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Pr  sidentin Dr. Simone Heinemann Meerz

Statement der Ärztekammer Sachsen-Anhalt: Keine Heilbehandlung ohne medizinischen Sachverstand

7. April 2018

Magdeburg/Ärztekammer. Während der heutigen Versammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt in Freyburg wurden Einschränkungen bei der Tätigkeit als Heilpraktiker gefordert. „Ganz im Sinne der Patientensicherheit, sollte der Patient darauf vertrauen können, dass ihm gegenüber ein gut aus-, fort und weitergebildeter Heilberufler eine wissenschaftlich fundierte Behandlung durchführt“, erklärt 

Dr. Simone Heinemann-Meerz (Foto), Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und führt weiter aus: „Derzeit haben Patienten bei ergänzenden Heilbehandlungen, Naturheilverfahren und Homöopathie die Wahl zwischen einer Behandlung durch Ärzte und Heilpraktiker. Alle diese Möglichkeiten müssen mit vergleichbaren Qualitätskriterien die Sicherheit der Patienten gewährleisten.“

 

Ärzte erwerben ihre Heilerlaubnis nach einem erfolgreich absolvierten mindestens sechsjährigen Studium. Für die Qualifikation als Facharzt bedarf es einer weiteren mehrjährigen Weiterbildung und Prüfung. Daneben besteht für alle Ärzte eine Fortbildungspflicht. Neben Ärzten dürfen auch Heilpraktiker die Heilkunde ausüben. Die Zulassung als Heilpraktiker erfolgt beim Gesundheitsamt nach einem schriftlichen Test und einer mündlichen Prüfung. Aktuell gibt es Bestrebungen für ein einheitliches Zulassungsverfahren für Heilpraktiker. Diese wurden unlängst vom „Münsteraner Kreis“, aber auch von der Bundesaerztekammer als unzureichend moniert.

 

„Für die Ärzteschaft in Sachsen-Anhalt sind die Kritiken nicht unberechtigt. Wir befürchten das derart deutliche Unterschiede in der Ausbildung dem Behandelnden oft nicht klar sind. Gleichzeitig spiegelt sich dieser Qualitätsunterschied nicht in den Grenzen des erlaubten Tätigkeitsumfangs der Heilpraktiker nieder. Der Ausschluss verschiedener Behandlungen ist daher unabdingbar“, so die Kammerpräsidentin.