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AfD prüft Klage gegen Kanzleramtschef Altmaier wegen Boykottaufruf gegen AfD-Wahl

Poggenburg: Altmaier steht kein Platz mehr in der Regierung zu!

Fünf Tage vor der Bundestagswahl hat Kanzleramtschef Peter Altmaier die
Bevölkerung aufgerufen, anstatt die AfD zu wählen, gar nicht zur Wahl zu
gehen. Als völlig inakzeptabel und zudem rechtswidrig bewertete dies André
Poggenburg (Foto), AfD-Bundesvorstand, Fraktions- und Landesvorsitzender der AfD
Sachsen-Anhalt: „Erst vor wenigen Tagen ist ein Grundsatzurteil des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ergangen, das die Rechtswidrigkeit von
Boykottaufrufen von Amtsträgern gegenüber anderen politischen Parteien
festgehalten hat. Dies muss selbstverständlich auch für einen
Kanzleramtschef und dessen Neutralitätspflicht gelten! Ganz abgesehen davon,
dass ein Mitglied der Bundesregierung, das den Bürgern empfiehlt nicht
wählen zu gehen, unser Verständnis von Demokratie und Parlamentarismus
dermaßen mit Füßen tritt, dass ihm kein Platz mehr in unserer Regierung
zusteht.

Ein großes Verdienst der AfD ist es, dass wir zur Belebung des politischen
Diskurses maßgeblich beigetragen haben. Dadurch hat sich auch die
Wahlbeteiligung deutlich erhöht, weil die Menschen endlich wieder eine echte
Wahlalternative haben. Das, was Peter Altmaier mit seinem Boykottaufruf
gegen eine demokratisch legitimierte Partei getan hat, ist einer Demokratie
vollkommen unwürdig und zudem Unrecht. In der nächsten
Bundesvorstandssitzung werden wir eine Klage gegen den Kanzleramtschef
besprechen und juristisch prüfen lassen. Ich gehe davon aus, dass sich der
Minister damit strafbar gemacht hat.“

Auch in Sachsen-Anhalt gab es eine Reihe von Boykottaufrufen von Amtsträgern
gegen die AfD, deshalb hat sich der AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende
André Poggenburg in einem offenen Brief deutlich an alle Landräte und
Bürgermeister, insbesondere die Bürgermeister von Thale und Weißenfels, an
die Landesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD, Grünen und
Linken gewandt. Sie finden den Offenen Brief anbei.