header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 09 17 11.19.21

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 15. Dezember 2020

  1. Modus des Online-Zugangs zu Verwaltungen umstritten
    Inneres und Heimat/Ausschuss
  2. Zinsen für Dispositionskredite sind gesunken
    Finanzen/Antwort
  3. EU-Schulden sollen bis zum Jahr 2058 getilgt sein
    Finanzen/Antwort
  4. Keine Angaben zu Mittelabflüssen von Wirecard
    Finanzen/Antwort
  5. Wirkung grüner Bundesanleihen
    Finanzen/Kleine Anfrage
  6. Förderung der Kommunen durch den Bund
    Finanzen/Kleine Anfrage
  7. AfD fragt nach Korrekturbitten des ITZBund
    Finanzen/Kleine Anfrage


01. Modus des Online-Zugangs zu Verwaltungen umstritten

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/FLA) Die Einführung der Steuer-Identifikationsnummer als Personenkennzeichen für den Online-Zugang zu öffentlichen Stellen insgesamt ist unter Experten umstritten. Dies hat sich gezeigt, als Sachverständige bei einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz, 19/24226) bewerteten. In der Sitzung unter der Leitung von Andrea Lindholz (CSU) ging es am Montag auch um Anträge der FDP-Fraktion (19/24641) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25029).

Ariane Berger von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erklärte, die Verbände trügen die Einführung einer einheitlichen Identifikationsnummer zur eindeutigen Zuordnung der betroffenen Person dem Grunde nach mit. Möglich, wenn auch nicht zwingend, sei dabei die Steuer-ID. Der Verzicht auf die Einführung bereichsspezifischer Identitäten erfordere freiheitssichernde Maßnahmen. Die vom Bund vorgeschlagenen verfahrensmäßigen, organisatorischen und technischen Sicherungen genügten grundsätzlich den verfassungsmäßigen Anforderungen. Die zügige Umsetzung des Gesetzesvorhabens sei Voraussetzung für eine gelingende Digitalisierung der Verwaltung.

Die Juristin Kerstin Bock meinte, im Zentrum der Registermodernisierung sollte nicht allein die Effizienz, sondern die Gewährleistung von moderner, demokratiefester und grundrechtsverträglicher Verwaltung stehen. Dies lasse der Entwurf noch nicht erkennen. Mit der Steuer-ID als lebenslanger, bereichsübergreifender Identifikationsnummer werde ein Damm gebrochen, den aller Voraussicht nach das Bundesverfassungsgericht wieder werde flicken müssen. Verfassungsrechtlich und datenrechtlich sei das Vorhaben nicht zu rechtfertigen. Eine einheitliche Registrierungsnummer für alle Register sei auch nicht erforderlich.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, machte geltend, dass die Steuer-ID allein kein tragfähiges Fundament für den geplanten Einsatz als Personenkennzeichen sei. Ein solches Kennzeichen, das in dieser Art sowohl bereichsübergreifend als auch einheitlich gestaltet sei, sei mit der Verfassung nicht vereinbar. Es schaffe ein system-inhärentes, übermäßiges Risiko der Katalogisierung der Persönlichkeit und biete, auch mit den im Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen zur technischen Absicherung, keinen ausreichenden Schutz vor Missbrauch sowohl nach innen als auch nach außen. Mit bereichsspezifischen Kennzeichen gebe es eine moderne Alternative.

Kai von Lewinski (Universität Passau) lenkte den Blick darauf, dass eine Personenkennziffer ein mächtiges Mittel für die Verknüpfung von Daten aus verschiedenen Lebensbereichen, Verwaltungssektoren und sozialen Rollen darstelle. Dies würde dann das Erstellen von Persönlichkeitsprofilen ermöglichen. Er sprach vom "Gottseibeiuns des Datenschutzrechts". Doch er riet zu einer differenzierten Betrachtung des Gesetzentwurfs. Bei der verfassungsrechtlichen Analyse sei zwischen dem Personenkennzeichen und dem Persönlichkeitsprofil zu unterscheiden. Nur das Persönlichkeitsprofil bilde eine absolute Grenze für die Verdatung von Menschen. Doch dazu führe der Gesetzentwurf zur Einführung einer Identifikationsnummer nicht.

Peter Parycek (Fraunhofer Focus-Institut und Donau-Universität Krems) sagte, keiner wolle ein digitales Persönlichkeitsprofil, das der Staat auf Knopfdruck abrufen könne, wie es in der Wirtschaft passiere. Das sei eine absolute Horrorvorstellung für den demokratischen Rechtsstaat. Die Verhinderung einer Identifikationsnummer habe aber heutzutage keine Schutzwirkung mehr, weil so viele Datenpunkte verspeichert seien. Das einzig Entscheidende sei der Zugang zu den Daten. Wer den habe, könne über Datenanalysewerkzeuge sehr schnell eine hohe Wirkung erzielen - je nach Datenpunkten von 50 bis 70 Prozent. Mithin komme es darauf an, den Zugang zu den Datenbeständen geringzuhalten.

