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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 1. Februar 2021 

  1. Abfallvermeidungsprogramm wird fortgeschrieben
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung
  2. Umweltministerium berichtet über Stand der Strahlenbelastung
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung
  3. Flächenverbrauch: Bundesrepublik verfehlt 30-Hektar-Ziel
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort
  4. Keine belastbaren Angaben zu strombasierten Kraftstoffen
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort
  5. Export von Umwelttechnologien in Entwicklungsländer
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort
  6. Corona-Soforthilfen für Zoos und Tierparks
    Ernährung und Landwirtschaft/Antwort
  7. Nachweis der Zuverlässigkeit im Zoofachhandel
    Ernährung und Landwirtschaft/Antwort


01. Abfallvermeidungsprogramm wird fortgeschrieben

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHB) Für das 2013 erstmals aufgelegte Abfallvermeidungsprogramm liegt jetzt eine Fortschreibung vor, wie aus einer Unterrichtung (19/26160) der Bundesregierung hervorgeht. Das gemeinsame Programm von Bund und Ländern steht unter der Überschrift "Wertschätzen statt Wegwerfen" und bietet eine Bestandsaufnahme der Maßnahmen, die Bund, Länder und Kommunen zur Abfallvermeidung ergriffen haben. Darüber hinaus soll es Bürgern, Unternehmen, Vereinen und anderen Institutionen konkret aufzeigen, wie sie Abfälle vermeiden können. Vorgestellt werden deshalb beispielhafte Projekte und Initiativen in Bereichen wie Verpackungen, Lebensmittel und Bekleidung



02. Umweltministerium berichtet über Stand der Strahlenbelastung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHB) Die mittlere Anzahl der Computertomographien pro Einwohner und Jahr hat zwischen 2007 und 2016 um 40 Prozent zugenommen. Dies ist eines der Ergebnisse der von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung mit dem Titel "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2018" (19/26240).

Das Strahlenschutzgesetz von 2017 sieht vor, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit dem Bundestag und dem Bundesrat jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt vorzulegen hat. Der jetzt veröffentlichte Bericht umfasst das Jahr 2018. Wie daraus hervorgeht, sind die Auswirkungen des Kernkaftwerkunfalls in Tschernobyl im Jahr 1986 noch immer messbar. Demnach nehmen die aus diesem Unfall resultierenden Cäsium-137-Inventare in Boden und Nahrungsmitteln jährlich um zwei bis drei Prozent ab. Die Kontamination von Wild und Pilzen ist jedoch immer noch vergleichsweise hoch.



03. Flächenverbrauch: Bundesrepublik verfehlt 30-Hektar-Ziel

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/CHB) Im Jahr 2018 hat sich die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland jeden Tag um 56 Hektar vergrößert. Angaben für das Jahr 2019 liegen noch nicht vor. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25725) auf eine Kleine Anfrage (19/23814) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die den sogenannten Flächenverbrauch thematisiert.

Das im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung formulierte Ziel, den täglichen Flächenverbrauch im Jahr 2020 auf 30 Hektar zu begrenzen, sei wohl nicht erreicht worden, räumt die Bundesregierung in ihrer Antwort ein. Allerdings habe sich der Flächenverbrauch in Deutschland seit dem Jahr 2000 etwa halbiert. Als Gründe für diese Entwicklung nennt die Bundesregierung unter anderem verschärfte Regelungen im Bau- und Planungsrecht, eine verhaltene konjunkturelle Entwicklung und den demografischen Wandel.



04. Keine belastbaren Angaben zu strombasierten Kraftstoffen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/CHB) Zu den Verbrauchsmengen strombasierter Flüssigkraftstoffe im Verkehrssektor liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Da die Produktion solcher Kraftstoffe derzeit nicht über Demonstrations- und Pilotanlagen hinausgehe, gebe es keine belastbaren Angaben zu Produktionsmengen und -standorten, heißt es in der Antwort (19/25336) auf eine Kleine Anfrage (19/25328) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Strombasierte Flüssigkraftstoffe (sogenannte E-Fuels) werden nach Angaben der Fragesteller auf Basis von Wasserstoff, Strom und CO2 hergestellt. In welchem Ausmaß solche Kraftstoffe eingesetzt würden, entschieden die Kraftstoffanbieter in freiem Ermessen, teilt die Bundesregierung mit. Deshalb lasse sich nicht seriös abschätzen, in welchem Maße flüssige Kraftstoffe in Zukunft produziert würden. Momentan sei die Produktion dieser Kraftstoffe aufgrund des hohen Energiebedarfs kostenintensiver als die Produktion anderer erneuerbarer Kraftstoffe, heißt es in der Antwort weiter.



