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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 18. August 2021

  1. Überarbeitung nicht das Hauptrisiko für Berufskrankheiten
    Arbeit und Soziales/Antwort
  2. Jobcenter auch unter Pandemiebedingungen erreichbar
    Arbeit und Soziales/Antwort
  3. Keine Korrekturbitten des Arbeitsministeriums
    Arbeit und Soziales/Antwort
  4. Rentenversicherte Minijobber
    Arbeit und Soziales/Antwort
  5. Keine Korrekturbitten des BMJV im Januar 2020
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort
  6. Lobbykontakte zur Freigabe von Impfstoffpatenten
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort


01. Überarbeitung nicht das Hauptrisiko für Berufskrankheiten

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Nach Angaben der Bundesregierung ist Überarbeitung nicht das Hauptrisiko für Berufskrankheiten im Sinne der Berufskrankheitenverordnung. In einer Antwort (19/31931) auf eine Kleine Anfrage (19/31447) der FDP-Fraktion verweist sie auf Auswertungen der Spitzenverbände der gewerblichen und gesetzlichen Unfallversicherungsträger, wonach von 2011 bis 2020 keine Fälle mit einer solchen Primärdiagnose verzeichnet wurden. Gleichwohl könnten beruflich verursachte Gesundheitsschäden infolge überlanger Arbeitszeiten oder Überarbeitung grundsätzlich die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls erfüllen, schreibt die Regierung.



02. Jobcenter auch unter Pandemiebedingungen erreichbar

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Erreichbarkeit der Jobcenter ist auch während der Corona-Pandemie sichergestellt gewesen. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (19/31967) auf eine Kleine Anfrage (19/31534) der Fraktion Die Linke. Die Erreichbarkeit sei über den postalischen, digitalen und telefonischen Zugang sichergestellt worden, im Bereich der Service-Center seien deshalb Kapazitäten erweitert worden. Außerdem sei für die Gruppe der Künstler und Künstlerinnen und der Soloselbstständigen eine Sonderhotline eingerichtet worden, wie die Regierung weiter ausführt.



03. Keine Korrekturbitten des Arbeitsministeriums

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Februar 2020 keine Korrekturbitten bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/31916) auf eine Kleine Anfrage (19/31634) der AfD-Fraktion. Das BMAS gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben seien und das BMAS einen Hinweis für geeignet und angemessen erachte. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation werde auch nicht durchgeführt, heißt es in der Antwort weiter.



04. Rentenversicherte Minijobber

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung betrachtet den geringen Anteil rentenversicherungspflichtiger Minijobber (20 Prozent) nicht als Problem. Der Anteil möge gering erscheinen, zu berücksichtigen sei aber, dass rund 40 Prozent der geringfügig entlohnten Beschäftigungen als Nebenjob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung wahrgenommen würden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/31898) auf eine Kleine Anfrage (19/31297) der Fraktion Die Linke. Diese Minijobber seien also bereits aufgrund der Hauptbeschäftigung rentenversichert. Außerdem werde angenommen, dass sich vor allem Schüler und Schülerinnen, Studierende und Rentner gegen eine Rentenversicherungspflicht entscheiden.



05. Keine Korrekturbitten des BMJV im Januar 2020

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im Januar 2020 nicht bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31961) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31775). Zuständig für Kontakte zu Medienvertreterinnen und -vertretern sei das Pressereferat des BMJV.



06. Lobbykontakte zur Freigabe von Impfstoffpatenten

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über Lobbykontakte zur Freigabe von Impfstoffpatenten und sonstigen Stellungnahmen zu diesem Thema gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31964) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31514). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern oder Vertretern der Bundesregierung oder der Bundesministerien mit externen Dritten seit dem 1. Januar 2020 mit Bezug zum Thema Impfstoffpatente stattgefunden haben. Bevor in der Antwort die entsprechenden Gespräche aufgelistet werden, verweist die Bundesregierung auf den „erheblichen Aufwand“ der erforderlichen Abfragen der Leitungsebene. Parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle. Das parlamentarische Informationsrecht stehe zudem unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche beziehungsweise deren Ergebnisse - einschließlich Telefonate - bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden.

Weiter heißt es, die Bundesregierung habe die im Rahmen der Kontakte und Stellungnahmen mitgeteilten Positionen zur Kenntnis genommen und in ihre Entscheidungsfindung allgemein mit einbezogen. Die Bundesregierung treffe ihre Entscheidungen unter Abwägung sämtlicher ihr bekannten relevanten Positionen und Aspekte im gesamtstaatlichen Interesse. Ebenfalls enthalten sind in der Antwort Angaben zur finanziellen Förderung der Unternehmen BioNTech SE und CureVac AG sowie zu der Beteiligung des Bundes an der CureVac AG.