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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 14. Dezember 2020

  1. Kampf gegen Rechtsextremismus verbesserungswürdig
    Inneres und Heimat/Unterrichtung
  2. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung
    Menschenrechte/Unterrichtung
  3. Bundesregierung äußert sich zur Zusammenarbeit mit dem WWF
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort
  4. Bundesregierung gibt Auskunft zu Folgen des CO2-Preises
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort
  5. Staatsschulden im Euroraum betragen 9,8 Billionen Euro
    Finanzen/Antwort
  6. FDP-Fraktion fragt nach Euro-7-Abgasnorm
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage


01. Kampf gegen Rechtsextremismus verbesserungswürdig

Inneres und Heimat/Unterrichtung

Berlin: (hib/FLA) Die Zusammenarbeit des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND) sowie mit Polizei und Generalbundesanwalt müsse deutlich verstärkt werden. Dies zählt zu den Kernforderungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr). Es legte in einer Unterrichtung (19/25180) seine Bewertung der Aufklärung möglicher rechtsextremistischer Netzwerke mit Bezügen zur Bundeswehr vor.

Die Untersuchung habe gezeigt, dass in der Bundeswehr sowie in unterschiedlichen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern teilweise trotz bestehender Sicherheitsüberprüfungen eine Reihe von Beschäftigten mit rechtsextremistischen und auch gewaltorientiertem Gedankengut tätig seien, strich der Vorsitzende des Gremiums, Roderich Kiesewetter (CDU), bei der Vorstellung des Berichts am vergangenen Freitag heraus.

Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf deutliche Hinweise auf sehr sorglosen, nicht ordnungsgemäßen Umgang bei der Verwaltung von Schusswaffen und Munition in den Dienststellen der Bundeswehr. Es sei kein Zustand, dass Schusswaffen und Munition, die zu einem großen Teil aus den Beständen der Bundeswehr und sonstiger Spezialeinheiten der Polizeien stammten, für die Protagonisten unbemerkt zu entwenden gewesen seien.

Thomas Hitschler (SPD) stufte den Rechtsextremismus als größte Gefahr für Deutschland ein und legte ein besonderes Augenmerk darauf, dass sich die Protagonisten perfekt in der digitalen Welt bewegten. Er mahnte eine bessere personelle und sachliche Ausstattung der Sicherheitsbehörden an und beklagte teils fehlende verantwortungsvolle Führung.

Roman Reusch (AfD) hob hervor, dass das PKgr nach einer Reform eigene Ermittlungen anstellen könne und somit eine ressortübergreifende Sicht auf die Nachrichtendienste habe. Diese Sichtweise stehe gegen Eifersüchteleien und Tunnelblick in den Behörden, die er mit dem Satz beschrieb: "Paragraph eins: jeder macht seins."

Stephan Thomae (FDP) meinte, die vom PKGr angestoßenen Strukturreformen im BAMAD hätten nicht zuletzt dazu geführt, dass nicht nur Einzelpersonen in den Blick genommen würden, sondern auch in Netzwerken gedacht werde. Er begrüßte, dass die Antennen inzwischen verstärkt in Richtung rechts gedreht worden seien. Die Wirksamkeit dieses Vorgehens habe sich bewiesen.

André Hahn (Die Linke) beklagte, dass der MAD über Jahre schlecht aufgestellt gewesen sei und das Problem des Rechtsextremismus geleugnet habe. Er sprach von fragwürdigem Korpsgeist nach der Devise: Soldaten befragen Soldaten. Konkret hielt er dem früheren Präsidenten des BfV, Hans-Georg Maaßen, vor, die schützende Hand über den Rechtsextremismus gehalten zu haben. Das habe sich jetzt geändert.

Andrea Lindholz (CSU) befand, die Verzahnung der Nachrichtendienste untereinander und mit den übrigen Sicherheitsbehörden müsse noch wesentlich besser ausgestaltet werden, auch wenn schon einiges erreicht worden sei. Der Bereich Rechtsextremismus habe eine solche Relevanz, dass bei seiner Bekämpfung nicht nachgelassen werden dürfe.

In dem Bericht wird darauf verwiesen, dass Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden und Bundeswehr oft in intensiven Verbindungen zueinander stünden. Eine Vernetzung erfolge dabei virtuell über die Sozialen Medien, aber wohl auch real bei Treffen im Rahmen von Waffenbörsen, Schießtrainings und beruflichen Zusammentreffen. Viele Teilnehmer an einschlägigen Chat-Foren hätten eine ausgeprägte Waffenaffinität, verfügten über Spezialwissen aus ihrer beruflichen Erfahrung und hätten dienstlich auch Zugang zu Waffen.

