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Sachsen News - Eilantrag beim Verwaltungsgericht: Zum Abschuss freigegebener Wolf in der Lausitz

Grüne Liga Sachsen erhebt Widerspruch gegen Genehmigung des
Landratsamtes Bautzen und stellt Eilantrag beim Verwaltungsgericht
Vergangene Woche hat das sächsische Umweltministerium nach eigener Darstellung
sein Einverständnis für die Tötung eines Wolfs des „Rosenthaler Rudels“
erteilt. Daraufhin hat das Landratsamt Bautzen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung
erlassen. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
mbB (Würzburg/Leipzig) hat im Auftrag der Grünen Liga Sachsen e.V.
Widerspruch gegen die Abschussgenehmigung erhoben.

Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) sieht in der
Abschussgenehmigung einen Präzedenzfall von grundsätzlicher Bedeutung:
„Unserer Auffassung nach ist eine Abschussgenehmigung für einen Wolf unter
anderem aufgrund bestehender Alternativen wie Vergrämung und Prävention mit
dem europäischen Naturschutzrecht unvereinbar. Die Naturschutzrichtlinien verlangen,
dass sämtliche Alternativen vorab ausgeschöpft werden.“

Die Hintergründe, wie die Genehmigung zustande kam, sind nach wie vor unklar.
So haben die Behörden beispielsweise unterschiedlich darüber Auskunft gegeben,
ob es sich um eine Genehmigung nach Jagdrecht oder Naturschutzrecht
handelt.

Rechtsanwalt Andreas Lukas sieht schnellen Handlungsbedarf:

„Da ein Abschuss des Wolfes kurzfristig erfolgen soll, hat die Kanzlei Baumann
Rechtsanwälte im Auftrag der Grünen Liga vorsorglich einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht
Dresden gestellt. Dieser hat zum Ziel, dass keine Fakten durch
einen Abschuss geschaffen werden, bevor die Sach- und Rechtslage geklärt ist.“

Leipzig, 03.11.2017