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Heute im Landgericht Magdeburg: Streit um Ansprüche im Wert von rund 32.6 Millionen Euro

Magdeburg, den 11. September 2018


1. Kammer für Handelssachen  (31 O 128/16)


Streit um Ansprüche im Wert von rund 32.6 Millionen Euro Rahmen der Privatisierung von Beteiligungen des Landes Sachsen-Anhalt

 

Termin:         11.09.2018, 10.00 Uhr Saal nach Aushang

 

Drei "Goodvent-Gesellschaften" um Herrn von der Osten fordern von 4 Beklagten, darunter der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt und 3 IBG Fondsgesellschaften insgesamt rund 6,5 Millionen Euro als Schadensersatz für den aus Sicht der Kläger Ende 2013 zu Unrecht durch die IBG gekündigten Verträge.

 

Die Beklagten fordern ihrerseits mit einer sogenannten Widerklage von den Klägern und 4 Personen, darunter Herrn von der Osten rund 20 Millionen Schadensersatz sowie aus Minderung. Zudem machen die Beklagten sogenannte Ansprüche auf Feststellung geltend, wonach die Kläger mögliche in Zukunft entstehende Schäden ersetzen sollen. Den Wert dieser "Feststellungsansprüche" hat das Gericht auf 6 Millionen Euro festgesetzt. Insgesamt streiten die Parteien daher um einen Wert rund 32.6 Millionen.

 

Das Verfahren ist seit Ende 2016 beim Landgericht Magdeburg anhängig. In den vergangenen 1 ½ Jahren wurden im schriftlichen Vorverfahren die Argumente ausgetauscht, die Klage erweitert, die Widerklage erhoben und ebenfalls erweitert.

 

Die 1. Kammer für Handelssachen  beim Landgericht ist durch eine Berufsrichterin und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern /-innen besetzt. Die Handelsrichter werden durch die Industrie- und Handelskammern vorgeschlagen. Sie müssen Kaufleute sein oder eine leitende Tätigkeit als Vorstandsmitglied, Geschäftsführer oder Prokurist in einer juristischen Person ausüben. Handelsrichter gibt  es, weil neben juristischen Kenntnissen auch kaufmännischen Sachverstand und kaufmännische Erfahrung in die Entscheidung des Gerichts einzubringen. Die ehrenamtlichen Handelsrichter sind deshalb keine Laienrichter, wie Schöffen, sondern Fachrichter mit Spezialkenntnissen auf dem Gebiet der Unternehmensführung. Ehrenamtliche Handelsrichter haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Berufsrichter. Sie haben auch gleiches Stimmrecht wie ein Berufsrichter: jede Stimme zählt gleich viel. Anders als die Schöffen in Strafverhandlungen tragen die Handelsrichter Robe und wirken auch an der Abfassung des schriftlichen Urteils mit.