Zudem heißt es in der Unterrichtung, eine Vielzahl von Personen aus dem fraglichen Bereich stünde in Verbindung zu rechtsextremistischen Bestrebungen wie der Identitären Bewegung, dem "Flügel" der AfD in Bund und Ländern, der NPD, zu lokal oder regional agierenden Burschenschaften und Kameradschaften.

Nach Darstellung des PKGr wurde im Laufe seiner Untersuchungen deutlich, dass das BAMAD seine Aufgaben in der Bekämpfung des Rechtsextremismus und bei der Spionageabwehr der Bundeswehr nicht in hinreichendem Maße wahrgenommen habe. Die zurückhaltend erfolgende Informationsübermittlung zu Verdachtspersonen an das BfV müsse einem durchgängigen Informationsaustausch weichen.

Zudem geht das PKGr auf einen Informationsabfluss aus dem BAMAD an das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr ein, der bei den Ermittlungen zutage getreten sei. Dies zeige Mängel in der professionellen Distanz einzelner Beschäftigter bei der Aufgabenwahrnehmung. Die Abgeordneten schreiben in ihren Empfehlungen, falsch verstandener Kameradschaft und schon niedrigschwelligen extremen Bestrebungen müsse wirksam und zügig begegnet werden.

Im Bericht wird anerkannt, dass die Nachrichtendienste des Bundes im Laufe der Untersuchungen des PKGr eine Vielzahl von organisatorischen Änderungen, Erneuerungen und fachlich-strukturellen Anpassungen vorgenommen hätten. Die personelle und organisatorische Neuaufstellung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Antisemitismus sei weiter zügig voranzutreiben. Die technische Anbindung des BAMAD in das nachrichtendienstliche Datenverarbeitungssystem des Verfassungsschutzverbundes von Bund und Ländern sei zu priorisieren.



02. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung

Menschenrechte/Unterrichtung

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat den 14. Bericht über ihre Menschenrechtspolitik als Unterrichtung (19/25000) vorgelegt, der am kommenden Freitag erstmalig auf der Tagesordnung des Bundestages steht.

In dem vorliegenden Bericht informiert die Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2020. Ein Schwerpunktthema dabei: Deutschlands Einsatz für die Menschenrechte im UN-Sicherheitsrat. Zudem nimmt der Bericht im Kapitel "Aktionsplan Menschenrechte 2021/2022" auch zukünftige Prioritäten des Menschenrechtsengagements in den Blick - etwa die Stärkung des Menschenrechtsschutzes in Zeiten digitalen Wandels.

Das Kapitel "Menschenrechte in Deutschland und im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union" gibt Auskunft über den Umsetzungsstand von Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats etwa zum Schutz vor Folter. Im Kapitel "Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik" bietet die Bundesregierung erstmalig auch eine Darstellung von Menschenrechtsprojekten, die von ihr gefördert wurden. Die Menschenrechtslage in ausgewählten Ländern stellt die Bundesregierung schließlich im Kapitel "Menschenrechte weltweit" dar.

Darüber hinaus kommt die Bundesregierung in ihrem Bericht einer Forderung des Bundestags nach und informiert über ihr Engagement im Bereich von "Brennpunktthemen", darunter der Kampf gegen sexuelle Gewalt in Konflikten, Straflosigkeit und der Schutz von zivilgesellschaftlichen Handlungsspielräumen. Zu den Ergebnissen des Monitorings des Nationalen Aktionsplans "Wirtschaft und Menschenrechte" gibt der Bericht ebenso Auskunft wie über das Engagement der Bundesregierung zur Abschaffung der Todesstrafe weltweit.



03. Bundesregierung äußert sich zur Zusammenarbeit mit dem WWF

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/CHB) Auskunft zur Zusammenarbeit mit dem World Wide Fund for Nature (WWF) gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/24522) auf eine Kleine Anfrage (19/24097) der FDP-Fraktion. Darin listet die Bundesregierung auf, welche Mittel aus dem Bundeshaushalt von 2017 bis 2020 an den WWF Deutschland geflossen sind. Mit Gutachten oder Analysen sei der WWF Deutschland in diesem Zeitraum von der Bundesregierung nicht beauftragt worden, heißt es in der Antwort weiter. Auch seien keine Verträge über Beratungsleistungen geschlossen worden.



