Berlin (dts Nachrichtenagentur/MDN) - Der Streit über die
Rückzahlung von Gebühren nach dem verbraucherfreundlichen Grundsatzurteil des
Bundesgerichtshofs vom April vergangenen Jahres hat zu einer Beschwerdewelle
bei den Schlichtungsstellen des Sparkassen-, Genossenschafts- und
Privatbankensektors geführt.
Das berichtet der "Tagesspiegel". Demnach stiegen
beim Ombudsmann der privaten Banken die Beschwerden im vergangenen Jahr um
knapp 45 Prozent auf 6.476, knapp 1.800 Anträge bezogen sich auf das
BGH-Urteil.
Die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und
Giroverbands verzeichnete gar einen Anstieg um 53 Prozent auf 6.002 Fälle, rund
3.300 drehten sich um das BGH-Urteil. Beim Ombudsmann der Genossenschaftsbanken
nahm die Zahl der Anträge von 1.421 im Jahr 2020 auf 3.270 zu, 1.968 Anträge
seien davon auf das BGH-Urteil zurückführen, teilte eine Sprecherin dem
"Tagesspiegel" mit. Für Verbraucher hat die Schlichtung einen großen
Vorteil: Sie ist kostenlos, und ein Antrag bei der Schiedsstelle verhindert,
dass mögliche Ansprüche verjähren.
Aus diesem Grund haben viele Kunden am Jahresende noch
schnell den Verjährungsjoker gezogen. Ein Großteil der Fälle sei noch in
Bearbeitung, "weil diese größtenteils im Dezember 2021 eingereicht
wurden", sagte eine Sprecherin des Bankenverbands der Zeitung. Was sich
bisher abzeichnet: Die Erfolgsaussichten der Beschwerden sind höchst unterschiedlich.
Bei den privaten Banken sind 333 Fälle bereits im Vorfeld
zugunsten der Verbraucher entschieden worden, die Schlichter haben in weiteren
15 Fällen im Sinne der Kunden entschieden. Bei den Volks- und Raiffeisenbanken
lag die Erfolgsquote zumindest bei 40 Prozent, bei den Sparkassen lehnen die
Ombudsmänner dagegen kategorisch alle Rückzahlungen ab, wenn es um Zeiträume
geht, die länger als drei Jahre zurückliegen. Die Sparkassen berufen sich auf
ein entsprechendes BGH-Urteil zu Energielieferverträgen, die Schlichter
unterstützen diese Linie.
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