Wer nach einer Arzneimitteleinnahme eine Nebenwirkung
bemerkt, sollte seinem Arzt oder Apotheker davon berichten. „Jeder kennt den
Satz ‚Zu Risiken und Nebenwirkungen […] fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker‘.
Dieser Satz lässt sich sinnvoll erweitern: ‚Fragen Sie Ihren Arzt oder
Apotheker und berichten Sie ihm von Ihren Beobachtungen‘“, sagt Prof. Dr.
Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker
(AMK).
Im bewährten Meldesystem berichten Patienten zunächst
ihrem Apotheker von einer Nebenwirkung. Der Apotheker gibt diese Meldung unter
anderem an die AMK weiter. Dort werden Meldungen aus allen Apotheken
systematisch erfasst, ausgewertet und dann an die entsprechenden
Bundesoberbehörden weitergegeben. Falls die Behörden Maßnahmen erlassen, werden
diese von der AMK umgesetzt bzw. die Information an alle Apotheken verteilt.
Gesundheitsdaten sind hochsensibel und dürfen nicht in
falsche Hände gelangen. Deshalb lehnt die AMK – im Schulterschluss mit der
entsprechenden ärztlichen Organisation – die Erfassung und Weiterleitung von
Nebenwirkungen durch privatwirtschaftliche Anbieter ab. Patienten können
Nebenwirkungen auch direkt an die Bundesoberbehörden melden.
Schulz: „Bei privatwirtschaftlichen Unternehmen sollten
Patienten damit rechnen, dass die gesammelten Gesundheitsdaten an interessierte
Stellen verkauft werden. Privatwirtschaftliche Meldesysteme können das
Vertrauen der Bevölkerung in die etablierten Meldestrukturen der öffentlichen,
unabhängigen und nicht gewinnorientierten Institutionen gefährden. Wenn
Nebenwirkungen über verschiedene Wege gemeldet werden, steigt zudem das Risiko
für Doppel- bzw. Mehrfachmeldungen.“
Text / Foto: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände e. V. / pixabay