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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 20. August 2021

  1. Keine Korrekturbitten der BKM
    Kultur und Medien/Antwort
  2. Austausch mit zivilgesellschaftlichen Bildungsinitiativen
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort
  3. Untersuchung von Lebensmitteln nach Schadstoffen
    Ernährung und Landwirtschaft/Antwort
  4. Grüner Stahl für die Autoproduktion in Deutschland
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  5. Korrekturbitten an Medien lediglich in seltenen Fällen
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  6. Einsatz von Wasserstoff zur Stromproduktion in Deutschland
    Wirtschaft und Energie/Antwort


01. Keine Korrekturbitten der BKM

Kultur und Medien/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat im Januar und Februar 2020 nicht um Korrekturen von Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ersuchen lassen. Dies teilt die Bundesregierung in ihren Antworten (19/3191119/31966) auf zwei Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (19/3162519/31744). Die BKM gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen der Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben wurden. Eine Verpflichtung zur Erfassung solcher Hinweise bestehe für die Bundesregierung nicht.



02. Austausch mit zivilgesellschaftlichen Bildungsinitiativen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/DES) Zivilgesellschaftliche Initiativen im Bildungsbereich stellen eine wichtige Ergänzung zu staatlichen Institutionen dar. Austausch und Gespräche mit Akteuren zivilgesellschaftlichen Bildungsengagements wie beispielsweise Stiftungen, Vereinen oder Netzwerken finden dabei auf allen hierarchischen Ebenen statt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/31929) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31725) hervor.

Auf Bundesebene werde zum Beispiel bei Fragen zur Ausgestaltung frühkindlicher Bildungseinrichtungen die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) zu Rate gezogen. Insgesamt engagieren sich laut Deutschem Freiwilligensurvey 2019 knapp 8,2 Prozent der Menschen über 14 Jahren - rund 5,9 Millionen Menschen - in den Bereichen Schule und Kindergarten.



03. Untersuchung von Lebensmitteln nach Schadstoffen

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Pro Jahr werden in Deutschland circa 20.000 Lebensmittelproben durch die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundesländer auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Die Zahl der untersuchten Proben habe demnach seit dem Jahr 2010 um 15 Prozent zugenommen von 17.585 Proben auf 20.283 Proben im Jahr 2019, heißt es in einer Antwort (19/31891) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/31205) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Zahl der Untersuchungen, die an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt wurden, sei entsprechend gestiegen. Die Verteilung der Untersuchungen ohne quantifizierbare Rückstände, mit quantifizierbaren Rückständen, mit Rückständen über dem Höchstgehalt und mit Rückständen, die über dem Höchstgehalt lagen und beanstandet wurden, sei im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2019 im Wesentlichen konstant geblieben. Der Anteil der Untersuchungen ohne quantifizierbare Rückstände liege dabei je nach Jahr zwischen 56 bis 59 Prozent. Bei 24 bis 29 Prozent der Untersuchungen sei ein Stoff (Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, Abbauprodukte/Metaboliten, Isomere) unterhalb des Rückstandshöchstgehaltes quantifiziert worden und bei 15 bis 18 Prozent der Untersuchungen hätten die bestimmten Rückstände über dem Höchstgehalt gelegen.



04. Grüner Stahl für die Autoproduktion in Deutschland

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesregierung liegen nach eigener Aussage keine abgrenzbaren Daten zu den Treibhausgasemissionen in der Automobilindustrie in Deutschland für die vergangenen Jahre vor. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/31894) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31562) hervor. Die Bundesregierung verfolge „mit dem gegebenen Interesse“, welche strategischen Entscheidungen die Unternehmen im Kontext des regulatorischen Rahmens hinsichtlich ihrer produktionsbezogenen CO2-Emissionen treffen. Der regulatorische Rahmen werde mit Blick auf eine Erreichung der verbindlich festgeschriebenen Klimaziele ausgestaltet und gegebenenfalls angepasst.

Zur Beantwortung der Frage, bis wann es die Bundesregierung für möglich hält, die Automobilproduktion in Deutschland vollständig auf „grünen Stahl“ umzustellen, wird darauf verwiesen, dass die Automobilindustrie derzeit einen Stahlbedarf von gut neun Millionen Tonnen Stahl pro Jahr habe. Für die Produktion von grünem Stahl bedürfe es etwa 60.000 Tonnen grünen Wasserstoffs pro Million Tonnen Stahl. „Um die Automobilproduktion in Deutschland vollständig mit grünem Stahl beliefern zu können, bräuchte es daher überschlägig knapp 540.000 Tonnen grünen Wasserstoff“, schreibt die Bundesregierung. Der tatsächliche Bedarf hänge allerdings von mehreren Faktoren ab, wie der Entwicklung des Stahlbedarfs in der Automobilproduktion und der technischen Entwicklung der Produktion von grünem Stahl.

Die Bundesregierung kann nach eigener Aussage derzeit keine Aussage dazu treffen, wann ausreichend Produktionskapazitäten für grünen Stahl zur Deckung des gesamten Stahlbedarfs der Automobilproduktion geschaffen werden. Inwiefern sich die Importquoten von Stahl für den Fahrzeugbau erhöhen oder reduzieren können, werde auch von der Entwicklung der Produktionskapazitäten für grünen Stahl im In- und Ausland abhängen, heißt es in der Antwort.

Bisher, so schreibt die Regierung, wurde kein CO2-freier Stahl in Deutschland erzeugt. CO2-frei produzierter Stahl werde nach aktueller Einschätzung auf absehbare Sicht nicht beziehungsweise nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass noch keine allgemeingültige Definition für grünen Stahl vorliege. Es sei daher eine Verständigung darüber erforderlich, was als grüner Stahl beziehungsweise CO2-armer oder klimafreundlicher Stahl angesehen werden kann, „damit sich die Nachfrage danach entfalten und Investitionen in klimafreundlichere Verfahren angereizt werden können“.



05. Korrekturbitten an Medien lediglich in seltenen Fällen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Um Korrekturbitten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) gegenüber Medien im Februar 2020 geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/31835) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31742). Danach geben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und seine Geschäftsbereichsbehörden, zu denen auch die BAM gehört, lediglich in selten auftretenden Fällen den Medien dann einen Hinweis, „wenn vom BMWi und seine Geschäftsbereichsbehörden veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMWi oder seine Geschäftsbereichsbehörden einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet“. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, heißt es in der Antwort. Eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, so dass eine Auflistung nicht erstellt werden könne.



06. Einsatz von Wasserstoff zur Stromproduktion in Deutschland

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung geht nach eigener Aussage nicht davon aus, dass im Jahr 2030 in nennenswertem Umfang Wasserstoff zur Stromproduktion in Deutschland zum Einsatz kommt. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/31928) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31724) hervor. Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie habe die Regierung den Weg für den Markthochlauf von grünen Wasserstofftechnologien frei gemacht, heißt es. Vorrangiges Ziel sei, diesen Markthochlauf bis 2030 zu organisieren und mindestens fünf Gigawatt Elektrolyseleistung zur Produktion von grünem Wasserstoff in Deutschland erreicht zu haben. Der damit produzierte grüne Wasserstoff solle jedoch nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere in den Bereichen eingesetzt werden, in denen eine direkte Nutzung erneuerbarer Energie nicht möglich ist.