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Lehrer Schule pixabay

Magdeburg-News: Infoveranstaltung zur E-Rechnung am 21. März in der Handwerkskammer Magdeburg


veröffentlicht am Montag, 11. März 2024

Magdeburg. Spätestens seit Sommer 2023 ist die E-Rechnung in aller Munde. Und auch davor war sie für Lieferanten öffentlicher Auftraggeber bereits nicht mehr wegzudenken. Die nächste Stufe der digitalen Rechnungslegung ist die E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen (B2B). Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen und bearbeiten zu können. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Geschäftspartner wird, mit verschiedenen Übergangsfristen, bis 31. Dezember 2027 eingeführt. Mit Einführung des von der Bundesregierung geplanten elektronischen Meldesystems zur Bekämpfung des Umsatzsteuer-Betrugs wird die E-Rechnung in absehbarer Zeit unabdingbar im Business-zu-Business-Bereich. Die Papierrechnung hat somit in wenigen Jahren ausgedient.

Informationen über die aktuellen gesetzlichen Hintergründe und Vorgaben, die geltenden Übergangsfristen und die Umsetzung der E-Rechnung über die gängigen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung liefert eine gemeinsame Veranstaltung der Handwerkskammer Magdeburg, der Industrie- und Handelskammer Magdeburg, der DATEV eG und der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt am 21. März von 10 bis 12 Uhr in der Handwerkskammer Magdeburg, Gareisstraße 10.

Referenten sind Stefan Weimann von der DATEV eG und Robert Kühnel, Steuerberater in der Kanzlei KÜHNEL & BÄRMANN PartG mbB und Vizepräsident der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Mitgliedsbetriebe der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer Magdeburg kostenfrei. Eine Voranmeldung ist erforderlich unter betriebsberatung@hwk-magdeburg.de.


Text: Handwerkskammer Magdeburg
Symbolfoto: pixabay