04. Bundesregierung gibt Auskunft zu Folgen des CO2-Preises

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung erwartet durch die neu eingeführte CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr einen deutlichen Rückgang der CO2-Emissionen. Wie aus der Antwort (19/24929) auf eine Kleine Anfrage (19/24335) der FDP-Fraktion hervorgeht, ist im Jahr 2025 mit Gesamteinsparungen von bis zu 3,1 Millionen Tonnen CO2 zu rechnen. Im Jahr 2030 dürfte die Einsparung dann 7,7 Millionen Tonnen betragen. Wie der Antwort weiter zu entnehmen ist, verteuern sich durch die CO2-Bepreisung ab dem 1. Januar 2021 Öl und Diesel um 7,9 Cent pro Liter, Benzin um 7 Cent pro Liter und Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde.

Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben, bis zum Jahr 2030 eine ambitionierte Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) einzuführen. Diese werde "alle Optionen zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien in Kraftstoffen, inklusive der wasserstoffbasierten Optionen", berücksichtigen und zur CO2-Reduktion im Verkehrssektor beitragen. Die Beratungen der Bundesregierung zu diesem Punkt seien noch nicht abgeschlossen.



05. Staatsschulden im Euroraum betragen 9,8 Billionen Euro

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Verschuldung der zur Europäischen Währungsunion gehörenden Länder beläuft sich auf rund 9,8 Billionen Euro. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (19/24817) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24294) hervorgeht, führt Frankreich die Liste der am höchsten verschuldeten Staaten in der Währungsunion mit einer Staatsverschuldung von rund 2,4 Billionen Euro an, gefolgt von Deutschland mit rund 2,3 Billionen Euro. Die Staatsverschuldung von Italien hat inzwischen eine Höhe von rund 2,1 Billionen Euro erreicht, die von Spanien rund 1,2 Billionen Euro.

Von den zur Finanzierung ihrer Ausgaben von den Ländern herausgegebenen Staatsanleihen wurden von der Europäischen Zentralbank (EZB) im Rahmen ihrer verschiedenen Anleihenkaufprogramme inzwischen Staatsanleihen mit einem Buchwert von rund 2,7 Billionen Euro gekauft. Die meisten Anleihen erwarb die EZB aus Deutschland mit einem Wert von 687 Milliarden Euro. Weiter kaufte die EZB Anleihen aus Frankreich (rund 570 Milliarden Euro), Italien (rund 536 Milliarden Euro) und Spanien (rund 360 Milliarden Euro).

Wie aus der Antwort der Bundesregierung weiter hervorgeht, blieb die EZB bei ihren Käufen von deutschen Anleihen im Rahmen des Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) hinter dem Kapitalschlüssel Deutschlands an der EZB (26,36 Prozent) zurück. Der Anteil der kumulierten Ankäufe von deutschen Anleihen lag bis Ende September bei 26,17 Prozent. Dagegen wurden von Italien, dessen EZB-Kapitalschlüssel 16,99 Prozent beträgt, 19,93 Prozent aller im Rahmen des PEPP-Anleihenkaufprogramms erworbenen Anleihen erworben. Auch die Anleihekäufe von Spanien waren höher als der Kapitalschlüssel des Landes an der EZB; von Frankreich wurden allerdings weniger Anleihen gekauft als es dem Kapitalschlüssel des Landes entsprochen hätte.

Auf die Frage nach einer Bewertung der Abweichungen vom EZB-Kapitalschlüssel schreibt die Regierung, das Bundesverfassungsgericht habe ausdrücklich festgestellt, dass sich sein Urteil vom 5. Mai 2020 nicht auf aktuelle Maßnahmen der Europäischen Zentralbank im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Corona-Krise wie etwa das PEPP beziehe, sondern ausschließlich auf das Public Sector Purchase Programme (PSPP). Dies gelte auch für ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die rechtlichen Erwägungen der Gerichte zu Abweichungen vom Kapitalschlüssel im Hinblick auf das PSPP könnten nicht ohne weiteres auf das PEPP übertragen werden.



06. FDP-Fraktion fragt nach Euro-7-Abgasnorm

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHB) Mit der von der Europäischen Kommission geplanten Euro-7-Abgasnorm befasst sich eine Kleine Anfrage (19/24933) der FDP-Fraktion. Unter anderem wollen die Liberalen wissen, welche Kenntnisse die Bundesregierung über die Planungen bezüglich der Euro-7-Abgasnorm hat und wann diese Norm in Kraft treten könnte.