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Schoeffe Recht pixabay

Magdeburg-News: Jugendschöffen in Magdeburg gesucht – Bereiterklärungsfrist endet am 17. Mai



veröffentlicht am Freitag, 12. Mai 2023

Magdeburg. Für die Jugendschöffenwahl wird weiterhin dringend um Bewerbungen gebeten. Gesucht werden Personen, die ihre Ämter zu Beginn des Jahres 2024 aufnehmen sollen. Interessenten können sich bis zum 17. Mai im Jugendamt melden. Da es bislang erst wenige Bewerbungen von Männern gibt, soll insbesondere auch diese Personengruppe für eine Interessensbekundung motiviert werden.
 
Das Jugendschöffenamt ist eine wichtige Form der Teilnahme der Bürger an der Rechtsprechung in unserem Land. Die ehrenamtlichen Richter – die keine juristischen Fachkenntnisse besitzen müssen – nehmen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern an der Rechtsfindung teil.
 
Die Auswahl der Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Landeshauptstadt Magdeburg hat die Vorschlagsliste zur Jugendschöffenwahl für das Amtsgericht und das Landgericht Magdeburg aufzustellen.
 
Interessenten müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben und dürfen nicht von der Wählbarkeit bzw. der Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter ausgeschlossen sein. Die Jugendschöffen für die ordentlichen Gerichte müssen zudem am 1. Januar 2024 ein Mindestalter von 25 Jahren haben und dürfen nicht älter als 69 Jahre sein.
 
Bereitschaftserklärungen von Magdeburgerinnen und Magdeburgern für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit nimmt das Jugendamt im Wilhelm-Höpfner-Ring 1, 39116 Magdeburg per Post und unter jugendamt@magdeburg.de per Mail entgegen. Ein Bewerbungsformular zum Ausdrucken steht unter www.magdeburg.de zur Verfügung. Ansprechpartnerin für Fragen ist Anke Szczekalla-Fett unter der Rufnummer 03 91 540 31 45.


Text: Landeshauptstadt Magdeburg
Foto: pixabay