Eike Richter (Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg) wies als Ausgangspunkt darauf hin, dass es um die Modernisierung der Verwaltung gehe und die Möglichkeit, dabei die Digitalisierung zu nutzen. Viele Anläufe seien in der Vergangenheit nicht zum Erfolg gekommen. Deshalb sei der Gesetzentwurf grundsätzlich zu begrüßen, weil die Verknüpfung der Register einen wichtigen Schritt darstelle, die Potenziale der Digitalisierung für die Verwaltung zu nutzen. Richter sah keine Bedenken, die die Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens als absolut ausgeschlossen erscheinen ließen. Er riet zu einer Befristung des Gesetzes.

Christoph Sorge (Universität des Saarlandes) stellte fest, der Gesetzentwurf führe dazu, dass die Steuer-ID zu einem allgemeinen Personenkennzeichen werde. In der vorgesehenen Ausgestaltung sei ein solches allgemeines Personenkennzeichen verfassungswidrig. Die ins Auge gefassten Schutzmaßnahmen auch gegen Cyber-Angriffe seien lückenhaft. Die Einführung sei schon deshalb nicht erforderlich, weil alternative Modelle mit bereichsspezifischen Personenkennzeichen existierten - beispielsweise in Österreich.



02. Zinsen für Dispositionskredite sind gesunken

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Zinsen für Überziehungskredite an private Haushalte und die Zinsen für sogenannte revolvierende Kredite sind in den vergangenen Jahren merklich gesunken. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/24943) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/24539) mit. Unter Berufung auf Angaben der Deutschen Bundesbank heißt es, die Effektivzinssätze für solche Kredite hätten Ende 2015 noch bei durchschnittlich 8,8 Prozent gelegen. Ende September dieses Jahres seien es noch 7,3 Prozent gewesen. Über die Höhe von Kontoführungsgebühren bei Banken liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.



03. EU-Schulden sollen bis zum Jahr 2058 getilgt sein

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Tilgung der von der Europäischen Union im Rahmen des Aufbauinstruments "Next Generation" in Form von Anleihen aufgenommenen Schulden sollen bis spätestens Ende des Jahres 2058 getilgt worden sein. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24983) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/24563) mit. Die Rückzahlungen würden im Wesentlichen ab dem Jahr 2028 erfolgen. Der deutsche Finanzierungsanteil am EU-Haushalt für die Jahre 2021 bis 2027 steht den Angaben zufolge noch nicht endgültig fest. Die Bundesregierung geht von etwa 24 Prozent aus.



04. Keine Angaben zu Mittelabflüssen von Wirecard

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung macht keine Angaben zu Abflüssen von Mitteln und Liquidität aus dem Wirecard-Konzern. In einer Antwort (19/24985) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24584) teilt die Regierung mit, im Falle einer Beantwortung würden Ermittlungserkenntnisse der Justiz offengelegt, wodurch der Untersuchungszweck gefährdet wäre. Die Antwort enthält außerdem zahlreiche detaillierte Angaben zu Papieren, die Prüfungsberichte des Wirecard-Konzerns betreffen.



05. Wirkung grüner Bundesanleihen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Wie die Bundesregierung grüne Haushaltsausgaben definiert, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/25051) in Erfahrung bringen. Hintergrund ist die erstmalige Herausgabe einer grünen Bundesanleihe im September mit einem Volumen von sechs Milliarden Euro. Im November folgte eine zweite grüne Anleihe mit einem Volumen von fünf Milliarden. Die Fraktion will von der Bundesregierung wissen, wie hoch der Anteil grüner Bundesanleihen an der Kreditaufnahme des Haushalts 2021 sein wird und ob Anleger durch den Kauf grüner Bundesanleihen Einfluss darauf nehmen können, wie viel Geld die Bundesregierung für grüne Bereiche verausgaben wird.



06. Förderung der Kommunen durch den Bund

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Welche aktuell laufenden Förderprogramme des Bundes die Kommunen direkt unterstützen, will die FDP-Fraktion mit einer Kleinen Anfrage in Erfahrung bringen (19/24835). Außerdem wird gefragt, welchen Eigenanteil die Kommunen erbringen müssen, wenn sie Mittel aus den Förderprogrammen erhalten. Die Abgeordneten wollen wissen, welche Förderprogramme des Bundes die Kommunen indirekt unterstützen.



07. AfD fragt nach Korrekturbitten des ITZBund

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Aus welchen Anlässen das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) im Oktober 2019 bei Medien mit oder ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen, will die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/25057) von der Bundesregierung erfahren. Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.