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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 20. August 2021

  1. Menschenrechtliche und humanitäre Lage in Afghanistan
    Menschenrechte/Ausschuss
  2. Arbeitsmarktdaten zu Baden-Württemberg
    Arbeit und Soziales/Antwort
  3. Investitionen der Deutschen Bahn in Bahnhöfe Niedersachsens
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  4. Chancengleiche Rahmenbedingungen für Luftverkehrswirtschaft
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  5. Fast alle Haushalte in Mitteldeutschland mit LTE versorgt
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  6. Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort


01. Menschenrechtliche und humanitäre Lage in Afghanistan

Menschenrechte/Ausschuss

Berlin: (hib/SAS) Nach der Machtübernahme der radikal-islamischen Taliban in Afghanistan plant die Bundesregierung eine Soforthilfe für afghanische Flüchtlinge aufzulegen, das hat der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Niels Annen (SPD), in einer Sondersitzung des Menschenrechtsausschusses am Donnerstagnachmittag bestätigt. Zusammen mit Vertretern des Bundesinnenministeriums (BMI) sowie des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) war der Außenstaatssekretär in den Ausschuss gekommen, um den Abgeordneten über die Lage in Kabul und den Stand der laufenden Evakuierung Rede und Antwort zu stehen.

„Wir sind bereit, zusätzliche humanitäre Hilfe zu leisten“, betonte Annen. Mit den Geldern sollten Hilfsorganisationen und insbesondere das Hilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) unterstützt werden, die sich in Nachbarländern wie Iran um die geflüchteten Menschen kümmern. Zahlungen im Rahmen der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit seien jedoch vorerst gestoppt worden, so der Staatsminister. Um die Ausreise von Ortskräften und anderen „besonders gefährdeten Personen“ wie Menschenrechtsverteidigern und Journalisten aus Afghanistan zu erreichen, setze die Bundesregierung zudem auf Verhandlungen mit den Taliban, sagte Annen. „Zur Stunde“ fänden bereits Gespräche mit den Unterhändlern der Miliz in Doha statt. Der frühere deutsche Botschafter und ehemalige Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan, Markus Potzel, sei dafür eigens in die katarische Hauptstadt gereist.

Annen verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass dessen langjährige Kontakte zu den Taliban dazu beitrügen, all jenen ein freies Geleit zu ermöglichen, die sich „prominent für Menschenrechte in Afghanistan eingesetzt“ hätten. „Vom Erfolg der Gespräche wird mit abhängen, ob wir die Chance bekommen, sie in Sicherheit zu bringen“, erklärte der Außenstaatssekretär. Dabei sei der gute Ruf der Deutschen in Afghanistan ein wichtiges „Asset“. Die Evakuierung über den Flughafen in Kabul komme trotz der weiterhin volatilen und sich „stündlich“ ändernden Lage derweil voran: Laut eines Vertreters des BMVg habe die Bundeswehr Stand Donnerstagnachmittag rund 900 Menschen, darunter 489 Afghanen und 185 Deutsche, seit Montag über die usbekische Hauptstadt Taschkent ausgeflogen. Am Abend sei der insgesamt neunte Evakuierungsflug geplant.

Verlässliche Informationen zur allgemeinen Situation in Afghanistan zu bekommen sei nach der Schließung der deutschen Botschaft und der Evakuierung ihrer Mitarbeiter schwierig, betonte der Staatsminister. Das gelte auch für die Bewertung des Verhaltens der Taliban. Es falle auf, dass sich „Rhetorik und politische Gesten“ stark von dem unterschieden, was man in den 1990er Jahren erlebt habe. Die Miliz sei sichtlich bemüht, ein „moderates Image“ von sich zu zeichnen. Ob das „reine Taktik“ sei, bleibe abzuwarten. Im Kontrast dazu stünden Berichte über brutale Menschenrechtsverletzungen in den letzten Tagen. Diese Widersprüchlichkeit könne, so Annen, ein Zeichen dafür sein, dass noch nicht entschieden sei, wie das „Gesicht der künftigen Regierung“ aussehen werde. „Ich wäre nicht überrascht, wenn es innerhalb der Taliban bald zu einer Auseinandersetzung über den Kurs kommt.“

