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Zoll News: Zoll stellt über 3.500 Feuerwerkskörper fest

Strafverfahren wegen Pyrotechnik im Pkw

3.500 Feuerwerkskörper, das entspricht einem Gewicht von 80,5 Kilogramm, stellten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) am 31. Oktober 2017 im Kofferraum eines Pkws fest.

Der Pkw war am Nachmittag im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) kontrolliert worden. Die drei Insassen gaben auf Befragen nur zögerlich an, dass sie zuvor in Polen Textilien, Parfüm und Zigaretten erworben hatten. Die gekauften Feuerwerkskörper erwähnten sie nicht. Diese wurden erst bei der Kontrolle des Kofferraums sichtbar.

Der Beifahrer bekannte sich zu der Pyrotechnik. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Pyrotechnik wurde beschlagnahmt. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg übernommen.

Bereits am 28. Oktober 2017 wurden bei einer Zollkontrolle in Altglietzen 63 Kilogramm Feuerwerkskörper in einem Pkw festgestellt. In diesem Fall wurden unter anderem fünf Batterien beschlagnahmt.

In beiden Fällen handelte es sich um Pyrotechnik der Kategorie 3 und 4 beziehungsweise es fehlten die vorgeschriebenen Kennzeichnungen auf den Feuerwerkskörpern.

Zusatzinformation
Legal zugelassenes und durch einen Mitgliedstaat der EU geprüftes Feuerwerk der Kategorie 3 und 4 darf laut Sprengstoffgesetz nur durch ausgebildete und zertifizierte Feuerwerker in die Bundesrepublik gebracht werden. Die Transporteure von Feuerwerkskörpern der Kategorie 3 und 4 müssen über die notwendigen Qualifikationen und Genehmigungen verfügen.