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Migration Fluechtling pixabay

Magdeburg-News: Zahl der Anträge auf Asylbewerberleistungen in Sachsen-Anhalt deutlich gestiegen



veröffentlicht am Samstag, 11. November 2023

Magdeburg. Am 31. Dezember 2022 erhielten in Sachsen-Anhalt 11.970 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war dies ein Anstieg zum Vorjahr um 31,9 Prozent (+2.895 Personen).

Von den Empfängern erhielten 10.935 (91,4 Prozent) Grundleistungen (§ 3 AsylbLG). Dazu zählen Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushaltes, sowie Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Weitere 1.035 Personen (8,6 Prozent) bekamen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 2 AsylbLG).

Der Anteil der männlichen Asylsuchenden stieg im Vergleich zum Jahr 2021 um 5 Prozentpunkte an und betrug Ende 2022 (71,6 Prozent; 8.560). Eine gegensätzliche Entwicklung zeichnete sich bei der Zahl der Kinder und Jugendlichen (ohne unbegleitet Eingereiste) ab. Waren am Jahresende 2021 knapp ein Drittel (31,6 Prozent2.865 Personen) der Asylbewerberinnen und Asylbewerber unter 18 Jahren, betrug ihr Anteil am Jahresende 2022 weniger als ein Viertel (24,2 Prozent; 2.895 Personen). Die besondere Flüchtlingssituation in Folge des Krieges in der Ukraine zeichnete sich in der Altersgruppe der über 65-Jährigen ab. Erhielten am Jahresende 2021 noch insgesamt 45 Männer und Frauen in dieser Altersgruppe Regelleistungen nach dem AsylbLG, waren es im darauffolgenden Jahr 160 (+355,6 Prozent).

Mehr als die Hälfte der Schutzsuchenden war in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Zum Stichtag 31.12.2022 betrug ihr Anteil 62,1 Prozent (7.430 Personen). 4.540 Personen lebten in Mietwohnungen oder Wohngemeinschaften.

Von den 11.970 Regelleistungsempfängern waren 8.295 im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, 410 Personen hatten den Status eines mitgereisten Familienangehörigen, 2 100 erhielten eine Duldungsbestätigung und 400 waren vollziehbar zur Ausreise verpflichtet.

Über die Hälfte der Leistungsbeziehenden (6.775 Personen) lebten vor ihrer Einreise in Asien. Unter anderem kamen 2.800 Personen aus Syrien, 1.310 aus Afghanistan und 860 hatten die indische Staatsbürgerschaft. Mehr als jede oder jeder
5. Hilfesuchende (2.190 Personen) kam aus einem afrikanischen Staat.

2.665 Eingereiste kamen aus Europa, unter ihnen 615 aus der Ukraine.

Neben den Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs erhielten 9.345 Antragstellende Unterstützung aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt bzw. Unterstützung bei Arbeitsgelegenheiten.

Im Laufe des Berichtsjahres 2022 wurden mehr als 128 Millionen Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt (2021: 75 Millionen Euro).

Ab Berichtjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Empfängerstatistiken nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er- Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2.


Text: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Symbolfoto: pixabay