneres und Heimat/Kleine Anfrage
  6. Zahl deutschfeindlicher Straftaten erfragt
    Inneres und Heimat/Kleine Anfrage
  7. Umsetzung des Bundesprogramms Polizei 2020
    Inneres und Heimat/Kleine Anfrage


01. AfD-Fraktion fordert Auslegung der Geschäftsordnung

Bundestagsnachrichten/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion fordert im Zusammenhang mit ihren Niederlagen bei der Wahl eines Bundestagsvizepräsidenten eine Befassung des Geschäftsordnungsausschusses des Parlaments. Der Ausschuss werde aufgefordert, Fragen zur Geschäftsordnung auszulegen, heißt es in einem Antrag (19/26228) der Fraktion.

Die Fragen beziehen sich auf §2 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages (GO BT). In dem Paragrafen heißt es: "Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten." Die AfD-Fraktion will unter anderem wissen, wie die Nichtwahl sämtlicher Kandidaten der AfD-Fraktion mit diesem Regelungsinhalt vereinbar ist.

Die AfD-Fraktion ist bislang mit sechs Kandidaten für den Posten des Vizepräsidenten gescheitert.



02. Empfehlungen der Kommission zu 30 Jahren Deutsche Einheit

Inneres und Heimat/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der Abschlussbericht der Kommission "30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit" (19/26215) vor, der unter anderem eine Reihe von Handlungsempfehlungen enthält. So empfiehlt die Kommission der Bundesregierung etwa die Einrichtung eines "Zukunftszentrums für Europäische Transformation und Deutsche Einheit", wie sie als Arbeitstitel formuliert. Mit diesem "Zukunftszentrum" solle in Ostdeutschland "ein Knotenpunkt entstehen, an dem die Suchbewegungen der ostdeutschen Gesellschaft einen produktiven und konstruktiven Ausdruck finden sowie in europäischen und internationalen Austausch treten können". Es gehe um einen "Ort der praxisorientierten Auseinandersetzung mit der Geschichte, vor allem aber der Zukunft von deutschen und europäischen Transformationsregionen". Bestehen solle das neue Zukunftszentrum aus einem wissenschaftlichen Institut, einem " Dialog- und Begegnungszentrum" sowie einem "Kulturzentrum".

Ferner plädiert die Kommission in der Vorlage beispielsweise dafür, strukturschwache Regionen zu stärken, ein "Begabtenförderungswerk Ostdeutschland" zu schaffen, Verfolgte und Opfer aus der Zeit der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR besser zu würdigen und das Engagement gegen Fremdenfeindlichkeit zu stärken. Zudem empfiehlt sie etwa der Bundesregierung, den Landesregierungen und Kommunen, "eine Selbstverpflichtung vorzunehmen sowie bei Besetzungen und Beförderungen darauf zu achten, dass Ostdeutsche angemessen berücksichtigt werden". Darüber hinaus zählt zu dem umfangreichen Katalog von Handlungsempfehlungen unter anderem der Vorschlag, den 9. November, Jahrestag des Mauerfalls von 1989 sowie der "Reichspogromnacht" von 1938 und der Ausrufung der Republik 1918, als nationalen Gedenktag zu etablieren.



03. Hackerangriff auf SolarWinds

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um einen "Hackerangriff auf SolarWinds" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/26109) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25824). Wie die Fraktion darin ausführte, sollen sich Hacker nach einem Medienbericht durch einen Hackerangriff auf die texanische Softwarefirma SolarWinds eine Hintertür in bis zu 18.000 Computernetze weltweit verschafft haben. Die Software dieser Firma werde unter anderem für das Management großer Computernetzwerke genutzt.

Nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stand vom 25. Januar dieses Jahres wurde die Sunburst genannte Sicherheitslücke in der betroffenen Software SolarWinds Orion der Antwort zufolge in Deutschland nicht ausgenutzt. Wie die Bundesregierung ferner darlegt, nutzten in Deutschland zwei Bundesbehörden die Software SolarWinds Orion. Bei einer weiteren Behörde nutze ein von der Behörde beauftragter IT-Dienstleister ebenfalls die genannte Software.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe am 14. und 28. Dezember 2020 Warnmeldungen an Behörden und Unternehmen versandt, heißt es in der Antwort weiter. Aufgrund der darin enthaltenen Empfehlungen und Angaben zu der Art und Weise des Angriffs könnten Behörden und Unternehmen ihre für die Gewährleistung der IT-Sicherheit genutzten technischen Systeme anpassen, "so dass eine potentielle Ausnutzung erkannt werden kann". Zudem habe das BSI das Netzwerkmonitoring des zentralen Kommunikationsnetzes für Stellen des Bundes ("Netze des Bundes") angepasst und erhöht.

Die Behörden des Bundes haben die Installationen von SolarWinds Orion der Antwort zufolge außer Betrieb genommen. Zudem stehe seit dem 15. Dezember 2020 ein Update der Software zur Verfügung, in dem die Sicherheitslücke geschlossen worden sei.