Abgeordnete der Opposition übten harsche Kritik an der Afghanistan-Politik der Bundesregierung. Sie habe viel zu spät gehandelt und Menschen in Gefahr gebracht, so ein Mitglied der AfD-Fraktion. Afghanische Ortskräfte, die der Bundeswehr „über Jahre treu“ geholfen hätten, müssten in Sicherheit gebracht werden. Gleichwohl brauche es eine klare Definition, wer als Ortskraft anerkannt werden könne und wer nicht. „Unbegrenzte Menschengruppen“ dürfte jedenfalls nicht zu Ortskräften gemacht werden, forderte der AfD-Abgeordnete. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf der Regierung vor, sich hinter „Schutzbehauptungen“ zu verstecken. Zwar sei nicht absehbar gewesen, wie schnell das afghanische Militär aufgeben und die Taliban die Macht übernehmen würde. Doch dass die Ortskräfte mit einem Vormarsch der Miliz in Lebensgefahr schweben würden, sei seit Monaten klar gewesen. Es habe zudem etliche Warnungen gegeben, aber keines der beteiligten Ministerien habe darauf reagiert, monierte eine Abgeordnete.

Daran knüpfte auch eine Abgeordnete der Linksfraktion mit ihrer Frage nach der Rolle des BMI im Fall einer abgesagten Rückholaktion von Ortskräften Ende Juni an: Wie es sein könne, dass sich das Ministerium „wochenlang“ geweigert habe, Aufnahmeverfahren zu erleichtern, wollte sie wissen. Ab wann Auswärtiges Amt und BMVg darauf bestanden hätten, die „visa on arrival“-Lösung anzuwenden, danach erkundigte sich wiederum die SPD-Fraktion und drang darauf zu erfahren, welche Personen konkret auf die Rettungsliste der Bundesregierung gesetzt würden. Hätten auch sogenannte Auftragnehmer oder erwachsene Söhne von Ortskräften eine Chance, ausgeflogen zu werden? Die CDU/CSU-Fraktion fragte nach weiteren Möglichkeiten, afghanischen Flüchtlingen zu helfen und erkundigte sich nach der Unterbringung der Geretteten in Deutschland. Die FDP-Fraktion schließlich appellierte, mehr Pragmatismus und Flexibilität bei der Erstellung der Listen walten zu lassen. Erst gelte es, Menschen in Sicherheit zu bringen, so ein Fraktionsmitglied. Deren Identität lasse sich auch anschließend noch feststellen.



02. Arbeitsmarktdaten zu Baden-Württemberg

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) In Baden-Württemberg haben im Jahr 2019 6,5 Prozent der abhängig Beschäftigten in einem befristeten Arbeitsverhältnis gearbeitet. Über diese und weitere Details zu Beschäftigungsdaten und Daten der Grundsicherung für Arbeitssuchende in diesem Bundesland informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31968) auf eine Kleine Anfrage (19/31363) der Linksfraktion.



03. Investitionen der Deutschen Bahn in Bahnhöfe Niedersachsens

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wurden in den Jahren 2009 bis 2020 rund 82,7 Millionen Euro in den Erhalt und die Sanierung sowie 383,1 Millionen Euro in die Modernisierung von Verkehrsstationen in Niedersachsen investiert. 348,4 Millionen Euro seien im gleichen Zeitraum in die Barrierefreiheit von Verkehrsstationen in Niedersachsen geflossen, geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/31957) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31488) hervor. Nach Auskunft der DB AG seien alle Verkehrsstationen in Niedersachsen in einem betriebssicheren Zustand, heißt es in der Vorlage. 56 Prozent der von der DB Station&Service AG betriebenen Bahnhöfe wiesen einen sehr guten bis befriedigenden Zustand auf.



