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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 26. April 2021

  1. Die Linke fordert eine Vermögensabgabe für Multimillionäre
    Finanzen/Antrag
  2. Grüne fordern bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
    Gesundheit/Antrag
  3. Keine Regelungslücke bei Besteuerung von Kryptowährungen
    Finanzen/Antwort
  4. Ordnungsgelder gegen German Property Group
    Finanzen/Antwort
  5. Angespannte Lage und Terrorbedrohung in Kamerun
    Auswärtiges/Antwort
  6. Im AZR technisch keine Abfrage anhand des Lichtbilds möglich
    Inneres und Heimat/Antwort


01. Die Linke fordert eine Vermögensabgabe für Multimillionäre

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/AB) Eine einmalige Vermögensabgabe für Milliardäre und Multimillionäre fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/28908). Danach soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der aufgrund des außerordentlichen Finanzierungsbedarfs infolge der Corona-Krise eine Vermögensabgabe nach Artikel 106 Absatz 1 Nummer 5 Grundgesetz vorsieht. Die einmalige Abgabe soll höchstens die reichsten 0,7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung betreffen und ein Gesamtaufkommen von mindestens 300 Milliarden Euro erzielen.

Dabei soll das abgabepflichtige Vermögen der Vorlage zufolge alle Vermögensarten umfassen, abzüglich der darauf lastenden Verbindlichkeiten. Der Antrag sieht bestimmte Ausgestaltungen vor, etwa sollen Vorsorgevermögen fürs Alter bis zu einem Höchstbetrag von einer Million Euro abgabefrei bleiben. Außerdem soll die Vermögensabgabe auf Teilzahlungen über 20 Jahre gestreckt werden.



02. Grüne fordern bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine bessere Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf. In Deutschland kümmerten sich rund fünf Millionen Menschen nicht erwerbsmäßig um pflegebedürftige Erwachsene oder Kinder in deren eigener Häuslichkeit, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/28781). Die Schwierigkeit, private Pflege mit der eigenen Berufstätigkeit zu vereinbaren, sei in der Corona-Pandemie besonders hervorgetreten, als wichtige Unterstützungsangebote wie die Tagespflege weggebrochen seien.

Die Abgeordneten schlagen vor, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem Gesetz für mehr Zeitsouveränität für pflegende Angehörige weiterzuentwickeln. Durch Reformen im Arbeitsrecht soll dem Antrag zufolge ferner auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Angehörigenpflege und Erwerbstätigkeit hingewirkt werden. Zudem soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem gesetzliche Leistungen zur Stärkung der Angehörigenpflege und zur Entlastung von pflegenden Angehörigen ausbauen und bedarfsgerechter nutzbar machen.



03. Keine Regelungslücke bei Besteuerung von Kryptowährungen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung sieht keine Regelungslücke bei der Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/28573) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28158) hervor. Einkünfte aus Kryptowährungen, die im Betriebsvermögen erzielt werden, unterlägen den Steuerregeln für Gewinneinkünfte, schreibt die Bundesregierung. Werden die Einkünfte aus Kryptowährungen im Privatvermögen erzielt, könnten diese der Besteuerung als Einkünfte aus Leistungen oder als privates Veräußerungsgeschäft unterliegen.

Das Bundesfinanzministerium stimmt der Antwort zufolge zur Zeit den Entwurf eines Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen mit den Finanzbehörden der Länder ab.



04. Ordnungsgelder gegen German Property Group

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/AB) Das Bundesamt für Justiz (BFJ) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht über mehrere verhängte Ordnungelder gegen die German Property Group (GPG) informiert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/28578) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/27608) hervor.

Gegen Unternehmen im Zusammenhang mit der German Property Group sind der Antwort zufolge Ordnungsgelder in Höhe von rund 650.000 Euro verhängt worden, da diese ihre Bilanzen von 2015 an nicht mehr veröffentlichten. Rund 380.000 Euro davon konnten laut Vorlage eingenommen werden.

Die Bundesregierung schreibt, sie könne nicht beurteilen, ob die fristgerechte Offenlegung der Bilanzen Aufschluss darüber hätte geben können, dass Produkte der GPG auch an Kleinanleger verkauft wurden. Eine Korrespondenz zwischen dem Bundesamt für Justiz und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsausicht zu GPG habe es nicht gegeben. Das habe daran gelegen, dass es sich nach Informationen des Bundesamts für Justiz bei der GPG nicht um ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen, nicht um eine Emittentin von Vermögensanlagen und auch nicht um ein nach dem Kapitalanlagegesetzbuch offenlegungspflichtiges Unternehmen gehandelt habe.

Die GPG hat Insolvenz angemeldet; es wird wegen möglichem Anlagebetrug ermittelt.



05. Angespannte Lage und Terrorbedrohung in Kamerun

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die innenpolitische Lage in Kamerun ist laut Bundesregierung wegen der fortgesetzten terroristischen Bedrohung durch Boko Haram und den "Islamischen Staat" in der Tschadseeregion im äußersten Norden weiter äußerst angespannt. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/28414) auf eine Kleine Anfrage (19/27594) der FDP-Fraktion ausführt, tritt außerdem der Konflikt in den anglophonen Regionen Nordwest und Südwest an der Grenze zu Nigeria hinzu. "Eine Befriedung kann nur im Rahmen eines politischen Dialogprozesses erfolgen, der sich der tiefgreifenden und über Jahrzehnte entwickelten politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Spannungen in der kamerunischen Gesellschaft annimmt und von kamerunischen Akteuren ausgeht." Weiter schreibt die Bundesregierung, sie unterstütze in diesem Sinne die von der Schweiz angestrengten Vermittlungsbemühungen, die darauf ausgerichtet seien, im Rahmen von vertraulichen Gesprächen, zum Beispiel mit kamerunischen Diasporagruppierungen, die Voraussetzungen für mögliche zukünftige Verhandlungen zwischen kamerunischer Regierung und Sezessionisten zu verbessern.



06. Im AZR technisch keine Abfrage anhand des Lichtbilds möglich

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Ausländerzentralregister (AZR) besteht laut Bundesregierung technisch keine Möglichkeit einer Abfrage anhand des Lichtbildes oder der Fingerabdruckdaten. Eine Abfrage des AZR erfolge derzeit ausschließlich anhand alphanumerischer Daten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28575) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/28123).

Danach kann das Lichtbild, falls es mehrere mögliche Treffer gegeben hat, zur eindeutigen Identifizierung herangezogen werden. Das Lichtbild werde bei diesen Vorgängen jedoch "nie als ausschließliche Identifizierungsgrundlage dienen, da im Vorhinein stets eine Abfrage anhand alphanummerischer Daten (wie Name, Staatsangehörigkeit, etc.) vorgenommen wurde".

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, können im Rahmen des sogenannten Fast ID-Verfahrens Personen identifiziert werden, deren Fingerabdruckdaten in den "Inpol-Afis-Dateien" erfasst sind. Sofern hier zu einer Person ein Treffer erfolge, zu der auch eine Speicherung der AZR-Nummer in "Inpol" erfasst ist, könnten in einem zweiten Schritt auch die zu dieser Person gespeicherten AZR-Daten abgerufen werden.