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Gesundheit-News: KVSA - "PraxenKollaps - Praxis weg, Gesundheit weg!" - Digitalisierung braucht Mehrwert


veröffentlicht am 29. August 2023

"Die Vertragsärzte und -psychotherapeuten stehen der Digitalisierung offen gegenüber. Sie sind davon überzeugt, dass Praxen und Patienten davon profitieren können, wenn digitale Anwendungen Arbeitsabläufe in den Praxen sinnvoll unterstützen und Arzt und Praxisteam entlasten, damit wieder mehr Zeit für die Behandlung der Patienten bleibt", betont Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA). 

Neue Anwendungen wie die elektronische Patientenakte könnten bei einer entsprechenden Programmierung über die reine Dokumentensammlung hinaus die Diagnostik und Therapie des Patienten sinnvoll unterstützen und zu einem wichtigen Baustein der intersektoralen Versorgung werden. Das gilt genauso für den elektronischen Medikationsplan und den Notfalldatensatz.

Doch das sei derzeit noch Zukunftsmusik, so Dr. Böhme. Bisher würden digitale Anwendungen wie Stammdatenabgleich, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder elektronisches Rezept hauptsächlich bei Krankenkassen und Arbeitgebern für effizientere Verwaltungsabläufe sorgen und damit zu Einsparungen in Millionenhöhe führen. Der Aufwand hingegen liegt vor allem in den Praxen. "Bislang sehen sich die Vertragsärzte und -psychotherapeuten nur mit Anwendungen konfrontiert, die Zeit, Geld und Nerven kosten. Keine Verbesserung der Versorgung – aber ein erheblicher Mehraufwand für die Praxen, die immer wieder als Testlabore herhalten. Und obendrein müssen die Ärzte noch Sanktionen in Kauf nehmen, ungerechtfertigt und völlig unangemessen, obgleich die Verantwortlichkeit für das Funktionieren der Technik gar nicht bei ihnen liegt. Wie zum Beispiel Honorarabzüge für nicht vorhandene und nicht funktionierende digitale Anwendungen", kritisiert der KVSA-Vorstandsvorsitzende.

Damit digitale Anwendungen auf eine breite Akzeptanz stoßen und einen Mehrwert für Patienten und Praxen bringen, müssen sie bei verpflichtender Einführung reibungslos funktionieren. "Unausgereifte Hard- und Software führt zu Ablehnung. Vor allem, wenn der Gesetzgeber bei noch anfälliger Technik mit Sanktionen droht", so Dr. Böhme. "Bundesgesundheitsministerium und gematik sollten endlich auf das Angebot der Ärzteschaft eingehen und die Expertise der Basis nutzen und uns von Beginn an in das Entwickeln, Testen und Weiterentwickeln von neuen digitalen Anwendungen einbeziehen. Ziel der Politik muss es sein, Ärzte sowie Psychotherapeuten als Verfechter und Multiplikatoren der Digitalisierung zu gewinnen."

"PraxenKollaps – Praxis weg, Gesundheit weg!" – Bundesweite Aktion der Kassenärztlichen Vereinigungen

Die KVSA hat diese Pressemitteilung im Rahmen der bundesweiten Aktion aller Kassenärztlichen Vereinigungen unter dem Titel "PraxenKollaps – Praxis weg. Gesundheit weg!" veröffentlicht. In diesen Wochen werden alle KVen auf die akut gefährdete Situation der ambulanten Versorgung aufmerksam machen.

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben und Befugnisse sich aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) ergeben. Alle vertragsärztlich Tätigen sind kraft Gesetzes Pflichtmitglieder bei der KVSA. Derzeit hat sie ca. 4.300 Mitglieder: Diese behandeln ihre Patienten hausärztlich, fachärztlich oder psychotherapeutisch und erfüllen so den gesetzlichen Auftrag, eine flächendeckende wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung in Sachsen-Anhalt sicherzustellen.

Die KVSA vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen als ihren Vertragspartnern und gegenüber der Politik. Sie bietet allen Mitgliedern einen umfassenden Service von der Abrechnung der Leistungen über die Sicherung entsprechender Zahlungsflüsse bis zu umfangreichen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten.

Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der männlichen, weiblichen und diversen Sprachform verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.

 

 

Text / Foto: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt