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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di.., 2. Februar 2021 

  1. Linke fordert Ende der nuklearen Teilhabe
    Auswärtiges/Antrag
  2. Ermittlungen gegen Egyptian Initiative for Personal Rights
    Auswärtiges/Antwort
  3. Aufarbeitung von Kriegsverbrechen im Kosovo
    Auswärtiges/Antwort
  4. Lage der Rohingya-Flüchtlinge aus Myanmar in Bangladesch
    Auswärtiges/Antwort
  5. Rückholflüge des Auswärtigen Amts in der Corona-Krise
    Auswärtiges/Antwort


01. Linke fordert Ende der nuklearen Teilhabe

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke fordert von der Bundesregierung mehr Engagement zur atomaren Abrüstung und hat dazu einen Antrag (19/26307) vorgelegt. Anlässlich der anstehenden Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag (NVV) soll sich die Bundesregierung "gegen die Logik der nuklearen Abschreckung aussprechen und anerkennen, dass Atomwaffen den Grundsätzen des humanitären Völkerrechts widersprechen und deswegen abgelehnt werden müssen", schreiben die Abgeordneten. Unter anderem solle die Bundesregierung das Ende der nuklearen Teilhabe im Rahmen der Nato und den Abzug der Atomwaffen aus Deutschland einleiten und sich des Weiteren international und im Rahmen der Nato gegen die Modernisierung, Erweiterung und Aufstockung von nuklearen Arsenalen einsetzen.



02. Ermittlungen gegen Egyptian Initiative for Personal Rights

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Verhaftung von Mitarbeitern der Organisation Egyptian Initiative for Personal Rights (EIPR) in Ägypten steht im Mittelpunkt einer Antwort der Bundesregierung (19/25958) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25428). Wie es darin heißt, hätten die ägyptischen Behörden als Tatverdacht und Haftgrund eine Mitgliedschaft der betroffenen Mitarbeiter in einer terroristischen Vereinigung und die Verbreitung falscher Tatsachen angegeben. Die Bundesregierung bezeichnet diese Vorwürfe als "fragwürdig" und verweist darauf, dass die Betroffenen Anfang Dezember 2020 aus der Haft entlassen wurden. Sie habe keine Kenntnis davon, ob die ägyptischen Behörden weiter gegen sie Ermittlungen durchführen oder durchgeführt haben.

Unter Verweis auf EIPR-Angaben wird in der Antwort zudem aufgelistet, welche Botschafter oder hochrangige Diplomaten welcher Länder im Zusammenhang mit diesem Fall die Organisation im November 2020 besucht hatten. Es handelte sich den Angaben zufolge um Diplomaten Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Finnlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, Kanadas, der Niederlande, Norwegens, Spaniens, Schwedens und der Schweiz.



03. Aufarbeitung von Kriegsverbrechen im Kosovo

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung misst den kosovarischen Sonderkammern ("Kosovo Specialist Chambers and Specialist Prosecutor's Office") eine herausgehobene Bedeutung bei der Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Heranführung Kosovos an die Europäische Union bei. Wie sie in der Antwort (19/26037) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25574) schreibt, haben die Sonderkammern mit Sitz in Den Haag den Auftrag, Kriegsverbrechensvorwürfe insbesondere gegen Mitglieder der Befreiungsarmee Kosovos (UÇK) während des Unabhängigkeitskonflikts 1998-2000 strafrechtlich aufzuarbeiten. Wie es in der Vorlage weiter heißt, würden Anklageschriften der Sonderkammern gegen den ehemaligen Staatspräsidenten Hashim Thaçi und gegen Kadri Veseli sowie weitere kosovarische Politiker Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorwerfen: "Nach Ansicht der Bundesregierung besteht die Notwendigkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich zu verfolgen und Vergangenheitsbewältigung zu betreiben, stets fort."



04. Lage der Rohingya-Flüchtlinge aus Myanmar in Bangladesch

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Lage der Rohingya-Flüchtlinge aus Myanmar in Bangladesch steht im Mittelpunkt der Antwort der Bundesregierung (19/25957) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25130). Demnach beherbergt das weltweit größte Flüchtlingslager Cox's Bazar derzeit etwa 860.000 Rohingya-Flüchtlinge aus Myanmar, die in äußerst beengten Verhältnissen leben. Eine Lösung der humanitären Krise zeichnet sich aktuell nach Einschätzung der Bundesregierung nicht ab, da die Bedingungen für eine freiwillige und würdevolle Rückkehr in Myanmar nicht gegeben seien und Integrationsmöglichkeiten in Bangladesch fehlten.

Wie es in der Antwort weiter heißt, trage die Bundesregierung zur Deckung des humanitären Bedarfs in der Rohingya-Krise bei. Sie habe dazu seit 2017 humanitäre Projekte in Bangladesch mit knapp 61 Millionen Euro unterstützt, davon knapp 18 Millionen Euro im Jahr 2020. Neben der humanitären Grundversorgung in den Bereichen Ernährungssicherung, Basisgesundheitsversorgung sowie Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung liege ein Schwerpunkt auf dem humanitären Schutz. Neben der Förderung von spezifischen Schutzprojekten des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK) und des VN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) mit vier Millionen Euro im Jahr 2020 enthielten auch die meisten der von der Bundesregierung aus Mitteln der humanitären Hilfe geförderten Projekte von Nichtregierungsorganisationen Schutzkomponenten für Flüchtlinge. Die Bundesregierung setze sich zudem in den Gremien der Vereinten Nationen für die Rechte der Rohingya ein und werbe gegenüber anderen Gebern für Unterstützung.



05. Rückholflüge des Auswärtigen Amts in der Corona-Krise

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Im Zuge des coronabedingten Rückholprogramms der Bundesregierung sind im vergangenen Jahre insgesamt 67.738 im Ausland gestrandete Personen nach Deutschland zurückgeholt worden, davon 6.541 Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedslandes und 2.748 Angehörige von Drittstaaten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/25934) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor (19/25469).

Rechtsgrundlage für die Rückholaktion des Auswärtigen Amts sei das Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz). Es sehe unter anderem vor, dass Konsularbeamte in Katastrophenfällen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um den durch den Katastrophenfall Geschädigten oder Bedrohten Hilfe und Schutz zu gewähren, soweit diese selber Deutsche, Abkömmlinge von Deutschen oder Familienangehörige von Deutschen sind. Dies entspreche auch der internationalen Praxis und den im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) definierten konsularischen Aufgaben.

"Darüber hinaus konnte auch allen nichtdeutschen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland, die sich für Rückholflüge registriert hatten, die Mitnahme auf einem Rückholflug angeboten werden", schreibt die Bundesregierung weiter. Die Formulierung "im Rahmen der Kapazitäten" sei damals zunächst gewählt worden, da anfangs Zahlen von im Ausland gestrandeten Personen nicht belastbar vorgelegen hätten und aufgrund des eindeutigen gesetzlichen Auftrags im Zweifel eigenen Staatsangehörigen und in bestimmten Fällen auch EU-Bürgern Vorrang einzuräumen gewesen sei. Die Eintragung in der eigens entwickelten Anwendung www.rueckholprogramm.de sei auch nichtdeutschen Personen ermöglicht worden.