04. Chancengleiche Rahmenbedingungen für Luftverkehrswirtschaft

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung arbeitet nach eigener Aussage auf nationaler, europäischer sowie internationaler Ebene seit Jahren intensiv an der Schaffung chancengleicher Rahmenbedingungen für die Luftverkehrswirtschaft. Sie habe sich vielfach dafür eingesetzt, dass Wettbewerbsverzerrungen möglichst vermieden beziehungsweise zumindest gering gehalten werden, heißt es in der Antwort (19/31926) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31451). Auf europäischer Ebene habe sich Deutschland für eine Revision der Verordnung (EG) Nr. 868/2004 zur Sicherstellung des Wettbewerbs im Luftverkehr eingesetzt und dadurch im Ergebnis mit der neuen Verordnung 2019/712 ein Instrument gegen unlauteren Wettbewerb durch Luftfahrtunternehmen aus Drittstaaten geschaffen.

Auf Ebene der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) habe die Bundesregierung dafür gesorgt, dass weitere Liberalisierungen nur unter einheitlichen wettbewerblichen Rahmenbedingungen vorgenommen werden. Bei der Verhandlung zahlreicher bilateraler und multilateraler Abkommen habe sich die Bundesregierung für die Einhaltung wettbewerblicher Grundsätze eingesetzt, heißt es weiter.

Zur Entlastung von Luftverkehrsunternehmen bei den Flugsicherungsgebühren habe die Regierung eine Reihe von Kostenbestandteilen aus der Gebührengrundlage genommen, wird mitgeteilt. Diese würden nun aus dem Bundeshaushalt finanziert.



05. Fast alle Haushalte in Mitteldeutschland mit LTE versorgt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Angaben der Bundesnetzagentur waren am 1. Januar 2021 jeweils 99,9 Prozent der Haushalte in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen durch mindestens einen Netzbetreiber mit dem Mobilfunkstandard 4G (LTE) versorgt. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31851) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31702) mit. Je nach Mobilfunknetzbetreiber habe die Versorgung zu diesem Zeitpunkt zwischen 98 und 99,6 Prozent der Haushalte in Sachsen, zwischen 98 und 99,3 Prozent in Sachsen-Anhalt und zwischen 97 und 98,7 Prozent in Thüringen gelegen.



06. Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) steht laut Bundesregierung vor der Veröffentlichung. Die Änderungen sollen Ende des Jahres 2021 in Kraft treten, heißt es in der Antwort der Regierung (19/31927) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31468). Damit werde - vergleichbar mit dem Straßenverkehr - dem Schiffsführer und der Besatzung verboten, unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug zu führen „beziehungsweise im Weiteren eine Tätigkeit auszuüben, die für die sichere Teilnahme des Fahrzeugs am Verkehr notwendig ist“. Diese Regelung richte sich sowohl an die Berufs- wie auch an die Sport- und Freizeitschifffahrt.

Darüber hinaus würden für die Berufsschifffahrt für bestimmte Wasserstraßenabschnitte größere Fahrzeug- und Verbandsabmessungen zugelassen und neue Regelungen zur Begegnung von Fahrzeugen und Verbänden eingeführt. „Vielfach werden Einzelfallgenehmigungen nicht mehr erforderlich sein, so dass die Änderungen einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten“, schreibt die Bundesregierung.

Mit der Novelle würden zudem bestehende Vorschriften neu strukturiert, überholte Vorschriften aufgehoben, Ausnahmemöglichkeiten von bestehenden Geboten und Verboten erweitert sowie redaktionelle Korrekturen und Präzisierungen vorgenommen. Die Änderungen sollen für die gesamte Binnenschifffahrt, die den Geltungsbereich der BinSchStrO befährt, gelten und keine länderspezifischen Auswirkungen haben.