Vor diesem Hintergrund gehe sie "allenfalls noch von einem sehr geringen Risiko aus, dass die Sicherheitslücke der SolarWinds Orion-Software bei Behörden des Bundes ausgenutzt werden könnte", schreibt die Bundesregierung in der Antwort vom 25. Januar 2021 darüber hinaus. Sie habe keine umfassende Übersicht über die Betroffenheit sonstiger kritischer Infrastrukturen, da eine Meldepflicht von Sicherheitsvorfällen nur für diejenigen kritischen Infrastrukturen besteht, die von der BSI-Kritisverordnung erfasst werden. Da die Verteilung der Sicherheitslücke über ein reguläres Update der SolarWinds Orion-Software erfolgt sei, "könnte jedoch jede kritische Infrastruktur potentiell betroffen sein, die dieses Produkt nutzte". Wie aus der Antwort des Weiteren hervorgeht, geht die Bundesregierung mit Stand vom 25. Januar "mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Sicherheitslücke bei deutschen Behörden des Bundes und den dem BSI bekannten Unternehmen nicht ausgenutzt worden ist".



04. Quellen-TKÜ oder Online-Durchsuchung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Vorgaben bei der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder der Online-Durchsuchung erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26112) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25264). Darin verweist sie darauf, dass sie die Entwicklung, Umsetzung und Nutzung starker Verschlüsselungsverfahren als erforderliches Mittel zum Schutz der Grundrechte und der digitalen Sicherheit von Bürgern, Industrie und Gesellschaft unterstütze. Ihre grundsätzliche Haltung zum Thema Verschlüsselung habe sie "in den Eckpunkten der deutschen Kryptopolitik (Kabinettbeschluss vom 2. Juni 1999) festgelegt". Danach halte sie an den als "Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung" bekannten Säulen der deutschen Kryptopolitik fest.

Zugleich vertrete sie die Auffassung, dass trotz der Verbreitung starker Verschlüsselungsverfahren die gesetzlichen Befugnisse der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden nicht ausgehöhlt werden dürfen, schreibt die Bundesregierung weiter. Vor diesem Hintergrund habe der Gesetzgeber in engem Umfang gesetzliche Befugnisse etwa für Maßnahmen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder der Online-Durchsuchung geschaffen.

Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) oder der Online-Durchsuchung sind die hierzu befugten Sicherheitsbehörden gemäß geltendem Recht laut Antwort "an die jeweiligen inhaltlichen Tatbestandsvoraussetzungen sowie an enge Rahmenbedingungen gebunden". Beispielsweise sei durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ausschließlich in das informationstechnische System der von dem jeweiligen Beschluss beziehungsweise der jeweiligen Anordnung der Maßnahme betroffenen Person eingegriffen wird. Hierzu seien im Vorfeld und während der Überwachungsmaßnahme in der Regel aufwändige Untersuchungen zur eindeutigen Identifizierung des zu überwachenden informationstechnischen Systems (Endgeräts) durch die durchführende Sicherheitsbehörde erforderlich.

Weiterhin sind den Angaben zufolge "vor, während und nach der Durchführung der jeweiligen Maßnahme die Vertraulichkeit, Authentizität und Integrität der Maßnahme sowie der erhobenen und übertragenen Daten zu gewährleisten und es ist sicherzustellen, dass eine Erhebung von Daten auf dem zu überwachenden informationstechnischen System ausschließlich innerhalb des in dem jeweiligen Beschluss beziehungsweise der jeweiligen Anordnung der Maßnahme vorgegebenen Zeitraums erfolgt und sich eventuelle Veränderungen an dem betroffenen System auf das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Mindestmaß beschränken und eventuelle im Rahmen der Durchführung der Maßnahme vorgenommene Veränderungen nach Beendigung der Maßnahme soweit wie möglich rückgängig gemacht werden". Die Umsetzung dieser sowie weiterer Vorgaben zur Gewährleistung von IT-Sicherheit und Datenschutz bei jeder einzelnen der genannten Überwachungsmaßnahmen führe bei den durchführenden Stellen grundsätzlich zu einem hohen operativen Aufwand und, abhängig von den technischen Rahmenbedingungen, zu technischen Herausforderungen, "sodass ein Einsatz der genannten Instrumente in der Regel nur in einem entsprechend beschränkten Umfang möglich" sei.



05. Fälle politisch motivierter Brandstiftung erfragt

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach der Zahl der Fälle von Brandstiftung in den Jahren 2018 und 2019 erkundigt sich Die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/26145). Auch will sie unter anderem wissen, welche dieser Fälle dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität (PKM) zugeordnet und in welche Phänomenbereiche der PMK eingeordnet wurden.



06. Zahl deutschfeindlicher Straftaten erfragt

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach der Zahl der im vergangenen Jahr bundesweit verübten deutschfeindlichen Straftaten erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/26105). Auch will sie unter anderem wissen, wie viele solcher Straftaten im Jahr 2019 bundesweit begangen wurden



07. Umsetzung des Bundesprogramms Polizei 2020

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach dem "Stand der Umsetzung des Bundesprogramms Polizei 2020" erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/26141). Wie sie darin ausführt, soll mit dem Programm das Informationswesen der Polizeien des Bundes und der Länder vereinheitlicht und harmonisiert werden. Wissen will sie, ob nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Verzögerungen bei der Fertigstellung des Programms Polizei 2020 vorliegen. Auch fragt sie unter anderen, wann das Programm nach derzeitigem Planungsstand fertiggestellt sein wird.