05. Export von Umwelttechnologien in Entwicklungsländer

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass Umwelttechnologien im Kampf gegen den Klimawandel und im weltweiten Einsatz für den Umweltschutz eine wichtige Rolle zukommt. Dies geht aus der Antwort (19/26096) auf eine Kleine Anfrage (19/25559) der FDP-Fraktion hervor. Die Bundesregierung unterstützt deshalb nach eigenen Angaben sowohl mit konkreten Förderprogrammen als auch allgemein im Rahmen ihrer Außenwirtschaftsförderung die deutsche Umweltwirtschaft beim Export ihrer Produkte und Dienstleistungen.

Wie es in der Antwort weiter heißt, arbeiten unterschiedliche Bundesressorts daran, innovative Umwelttechnologien zu unterstützen und marktfähig zu machen. Dabei stimmen sich die Ressorts den Angaben zufolge sowohl bilateral als auch im Rahmen von Ressorttreffen miteinander ab.

In zwei Tabellen listet die Bundesregierung zudem auf, welche konkreten Projekte und Maßnahmen seit Beginn der "Exportinitiative Umwelttechnologien" im Jahr 2016 gefördert wurden. Diese Tabellen sind allerdings als "VS - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft. Die Bundesregierung begründet diese Einstufung damit, dass die Offenlegung dieser Informationen für die bilateralen Beziehungen und die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik nachteilig sein könnte.



06. Corona-Soforthilfen für Zoos und Tierparks

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Zoos und Tierparks können staatliche Hilfe im Rahmen der Corona-Pandemie beantragen, soweit sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. So habe den Einrichtungen die Soforthilfe für die Monate März bis Juni 2020 offen gestanden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/26090)auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25756). Darüber hinaus hätten Zoos und Tierparks die branchenübergreifenden Überbrückungshilfen I, II und III des Bundes in Anspruch nehmen können. Unternehmen mit Corona-bedingten Umsatzeinbußen könnten im Rahmen der Überbrückungshilfen je nach Umsatzeinbruch einen Fixkostenzuschuss erhalten. Mit der Überbrückungshilfe II seien auch Kosten für Tierfutter für betrieblich notwendige Tiere in den Fixkostenkatalog aufgenommen worden und zwar maximal in der Höhe der Kosten im Vorjahreszeitraum. Außerdem könnten Zoos und Tierparks die November- und Dezemberhilfe beantragen. Damit unterstütze der Bund Unternehmen aller Branchen und Größen, deren Betrieb aufgrund der beschlossenen Maßnahmen vom 28. Oktober 2020 temporär geschlossen werden musste. Die Förderung werde für die Dauer der Schließungen im November und im Dezember 2020 in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 beziehungsweise Dezember 2019 gezahlt.



07. Nachweis der Zuverlässigkeit im Zoofachhandel

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Der Entwurf der Tierschutz-Handelserlaubnisverordnung setzt für die Erteilung einer Erlaubnis die Zuverlässigkeit des Verkaufspersonals voraus. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes sei von der Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person auszugehen, wenn sie der Behörde bekannt ist und keine Tatsachen vorliegen, die zu Zweifeln im Hinblick auf den Tierschutz Anlass geben, heißt es in einer Antwort (19/25812) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25464) der AfD-Fraktion. Zuverlässigkeit liege in der Regel nicht vor, wenn die Person in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Erlaubnis-Antrags wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens verurteilt wurde, das einen Mangel an Zuverlässigkeit hinsichtlich des Züchtens oder Haltens von Tieren oder des Handels mit Tieren erkennen lasse. Letzteres gelte auch, wenn gegenüber der Person Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz verhängt wurden.